Regierungschef von Liechtenstein
Der Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein ist Chef der Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Aktueller Amtsinhaber seit dem 25. März 2021 ist Daniel Risch (VU). Er bildet das Kabinett Risch und somit die 38. Regierung des Fürstentums Liechtenstein.
Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein | |
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Wappen des Fürstentums Liechtenstein | |
Amtierend Daniel Risch seit dem 25. März 2021 | |
Regierung des Fürstentums Liechtenstein | |
Anrede | Herr Regierungschef |
Amtssitz | Regierungsgebäude (Liechtenstein) |
Vorsitzender von | Regierung des Fürstentums Liechtenstein |
Mitglied von | Kabinett Risch und Landtag des Fürstentums Liechtenstein |
Amtszeit | 4 Jahre |
Stellvertreter | Regierungschef-Stellvertreter |
Ernennung durch | Fürst von Liechtenstein |
Erster Amtsinhaber | Josef Ospelt |
Gehalt | 254.000 Schweizer Franken pro Jahr |
Website |
Kompetenzen
Die Kompetenzen und Befugnisse des Regierungschefs von Liechtenstein werden in der Liechtensteinschen Verfassung im VII. Hauptstück «Von der Regierung» geregelt. Nach Artikel 78 der Liechtensteinischen Verfassung ist die Regierung des Fürstentums Liechtenstein für die gesamte Landesverwaltung zuständig, deren Mitglied der Regierungschef von Liechtenstein ist. Er hat den Vorsitz der Regierung, «besorgt die ihm unmittelbar vom Fürsten übertragenen Geschäfte und die Gegenzeichnung der Gesetze sowie der vom Fürsten oder einer Regentschaft ausgehenden Erlässe und Verordnungen und geniesst bei öffentlichen Feierlichkeiten die dem Repräsentanten des Landesfürsten vorschriftsgemäss zustehenden Vorzüge.» (Art. 85). Die Regierung selbst wird in der Verfassung ausdrücklich als «Kollegialregierung» benannt, sodass de jure der Regierungschef ein Primus inter pares ist, der bei Stimmgleichheit entscheidet (Art. 81). Des Weiteren unterzeichnet er «die von der Regierung auf Grund kollegialer Behandlung ausgehenden Erlässe und Verfügungen» (Art. 89).
Ernennung
Genau wie die restlichen Mitglieder der Regierung des Fürstentum Liechtensteins für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtages ernannt. Eines der anderen Regierungsmitglieder wird als sein Stellvertreter benannt. Wie jedes Regierungsmitglied muss der Regierungschef die liechtensteinische Staatsangehörigkeit und das passive Wahlrecht zum Landtag besitzen.