Treuhänder der Arbeit

Die Treuhänder der Arbeit (auch Reichstreuhänder der Arbeit) waren eine am 19. Mai 1933 per Reichsgesetz geschaffene Instanz,[1] die bei Konflikten in Betrieben zwischen Unternehmern und Arbeiterschaft vermitteln sollten. Insgesamt wurden 22 Treuhänder berufen, die alle dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellt waren.

Ordnungsstrafbescheid des Reichstreuhänders der Arbeit für das Gebiet Wien-Niederdonau gegen Maria Fischer, 27. Januar 1941, Seite 1
Ordnungsstrafbescheid des Reichstreuhänders der Arbeit für das Gebiet Wien-Niederdonau gegen Maria Fischer, 27. Januar 1941, Seite 2

Die Reichstreuhänder der Arbeit waren Teil der arbeitnehmerischen und betrieblichen Gleichschaltung der Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus.

Die Treuhänder rekrutierten sich in der Regel aus der Privatwirtschaft, staatlichen Arbeits- und Wirtschaftsverwaltungen oder aus den Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Berufung eines Treuhänders galt ein Jahr (ab dem 1. Mai jeden Jahres) und konnte alljährlich erneuert werden.

Aufgaben

Die Aufgaben der Treuhänder waren im Einzelnen:[2]

  • Festsetzung der Tarifordnungen und Überwachung ihrer Durchführung
  • Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens
  • Schlichtung von Streitfällen
  • Bildung der Vertrauensräte
  • Überwachung und Einhaltung der Betriebsordnung
  • Mitwirkung bei der sozialen Ehrengerichtsbarkeit
  • Mitteilungspflicht über die sozialpolitischen Entwicklungen in ihren Wirtschaftsgebieten gegenüber dem Reichsarbeitsministerium bis hin zur Reichskanzlei
  • Mitwirkung bei Arisierungen[3]

Personen

Zu Treuhändern der Arbeit wurden u. a. berufen:

Siehe auch

Literatur

  • Handbuch des Betriebsführers, 1941
  • Sören Eden: Die Verwaltung einer Utopie. Die Treuhänder der Arbeit zwischen Betriebs- und Volksgemeinschaft 1933–1945, Göttingen: Wallstein Verlag 2020.

Einzelnachweise

  1. Gesetz über Treuhänder der Arbeit vom 19. Mai 1933, online hier oder hier
  2. Vgl. das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934, darin §§ 18–25 zum Treuhänder der Arbeit, online hier oder hier.
  3. Eine Rücksprache mit dem Treuhänder der Arbeit Bahn (Vorname unbekannt) in Essen hat ergeben, dass dieser über die Kaufverhandlungen unterrichtet ist und er es für notwendig hält, zum mindesten die Auslandspässe der Juden Barmé auf das Inland zu beschränken. Seiner Ansicht nach würden sie sich dadurch veranlasst sehen, ein Angebot auf deutsche Reichsmark anzunehmen und könnte es verhindert werden, dass allzu grosse Opfer in volkswirtschaftlicher Beziehung für die Überführung der Kupfer- und Messingwerke in Langenberg in arische Hände gebracht werden müsste. Quelle, bei Frank Friedhelm Homberg: Retterwiderstand in Wuppertal während des Nationalsozialismus, Diss. phil. Universität Düsseldorf, S. 204 (dort mit Angabe des Archivs)
  4. Karl Hahn: Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen: Förderung der Betriebsgemeinschaft. Hibernia-Zeitung. Werkzeitung der Bergwerksgesellschaft Hibernia AG Herne 3, Nr. 4, 23. Februar 1935; wieder in Das Ruhrgebiet. Ein historisches Lesebuch. Hgg. Klaus Tenfelde, Thomas Urban. Klartext, Essen 2010, Bd. 2, Dok. 12/3, S. 662 – 664, hier S. 663 unten: mein Bestreben als Treuhänder der Arbeit...
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