Peter Stump
Peter Stump (auch Peter Stubbe, Stubbe- oder Stübbe-Peter genannt, * 1525; † 31. Oktober 1589 in Bedburg) war der Angeklagte im bekanntesten Werwolfprozess des 16. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum.[1] Er wurde beschuldigt in Epprath und Bedburg im Rheinland, während 25 Jahren als Werwolf mindestens 16 Morde verübt, Vergewaltigungen, Kannibalismus, Inzest und Zauberei begangen und „Buhlschaft“ mit einer Teufelin getrieben zu haben. Am 28. Oktober 1589 für schuldig befunden, wurde er einige Tage später durch Rädern und Enthauptung hingerichtet. Da sein Geständnis durch Folter erzwungenen war, lässt sich heute nicht mehr sagen, ob er die ihm zur Last gelegten Verbrechen tatsächlich begangen hat.
Leben
Die wenigen Informationen über Peter Stump stammen aus diversen zeitgenössischen Flugschriften, die sich mit dem Fall beschäftigen und seinen Familiennamen unterschiedlich schrieben. Die Namensvariationen reichten von „Stubbe Peeter“, über „Petter Stump“, „Stump Petter“ bis hin zu „Stupe Peter“. Der verwitwete Stump soll ein Bauer („baur“) aus dem Dorf Epprath gewesen sein und vor seiner angeblichen Enttarnung über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahre immer wieder gemordet haben. Mehrere Quellen erwähnen eine unverheiratete Tochter, die bei ihm lebte und mit der er ein Kind gezeugt haben soll. Darüber hinaus wird sein ältestes Kind, ein Sohn, erwähnt, den der Vater angeblich getötet hat.[2]
Nachdem in Bedburg und Umgebung über einen längeren Zeitraum immer wieder verstümmeltes Vieh aufgefunden wurde, wurde Peter Stubbe aus dem benachbarten Epprath verdächtigt. Unter der Folter gestand er, er könne sich mit Hilfe eines Gürtels aus Wolfsfell in einen Werwolf verwandeln und habe dann in dieser Gestalt Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung, Inzucht und Kannibalismus begangen.[1]
Der Kriminalfall Stump
Zur damaligen Zeit galt der Wolf in ländlichen Gebieten als Bedrohung und Gefahr sowohl für Nutztiere (z. B. Schafe, Ziegen oder Kühe) als auch für die Menschen selbst. Angst vor wilden Tieren, in diesem Fall vor dem Wolf, bekam durch den Mythos des Werwolfes einen neuen Stellvertreter. Dem Werwolf wurde vorgeworfen, er habe Tiere gerissen und der Mensch, der angeblich dahintersteckte, soll somit auf bestialische Weise das Vieh seiner Mitmenschen auf dem Gewissen haben.[2]
Anklage und Geständnis
Die Anklage beinhaltete auf jeden Fall Stumps vermeintliche Fähigkeit, sich in einen Werwolf zu verwandeln. Eine derartige Fähigkeit wurde immer als Indiz für einen Pakt mit dem Teufel betrachtet und stets mit Zauberei in Verbindung gebracht. Der Teufel soll ihm einen magischen Gürtel aus Wolfsfell gegeben haben, mit dessen Hilfe er sich in einen Wolf verwandeln konnte. Dies sei auf seinen Wunsch hin geschehen, um bei seinen Verbrechen nicht erkannt zu werden. Nach seiner Verhaftung hatte er ausgesagt, diesen Gürtel auf der Flucht weggeworfen zu haben. Die Tatsache, dass an der angegebenen Stelle nichts gefunden wurde, erklärte man sich damit, dass der Teufel ihn wieder an sich genommen habe.[2]
Außerdem soll er sich einer Teufelsbuhlschaft mit einer Konkubine hingegeben haben, die der Teufel ihm geschickt hat, und ein Kind mit seiner eigenen Tochter gezeugt haben.[3]
Die Akten zu diesem Hexenprozess haben sich nicht erhalten. Die zeitgenössischen Quellen und Flugblätter sprechen alle davon, dass Stump gerichtet wurde. Ausdrücklich wird die Urgicht erwähnt.
