Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt ist eine der fünf Polizeiinspektionen der Polizei Sachsen-Anhalt. Ihr Sitz ist in Magdeburg, August-Bebel-Damm 19.[1]
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Polizeiinspektion |
Aufsichtsbehörde | Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt |
Gründung | 2020 |
Vorgänger | Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt und Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt |
Hauptsitz | Magdeburg, Sachsen-Anhalt |
Polizeidirektor | Udo Bolsmann |
Netzauftritt | polizei.sachsen-anhalt.de/PI-ZD |
Geschichte
Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt wurde mit der „Polizeistrukturreform 2020“ geschaffen. In dieser Behörde wurden die Landesbereitschaftspolizei und das Technische Polizeiamt zusammengeführt. Gleichzeitig übernahm sie noch die Dienststellen Wasserschutzpolizei von der ehemaligen Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord und die Diensthundführerschule von der ehemaligen Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost. Sie ist die Rechtsnachfolgerin für das Technische Polizeiamt Sachsen-Anhalt und für die Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt.[1]
Struktur
Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt ist in vier Abteilungen gegliedert:
- Abteilung 1 (Recht, Haushalt und Beschaffung, Organisation und Personalangelegenheiten)
- Abteilung 2 (Bereitschaftspolizei, Polizeihubschrauberstaffel, Wasserschutzpolizei und Diensthundeführerschule)
- Abteilung 3 (Technik)
- Abteilung 4 (Zentrale Bußgeldstelle, Zentralstelle für Verkehrsprävention, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Landespolizeiorchester)
dazu die Bereiche Zentrale Aufgaben und Polizeiärztliches Zentrum mit dem Ärztlichen Gutachterdienst der Landesverwaltung.
Behördenleiter
Von 2019 bis 2021 war Peter Reisse der Direktor der Polizeiinspektion Zentrale Dienste. Nachfolger wurde am 1. Oktober 2021 Udo Bolsmann.
Einzelnachweise
- Gesetz zur Polizeistrukturreform GVBl. LSA Nr. 25/2018, ausgegeben am 6. 12. 2018: Gesetz zur Polizeistrukturreform. 29. Januar 2019, abgerufen am 29. Januar 2019.