Patientenversorgung

Patientenversorgung ist ein Begriff aus der Gesundheitswirtschaft und umfasst die medizinische und pflegerische Versorgung von Patienten durch die Angehörigen der Heilberufe. Werden die medizinischen Leistungen der verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens (z. B. ambulanter Sektor, stationärer Sektor, Rehabilitation) dabei aufeinander abgestimmt, spricht man von integrierter Patientenversorgung.[1]

Man unterscheidet zwischen ambulanter und stationärer Patientenversorgung[2] sowie zwischen akuter Patientenversorgung (Akutversorgung) und nicht-akuter Versorgung. Auch die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln ist Teil der Patientenversorgung. Bei der ambulanten ärztlichen Versorgung wird zwischen der vertragsärztlichen Versorgung, also der Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privatärztlichen Versorgung (PKV) unterschieden.

Der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung ergibt sich aus § 2 des Bundesmantelvertrags.[3] Dazu gehören außer der ärztlichen Behandlung auch die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit.

Auf Seiten des Pflegepersonals umfasst sie alle Bereiche der Krankenpflege.

Universitätskliniken betreiben neben der Patientenversorgung auch Forschung und Lehre.

Die DIN EN 15224 definiert bestimmte Qualitätsmerkmale für die Patientenversorgung, um Behandlungsrisiken zu minimieren.[4]

Literatur

  • Peter Angerer, Harald Gündel, Stephan Brandenburg et al.: Arbeiten im Gesundheitswesen: Psychosoziale Arbeitsbedingungen – Gesundheit der Beschäftigten – Qualität der Patientenversorgung. ecomed Medizin, 2019. ISBN 978-3609105666.

Einzelnachweise

  1. Patientenversorgung DocCheck Flexikon, abgerufen am 9. Juli 2020.
  2. Astrid Springer: Patientenversorgung im Krankenhaus: Zwischen Fürsorge und Wirtschaftlichkeit Deutschlandfunk, 7. Oktober 2015.
  3. Bundesmantelvertrag – Ärzte vom 20. April 2020 (Memento des Originals vom 26. Juni 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbv.de Kassenärztliche Bundesvereinigung, abgerufen am 9. Juli 2020.
  4. Qualitätsmerkmale für gute Patientenversorgung Ärzteblatt, 15. Juni 2015.

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