Ratsgymnasium

Ratsgymnasium ist ein Titel, der um das Jahr 1500 an städtische Gymnasien vergeben wurde. Dies sollte der Unterscheidung von den kirchlichen Domschulen dienen.

In Deutschland existieren zahlreiche Schulen, die den Zusatz oder Namen Ratsgymnasium tragen; Beispiele sind:

Siehe auch

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