Polizeiangestellter

Der Begriff Polizeiangestellter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige Dienstkräfte.[1] Die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) der Polizeibehörden übernehmen z. T. genauso hoheitliche Aufgaben wie Polizeibeamte. Polizeiangestellte haben i. d. R. eine verkürzte Ausbildung und befinden sich in einem Tarifbeschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes, und nicht in einem Beamtenverhältnis.

Die Berufsbezeichnung ist von den Ländern unterschiedlich geregelt. Beispielsweise tragen Polizeiangestellte der Polizei Berlin seit 2010 neben dem Status auch den Namen Tarifbeschäftigte;[2] etwa bei der Polizei Rheinland-Pfalz wird die Benennung Polizeitarifbeschäftigte verwendet[3]. Bei der deutschen Polizei kann es sich um folgende Berufsgruppen handeln:

Einzelnachweise

  1. Polizeiangestellte – Dringend gebraucht, aber vom BMI blockiert. Cop2Cop, 14. November 2017, abgerufen am 13. September 2018.
  2. Im Einsatz für die DPolG-Stiftung. (PDF; 762 kB) Deutsche Polizeigewerkschaft, Landesverband Berlin, Mai 2018, S. 3, abgerufen am 13. September 2018 (Polizeispiegel, Ausgabe Mai 2018).
  3. Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz: Umstellung auf neues Tarifrecht läuft. 2. November 2006, abgerufen am 17. März 2021.
  4. NRW-Polizei kann erste 500 Verwaltungsassistenten einstellen. Axel Springer SE, 14. Februar 2018, abgerufen am 13. September 2018.
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