Polizeioberrat

Als Polizeioberrat wird in Deutschland ein Polizeibeamter im höheren Dienst bezeichnet.

Rangabzeichen: Zwei goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.

Aufgaben

Polizeioberräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Leitung einer Dienststelle (meist einer größeren Dienststelle mit höherer Zuständigkeit)
  • Leitung einer Polizeieinheit
  • Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
  • Leitung einer polizeilichen Einrichtung
  • Leitung besonderer polizeilicher Einrichtungen
  • Leitung eines polizeilichen Bereiches in einem Großstadtpräsidium

Zuständigkeiten

  • Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
  • Organisation und Einsatzplanung
  • Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen

Dienstkleidung

Ein Polizeioberrat trägt Schulterklappen mit zwei goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 14.

Siehe auch

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