Rebgeshain

Rebgeshain ist ein Ortsteil der Stadt Ulrichstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Rebgeshain
Koordinaten: 50° 34′ N,  14′ O
Höhe: 586 (582–597) m ü. NHN
Fläche: 6,43 km²[1]
Einwohner: 246 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 38 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35327
Vorwahl: 06645

Geografische Lage

Das Dorf liegt östlich des Kernorts Ulrichstein im Vogelsberg. Die Landesstraße 3139 verbindet Rebgeshain mit Engelrod und dem Weiler Wiesenhof.

Geschichte

Ehemalige Schule in Rebgeshain

Ortsgeschichte

Das Haufendorf ist zwischen dem 8. und 12. Jahrhundert gegründet worden. Der Ortsname deutet auf den Gründer Rabicho oder Rabo hin. Rebgeshain wird übersetzt mit „Zum Gehege des Rabicho gehörend“. Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Rebgeshain erfolgte im Jahr 1565 unter dem Namen Rebeshan.[1]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Rebgeshain:

„Rebgeshain (L. Bez. Lauterbach) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg, 312 St. von Lauterbach, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Der Ort hat 63 Häuser und 437 Einwohner, die alle evangelisch sind. Ein Hagelschlag am 28. Juni 1829 zerstörte fast sämmtliche Felderzeugnisse der Gemarkung.“[3]

Zwischen 1815 und 1817 wurde die Schule erbaut.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten die bis dahin selbständige Gemeinde Rebgeshain und weitere Gemeinde zum 31. Dezember 1971 freiwillig mit der Stadt Ulrichstein zur erweiterten Stadt Ulrichstein.[4][5] Für Rebgeshain wurde ein Ortsbezirk errichtet.[6]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Rebgeshain angehört(e):[1][7][8]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen, und somit war für Rebgeshain ab 1806 das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Engelrod zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Dafür wurde das standesherrliche Landgericht Lauterbach geschaffen. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[16] Am 1. Oktober 1850 wurde der Ort Rebgeshain ausgegliedert und dem Bezirk des Landgerichts Ulrichstein zugeschlagen.[17]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[18]

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[19] Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben.[20]

Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten, und Rebgeshain wurde dem Amtsgericht Lauterbach zugelegt.[21] Am 1. Januar 2005 wurde das Amtsgericht Lauterbach als Vollgericht aufgehoben[22] und zur Zweigstelle des Amtsgerichts Alsfeld.[23] Zum 1. Januar 2012 wurde auch diese Zweigstelle geschlossen.[24] Jetzt sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Rebgeshain 246 Einwohner. Darunter waren 3 (1,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 33 Einwohner unter 18 Jahren, 99 zwischen 18 und 49, 51 zwischen 50 und 64 und 60 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 123 Haushalten. Davon waren 42 Singlehaushalte, 42 Paare ohne Kinder und 33 Paare mit Kindern, sowie 9 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 42 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 57 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]

Einwohnerentwicklung

 1800:342 Einwohner[25]
 1806:343 Einwohner, 55 Häuser[12]
 1829:437 Einwohner, 63 Häuser[3]
 1867:377 Einwohner, 63 bewohnte Gebäude[26]
 1875:373 Einwohner, 63 bewohnte Gebäude[27]
Rebgeshain: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2011
Jahr  Einwohner
1834
 
450
1840
 
440
1846
 
462
1852
 
433
1858
 
418
1864
 
370
1871
 
369
1875
 
373
1885
 
366
1895
 
378
1905
 
371
1910
 
376
1925
 
354
1939
 
354
1946
 
423
1950
 
384
1956
 
326
1961
 
324
1967
 
326
1970
 
329
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
246
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit

 1829:437 evangelische (= 100 %) Einwohner[3]
 1961:315 evangelische (= 97,22 %), 9 katholische (= 2,78 %) Einwohner[1]

Politik

Für Rebgeshain besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Rebgeshain) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 58,82 %. Alle Kandidaten gehörten der „Gemeinschaftsliste Rebgeshainn“ an.[28] Der Ortsbeirat wählte Holger Kraft zum Ortsvorsteher.[6]

Kulturdenkmäler

Siehe Liste der Kulturdenkmäler in Rebgeshain.

Wirtschaft und Infrastruktur

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Lauterbach; Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach) und Verwaltung
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. am 31. Dezember 1971 wurde Rebgeshain mit anderen Gemeinden zur neu gebildeten Stadtgemeinde Ulrichstein zusammengeschlossen.

Einzelnachweise

  1. Rebgeshain, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 23. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 42 und 82, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  3. Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 237 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 3, S. 84, Punkt 93 Abs. 28 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
  5. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 367.
  6. Ortsbeiräte. Stadt Ulrichstein, abgerufen im März 2024.
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Gerichts Engelrod anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 24 Punkt d) XI. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 426 (online bei Google Books).
  14. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 158 ff. (online bei Google Books).
  15. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  16. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  17. Bekanntmachung, die Veränderung in der Bezirks-Eintheilung der Landgerichte Lauterbach und Ulrichstein betreffend vom 1. Juli 1850 (Hess. Reg.Bl. S. 291)
  18. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  19. Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten
  20. Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Herbstein des Amtsgerichts Lauterbach und der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten) (Punkt 755) vom 11. Juni 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 27, S. 1010 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,8 MB]).
  21. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 f) und Artikel 2, Abs. 3) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  22. Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]).
  23. Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 1 (GVBl. I S. 552) vom 29. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 25, S. 552 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  24. Fünfte Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz. (Artikel 1, Abs. 2. aa)) vom 9. Dezember 2010. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2010 Nr. 25, S. 709 f. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 148 kB]). Bezieht sich auf die Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Ministeriums der Justiz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz) (GVBl. II 210-98) vom 26. Oktober 2008. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2008 Nr. 17, S. 822 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 116 kB]).
  25. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  26. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 122 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  27. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 18. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 18 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  28. Ortsbeiratswahl Rebgeshain. In: Votemanager. Stadt Ulrichstein, abgerufen im März 2024.

Literatur

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