Paramilitär
Paramilitär (altgriechisch παρά [para] „neben“ und lateinisch miles „Kämpfer“ oder „Soldat“), auch Miliz genannt, bezeichnet bewaffnete Verbände, die zumeist nicht in die Streitkräfte eines Staates eingebunden sind. Außerdem findet der Begriff Anwendung auf bewaffnete Gruppen krimineller Organisationen und Selbstschutzorganisationen Politischer Parteien. Paramilitärs operieren legal, an der Grenze der Legalität oder illegal im Interesse der Regierung eines Landes.
Paramilitarismus bezeichnet eine militärische Doktrin staatlicher oder wirtschaftlicher Organisationen, die ihre Interessen mittels irregulärer militärischer Gewalt durchsetzen.[1]
Staatliche und nichtstaatliche paramilitärische Verbände
Offizielle staatliche Verbände
Der Name paramilitärischer Verband bezeichnet besondere Polizeitruppen (wie z. B. Gendarmerie, Grenzpolizei oder Küstenwache), die nicht zu den eigentlichen Streitkräften eines Landes gehören, jedoch mit militärischem Gerät ausgestattet sind. Zusammen mit staatsnahen Verbänden können solche Polizeieinheiten im Falle eines bewaffneten Konflikts Teil der bewaffneten Macht sein. Sie haben dann nach der Haager Landkriegsordnung Kombattanten-Status, d. h., sie sind nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen in internationalen bewaffneten Konflikten berechtigt. Paramilitärische Einheiten sind hier im Kriegsfall eine Reserve und als solche insbesondere für Besatzungsaufgaben nützlich. Aber auch im Frieden liegt ihr Nutzen darin, dass sie bei einem Grenzzwischenfall eine direkte Konfrontation zwischen militärischen Einheiten verhindert, womit ein weiterer drohender Eskalationsschritt verzögert oder verhindert werden kann. Innenpolitisch ist der Einsatz von paramilitärischen Einheiten hingegen oft ein Schritt der Eskalation, etwa bei Demonstrationen und Protesten. Andererseits ist er auch oftmals eine notwendige Reaktion, weil normale Polizeikräfte im Einzelfall oder generell nicht mehr zur Kontrolle der Situation fähig sind. Mitunter kommen hier auch Militäreinheiten mit Polizeirolle zum Einsatz, wie die Carabinieri oder die US-Nationalgarde. Die Abwehr von terroristischen Aktivitäten, organisierter Kriminalität oder auch traditionellem Bandenwesen ist oftmals eine Überforderung für rein polizeiliche Wachkörper, gleichwohl hat auch hier eine Aufrüstung in Bezug auf Ausbildung und Gerät stattgefunden, so dass z. B. automatische Waffen und Nachtsichtgeräte und eine entsprechende taktische Ausbildung auch bei Polizeikräften ohne Kombattantenstatus vorhanden sind.
Quasi-staatliche und inoffizielle Paramilitärs
Als Paramilitärs werden auch inoffizielle, nichtstaatliche militärisch organisierte Gruppierungen bezeichnet, die sich polizeiliche oder militärische Kompetenzen anmaßen, um außergesetzlich eigene oder geheime staatliche innen- oder außenpolitische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Auch irreguläre Verbände, die im Auftrag fremder Staaten in anderen Staaten eingreifen, werden oft als Paramilitär bezeichnet. Häufig wird die Bezeichnung Paramilitär im Gegensatz zur Bezeichnung paramilitärisch tatsächlich nur auf solche Verbände angewandt, die mit Wissen, Duldung oder im geheimen Auftrag des Staates oder einzelner seiner Institutionen und Repräsentanten gegen tatsächliche oder angebliche Feinde im Inneren agieren. Als Rechtfertigung ihres Handelns dient solchen quasi- bzw. halbstaatlichen Paramilitärs oft die angebliche Schwäche des Staates oder seines Rechtssystems gegenüber der so genannten „Subversion“ von innen oder auch gegenüber vermeintlichen, von außen kommenden Gefahren. Sie berufen sich somit auf eine angebliche Notwehrsituation von Gesellschaft und Staat.