Unter Folter gestand Stump, er habe, seit er 12 Jahre alt war, schwarze Magie praktiziert. Durch einen Pakt mit dem Teufel sei er in der Lage gewesen, sich in einen Werwolf zu verwandeln. In der Wolfsgestalt habe er im Laufe der Jahre 14 Kinder getötet sowie zwei schwangere Frauen, deren Föten er ihnen aus dem Leib gerissen und gefressen habe. Zu den 14 ermordeten Kindern zählte auch sein ältester Sohn, dessen Gehirn er angeblich gegessen habe.[3]
In Erinnerung an diesen Fall heißt der Werwolf in dieser Gegend bei Köln bis heute Stüpp. Der Werwolf-Wanderweg Bedburg (Erft) informiert auf sieben Stationen über das Leben und Sterben des Peter Stubbe.
Hinrichtung
Am 31. Oktober 1589 wurde Peter Stump in Bedburg auf ein hölzernes Rad gebunden und das Fleisch wurde ihm mit glühenden Zangen von den Knochen gerissen. Dann hackte man ihm Arme und Beine ab, bevor man ihn köpfte und seine Überreste auf einem Scheiterhaufen verbrannte. Seine Tochter musste das Schauspiel mit ansehen, bevor sie selbst ausgepeitscht, erwürgt und ebenfalls verbrannt wurde.[3]
Die Bürger errichteten nach seiner Hinrichtung im Zentrum von Bedburg eine Stange mit seinem Kopf, dem zum Rädern genutzten Rad und einer Wolfsfigur.[3]
Die historische, auf Abschreckung abzielende, Art und Weise der öffentlichen Hinrichtung erinnert an die Todesstrafe durch Hängen, Ausweiden und Vierteilen, die insbesondere zwischen 1300 und 1700 zur Anwendung kam.[4]
Werwolfprozesse
Die schaurige Darstellung von Verbrechen und die ausgiebige, auf Vergeltung ausgerichtete, öffentliche Hinrichtungszeremonie faszinierten die Menschen des späten 16. Jahrhunderts und sorgten für ein hohes öffentliches Interesse an der Hexenverfolgung und an Prozessen gegen „Werwölfe“ und Menschen, denen ein Pakt mit dem Teufel vorgeworfen wurde.[2]
In der Literatur sind etwa 250 Werwolf-Prozesse aus der Zeit zwischen 1423 und 1720 belegt. Dieser Fall fand 1589/1590 sogar in den Niederlanden, England und Dänemark Beachtung. Seine Taten und die Hinrichtung wurden auf Kupferstichen dargestellt. Der Fall ist vor allem durch diese ausländischen Publikationen überliefert.[5]
Siehe auch
Literatur
- Peter Kremer: Der Werwolf von Bedburg. Versuch einer Rekonstruktion des Werwolfprozesses von 1589. Düren 2005.
- Lena Maria Kaiser: "Weil er geführt ein Wolff leben" – Hintergründe, Rezeption und Deutungen des Werwolfprozesses gegen Peter Stump im späten 16. Jahrhundert. Masterarbeit Duisburg-Essen 2016 (online).
- Erika Münster-Schröer: Hexenverfolgung und Kriminalität. Jülich-Kleve-Berg in der frühen Neuzeit. Essen: Klartext 2017 ISBN 978-3-8375-1881-8 S. 270–277
Weblinks
Einzelnachweise
- Tod dem Werwolf! Damals, aufgerufen am 12. November 2021
- Lena M. Kaiser. Masterarbeit: „Weil er geführt ein Wolff leben“ Hintergründe, Rezeption und Deutungen des Werwolfprozesses gegen Peter Stump im späten 16. Jahrhundert. Universität Duisburg-Essen, aufgerufen am 13. November 2021
- Before Salem: The Real-Life Werewolf Trials That Plagued European Nations History of Yesterday, abgerufen am 13. November 2021
- Geschichte: Verwesung im Trog Spiegel Abgerufen am 13. November 2021.
- Flugblätter zum Fall Peter Stump. Auf: www.elmar-lorey.de; abgerufen am 28. Oktober 2009