Regierung von Niederbayern

Die Regierung von Niederbayern ist eine staatliche Mittelbehörde mit Sitz in Landshut und eine von sieben Regierungen in Bayern. Eine Außenstelle für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen besteht in Deggendorf.[1]

Regierung von Niederbayern

Staatliche Ebene Regierung
Stellung Landesmittelbehörde
Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Hauptsitz Landshut
Regierungspräsident Rainer Haselbeck
Bedienstete ca. 700
Netzauftritt www.regierung.niederbayern.bayern.de
Hauptsitz der Regierung von Niederbayern – ehemaliges Dominikanerkloster

Der Regierung obliegt unter anderem die allgemeine Aufsicht über die nachgeordneten Behörden und deren Beratung sowie die Förderung privater und öffentlicher Vorhaben. Sie führt auch überregionale Planungs- und Genehmigungsverfahren z. B. für Hochwasserschutz- und Straßenbaumaßnahmen durch und in verschiedenen Bereichen ist die Regierung als erstentscheidende Behörde tätig (z. B. für die Bestellung der Bezirksschornsteinfeger[2]). Als fachübergreifende Behörde erfüllt sie Aufgaben aus den Geschäftsbereichen fast aller bayerischen Staatsministerien und bündelt und koordiniert die verschiedensten Interessen.

Organisation, Aufgaben und Tätigkeiten

Organisation

  • Präsidium: Dem Präsidium sind die Stabsstellen Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungssteuerung S1 und Verwaltungsmanagement mit Referendargeschäftsstelle zugeordnet.
  • Bereich 1: Sicherheit, Kommunales und Soziales
  • Bereich 2: Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr
  • Bereich 3: Planung und Bau
  • Bereich 4: Schulwesen
  • Bereich 5: Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Bereich 6: Ernährung und Landwirtschaft
  • Gewerbeaufsichtsamt

Aufgaben

Die Regierung ist die „Mittelbehörde im dreistufigen Verwaltungsaufbau zwischen den bayerischen Staatsministerien und den Behörden der Unterstufe (z. B. Landratsämter)“.[3]

Die Regierung

  • bündelt und koordiniert die fachlichen Interessen der bayerischen Staatsministerien auf der Ebene des Regierungsbezirks.
  • vergibt staatliche Förderung privater und öffentlicher Vorhaben.
  • ist die staatliche Aufsicht über eine Vielzahl nachgeordneter Behörden und Gebietskörperschaften; sie ist auch Widerspruchsbehörde.

Geschichte

Die Regierung von Niederbayern entstand mit der Neuordnung Bayerns im Jahr 1808 als Königliches Generalkommissiariat des Unterdonaukreises[4] mit Sitz in Passau. Bei der von König Ludwig I. veranlassten Gebietsreform 1837 erfolgte die Umbenennung des Unterdonaukreises in Niederbayern; Landshut, Vilsbiburg, Kelheim, Abensberg sowie Mallersdorf/Pfaffenberg wurden dabei dem Kreis Niederbayern zugeordnet. Am 16. Juli 1838 wurde aufgrund „Allerhöchster Entschließung“ der Sitz der Regierung von Niederbayern nach Landshut verlegt, neues Dienstgebäude wurde das ehemalige Dominikanerkloster.

Zum 1. April 1932[5] wurde die Regierung von Niederbayern aufgrund von Sparmaßnahmen aufgelöst und mit der Regierung der Oberpfalz mit Sitz in Regensburg zusammengelegt. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden gemäß Artikel 185 der Bayerischen Verfassung zum 1. April 1948[6] die selbständigen „Kreise“ Niederbayern und Oberpfalz wiederhergestellt, aber erst 1956 zog die Regierung von Niederbayern wieder in das renovierte ehemalige Dominikanerkloster in Landshut ein.[7]

Regierungspräsidenten

Weitere Persönlichkeiten

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Website der Regierung von Niederbayern. Abgerufen am 9. Juli 2018.
  2. ZuVSchfw. Abgerufen am 9. Juli 2018.
  3. Vergleich - Bezirk Oberfranken und Regierung von Oberfranken. Bezirk Oberfranken, März 2017, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Juli 2017; abgerufen am 15. Juni 2017.@1@2Vorlage:Toter Link/www.bezirk-oberfranken.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. Annemarie Liebler: Geschichte der Regierung von Niederbayern, Herbert Utz Verlag, 2008. Google books Link
  5. Zweite Verordnung zum Vollzuge des Staatshaushalts vom 30. Oktober 1931 - § 46 (GVBl. Nr. 36/1931, S. 317)
  6. Gesetz Nr. 107 zur Wiederherstellung der Kreise Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken vom 20. April 1948 (GVBl. Nr. 11/1948, S. 79)
  7. Geschichte der Regierung von Niederbayern - Regierung von Niederbayern. Abgerufen am 12. November 2023.

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