Pastor
Pastor (lateinisch pastor ‚Hirte‘) ist ein Berufstitel für Geistliche im Dienst einer Kirche und wird teilweise gleichbedeutend für Pfarrer gebraucht. Die Bezeichnung wurde im 14. Jahrhundert aus dem kirchenlateinischen pastor („Seelenhirte“) abgeleitet und wird seit der Reformation meist für evangelische Geistliche verwendet.
Die feminine Form Pastorin kann sowohl einen weiblichen Pastor als auch umgangssprachlich die Ehefrau eines Pastors bezeichnen.[1]
Bedeutung
Die Bezeichnung des christlichen Seelsorgers als „Hirte“ wird zurückgeführt auf Jes 40,11 , Ez 34 und Joh 10 , wo das Verhältnis zwischen Gott, Jesus Christus und den Menschen in der Metaphorik von Hirt und Herde dargestellt wird.
Im engeren Sinne ist der Pastor der erste Prediger oder Seelsorger einer protestantischen Gemeinde[2] oder ein katholischer Priester ohne Gemeindeleitungsfunktion (s. u.).[3] Pastor wird vor allem in Norddeutschland und weiten Teilen des mitteldeutschen Raums verwendet, während in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz Pfarrer vorherrschend ist. Als Pastor bezeichnet werden im deutschen Sprachraum üblicherweise auch die Geistlichen in den evangelischen Freikirchen (früher meist „Prediger“). In den Landeskirchlichen Gemeinschaften des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes werden Verkündiger vermehrt nicht mehr Prediger, sondern Gemeinschaftspastoren genannt.[4]
In Gegenden, in denen sowohl katholische als auch evangelische Geistliche mit der Bezeichnung Pastor vorkommen, wird in der Aussprache oft in der Betonung zwischen dem auf der ersten Silbe betonten (evangelischen) Pástor und dem auf der zweiten Silbe betonten katholischen Pastór unterschieden.[5]
Pastor wird zumeist mit „P.“, Pastorin mit „Pn.“ abgekürzt. Die Abkürzung für Pastor im Ruhestand und Pastorin im Ruhestand wird im Schriftverkehr mit „Pastor i. R.“ oder „Pastor emeritus“ beziehungsweise „Pastorin i. R.“ oder Pastorin emerita angegeben, weiter verkürzt auch als „P. i. R.“ beziehungsweise „Pn. i. R.“.
Evangelische Kirche
Die Amtsbezeichnung, die ordinierte Theologen mit zwei kirchlichen Examina im kirchlichen Dienst tragen, heißt in der Regel Pfarrer (so z. B. § 26 des Pfarrergesetzes der VELKD), jedoch steht es den Landeskirchen kirchenrechtlich frei, eine andere Amtsbezeichnung (d. h. die Amtsbezeichnung „Pastor(in)“) festzulegen. In anderen Gegenden ist nur die amtliche Dienstbezeichnung Pfarrer üblich.
Pastor wird man in der evangelischen Kirche üblicherweise durch die Ordination. Innerhalb der verschiedenen evangelischen Kirchen existieren verschiedene Meinungen zu der Frage, ob diese einer eigenen Priesterweihe entspricht (von der sie historisch abstammt) und wie das Verhältnis des Amts des Pastors zum „Priestertum aller Gläubigen“ zu verstehen ist. Da es sich um einen Berufstitel handelt, der durch die Ordination verliehen wird, ist es ein lebenslanger Titel, der auch im Ruhestand, dann mit dem Zusatz „in Ruhe“ (i. R.) oder „emeritus“, verwendet wird.
Geistliche im Probedienst, denen keine Pfarrstelle, sondern nur die Verwaltung einer solchen übertragen werden kann, tragen in einigen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland die Amtsbezeichnung Pfarrverwalter oder Pfarrverwalterin, in anderen dieselbe Amtsbezeichnung wie Pfarrer auf Lebenszeit. Nicht verbeamtete (und damit zumeist auch nicht ordinierte) Geistliche mit voller Ausbildung werden als „Kandidaten des Predigtamtes“ (KdP) bezeichnet, auch wenn sie die Vertretung einer Pfarrstelle wahrnehmen. Ein ordinierter Geistlicher ohne Pfarrstelle im Gemeindedienst trägt, soweit er keine höherrangigen Amtsbezeichnungen (z. B. Superintendent, Propst, Landesbischof) führt, weiterhin seine vorherige Amtsbezeichnung.
Römisch-katholische Kirche
In der römisch-katholischen Kirche bezeichnete Pastor einen eigenständigen, vom Bischof mit seelsorgerischen Tätigkeiten beauftragten Priester. Das geltende Kirchenrecht (CIC can. 519) verwendet für den Leiter einer Pfarrei den Begriff „Pfarrer“ (Parochus), der als der „eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei“ (pastor proprius paroeciae sibi commissae) amtiert („kanonischer Pfarrer“). Im allgemeinen Sprachgebrauch ist der Ausdruck „Pastor“ jedoch weithin erhalten geblieben.[6] Regional unterschiedlich (im Nordwesten Deutschlands, z. B. in Hamburg sowie am Mittelrhein, im Saarland und im Moselgebiet) werden auch Pfarrer als „Pastor“ angesprochen, um den seelsorglichen Aspekt (Hirte) gegenüber dem administrativen (Pfarrverwalter) hervorzuheben. Innerhalb eines pastoralen Raumes (Großpfarrei) können mehrere Priester als Pastoren tätig sein, jedoch nur einer als Pfarrer.
In der römisch-katholischen Kirche gibt es keine Pastorinnen.
Siehe auch
Weblinks
- Pfarrdienstgesetz der EKD. kirchenrecht-ekd.de
- Rechtstexte zum Pfarrdienst in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands. velkd.de
- Pfarrdienstgesetzergänzungsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. kirchenrecht-nordkirche.de
- Martin Vogt: Pfarrers Arbeitszeit. kirche-im-wdr.de (Verkündigungssendung ev.), 25. Januar 2022.
Einzelnachweise
- Pastorin. In: Duden.de. Abgerufen am 2. März 2023.
- Pastor. In: Herders Conversations-Lexikon. 1. Auflage. Band 4. Herder, Freiburg im Breisgau 1856, S. 471 (Digitalisat. zeno.org).
- Christian Röther: Pfarrer oder Pastor?. Evangelische und katholische Amtsbezeichnungen. deutschlandfunk.de, 27. April 2021
- Prediger heißen künftig Gemeinschaftspastoren. idea.de, 10. Februar 2015.
- Wo der Pfarrer Pastor heißt. katholisch.de, 24. Februar 2020.
- Thomas Kellner: Pastor. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 8. Herder, Freiburg im Breisgau 1999, Sp. 1432.