Peter Haarhaus
Peter Haarhaus (* 29. April 1936 in Brandenburg an der Havel[1]) ist ein Generalleutnant a. D. der Luftwaffe der deutschen Bundeswehr.
Haarhaus trat 1956 als Offizieranwärter in die Luftwaffe der Bundeswehr ein. Erste Station war die damals in Faßberg beheimatete Offizierschule der Luftwaffe. Es folgte die fliegerische Ausbildung als Jagdbomberflugzeugführer, 1958 die Beförderung zum Leutnant und die Versetzung ins Jagdbombergeschwader 35 (später Jagdbombergeschwader 41) in Husum (Einsatz auf den Waffensystem Republic F-84F Thunderstreak). 1964-66 war er Staffelkapitän der 1. Fliegenden Staffel im Jagdbombergeschwader 35. 1968-70 nahm er am 13. Generalstabslehrgang (Luftwaffe) an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg teil. Es folgten Verwendungen als Leiter der Abteilung Operationen im Kommando 1. Luftwaffendivision in Meßstetten, 1973-77 als Kommodore des Jagdbombergeschwaders 35 in Sobernheim (Fliegerhorst Pferdsfeld), und damit verbunden die Umschulung auf die McDonnell F-4F Phantom II; u.a. Chef des Stabes der 3. Luftwaffendivision (Luftangriff) in Kalkar, Referatsleiter im Führungsstab der Luftwaffe, Referant für NATO-Streitkräfteplanung im SHAPE (Supreme Headquarters Allied Powers Europe); 1982 Beförderung zum Brigadegeneral und damit 1982-84 Deutscher Dienstältester Offizier und Chef des Stabes im Hauptquartier Air Forces Baltic Approaches (HQ AIRBALTAP), in Karup/Dänemark. 1984-86 Chef des Stabes im Luftflottenkommando. 1986 wurde er zum Generalmajor befördert und war dann von 1986-89 Deputy Assistant Chief of Staff Policy im SHAPE. Haarhaus wurde 1989 Chef des Stabes im Führungsstab der Streitkräfte im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn. 1992 wurde er Amtschef des Luftwaffenamtes Köln-Wahn, wo er zum Generalleutnant befördert wurde. 1994 wurde er in den Ruhestand versetzt.[2]
Einzelnachweise
- Who’s who in Germany 1990, Teil 1, Seite 632, Who’s Who the International red series, 1990 ISBN 3-921220-63-7
- Handbuch der Bundeswehr und der Verteidigungsindustrie, Koblenz 1990, S. 53.