Todesschwadronen
Solche inoffiziellen oder halboffiziellen Verbände agieren in der Regel vollkommen außerhalb der Legalität, insbesondere auch weitgehend außerhalb militärischer Regelwerke und der jeweiligen nationalen Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass sie sich faktisch weder für Rechtsverstöße noch für Menschenrechtsverletzungen verantworten müssen. Gleichzeitig besteht ihr Auftrag in der Regel darin, bewaffnete oder unbewaffnete innenpolitische Gegner auszuschalten bzw. zu neutralisieren. Eine Folge aus den obigen Bedingungen ist, dass paramilitärische Gruppen in der Vergangenheit in vielen – insbesondere instabilen oder diktatorisch regierten – Ländern als so genannte Todesschwadronen agierten, die praktisch wahllos Personen umbrachten oder gewaltsam und spurlos verschwinden ließen, die als Gegner ausgemacht worden waren.[2] Als Begründung genügt dabei oft bereits der Verdacht einer kritischen Haltung zur jeweiligen Regierung. In den meisten Fällen sind dabei ein Großteil der Umgebrachten Zivilisten, die tatsächlich in keiner oder lediglich in vermuteter Beziehung zu der von den Paramilitärs bekämpften Widerstandsbewegung stehen.[2]
Besonders bekannt wurden solche Todesschwadronen in vielen Ländern Lateinamerikas in den 1970er- und 1980er-Jahren. So brachten halb- bzw. inoffizielle Paramilitärs der US-gestützten Militärdiktatur in El Salvador ab 1981 etwa 40.000 Oppositionelle um, etwa 0,8 % der Bevölkerung.[3] Derartige Vorgänge spielten sich insbesondere während des Kalten Krieges in vielen Ländern ab, in denen autoritäre Regierungen und Militärdiktaturen mit meist linksgerichteten, nicht notwendigerweise bewaffneten Widerstandsbewegungen konfrontiert waren.[4][5] Solche Konflikte werden auch als schmutzige Kriege bezeichnet. Dies geht auf den spanischen Begriff Guerra Sucia zurück, den die rechtsgerichtete argentinische Militärdiktatur von 1976 bis 1983 intern für die streng geheim durchgeführte Entführung und Ermordung von bis zu 30.000 Oppositionellen benutzte.[2] Diese so genannten Desaparecidos (span. die Verschwundenen) wurden meist nachts durch paramilitärische Gruppen wie die Alianza Anticomunista Argentina (auch: Triple A oder AAA) sowie der damit personell verflochtenen informellen Geheimpolizei und teils auch durch reguläres Militär aus ihren Wohnungen oder von der Straße verschleppt. Sie wurden meist in zivilen PKWs in streng geheime, informelle Folterzentren und Konzentrationslager verschleppt und dort überwiegend nach einer kurzen Zeit oft schwerster Folter ermordet.[6]
Diese Strategie der Aufstandsbekämpfung gegen Gruppen wie die ebenfalls paramilitärisch organisierte Widerstandsbewegung der Montoneros wurde gegenüber der argentinischen und der Weltöffentlichkeit bewusst streng verborgen gehalten, das volle Ausmaß kam erst nach dem Ende der Diktatur 1983 ans Licht. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen dauert bis heute an, das nach wie vor ungeklärte Schicksal des Großteils der damals Verschwundenen bzw. auch die Unklarheit über den Verbleib der Leichen – zu einem ungeklärten Teil waren die Menschen zur Ermordung betäubt und nackt aus Transportflugzeugen über dem Atlantik abgeworfen worden,[7] der Großteil in verteilten, anonymen Massengräbern verscharrt – stellt eine anhaltende Belastung für die argentinische Gesellschaft dar.[8]
Ausgewählte Beispiele
Ausgewählte Beispiele der zahlreichen Konflikte, in denen (meist) von einer Diktatur gesteuerte Paramilitärs, oft in Form der oben beschriebenen Todesschwadronen, Widerstandsbewegungen oder auch nur Oppositionelle in schmutzigen Kriegen bekämpften, sind oder waren: Der 36 Jahre dauernde Bürgerkrieg in Guatemala, die Massaker an etwa einer halben Million Kommunisten in Indonesien 1965–1966, der Konflikt in Kolumbien, der Bürgerkrieg in El Salvador, die Bekämpfung des ANC durch das südafrikanische Apartheid-Regime, und der Konflikt im ehemals indonesisch besetzten Osttimor, während dessen etwa ein Drittel der Timoresen durch indonesische Paramilitärs und reguläres Militär ermordet wurde. In vielen dieser Länder wurden nach ihrem Übergang zur Demokratie ab den 1990er-Jahren so genannte Wahrheitskommissionen eingerichtet, um die durchweg extrem hohe Zahl der Menschenrechtsverletzungen aufzuarbeiten. In Osttimor und Guatemala werden die Vorgänge heute als Völkermord bewertet bzw. auch noch aktuell juristisch verfolgt.[9][10] Im Jahr 2006 entschied ein argentinisches Gericht, dass die Taten der Todesschwadron Alianza Anticomunista Argentina als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu bewerten seien. Diese unterliegen in Argentinien nicht der juristischen Verjährung, was die Möglichkeit zur Strafverfolgung der Jahrzehnte zurückliegenden Verbrechen deutlich erweiterte.[11]
Abgrenzung
In den Medien werden die Begriffe Paramilitär und vor allem Miliz häufig auch für Verbände und Gruppen verwendet, die den Staat bzw. die herrschende Regierung selbst organisiert mit Waffengewalt bekämpfen – wie etwa politisch motivierte Widerstandsbewegungen, separatistische und ethnisch motivierte Bewegungen und/oder Untergrundorganisationen. Sie werden dementsprechend als Synonyme für Guerillabewegungen, Aufständische, Rebellen oder Separatisten benutzt. Die Gleichsetzung dieser Begriffe ist jedoch fraglich. Laut Definition der bpb können Milizen zwar „sowohl reguläre oder militärähnlich organisierte Polizeikräfte“ sein als auch „militärische Kräfte, wie Bürgerheere oder Widerstands- bzw. Untergrundgruppen“.[12] Dies steht aber im Widerspruch zur Definition des DWDS, laut der Milizen ausschließlich auf Seiten des Staates stehen.[13] Auch die Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) der Universität Hamburg betont, dass Milizen stets auf Seiten des Staates kämpfen, während Rebellen in Opposition zu ihm stehen.[14] Die Süddeutsche Zeitung weist ebenfalls auf die Unterscheidung hin.[15]
Die Bezeichnung als Terroristen ist dagegen sachlich unzutreffend. Die Verwendung des Begriffs Terrorismus, meist durch Regierungsvertreter des durch die Widerstandsbewegung angegriffenen Staates, ist dabei oft politisch motiviert.[16] Sie kann das Ziel haben, die Legitimität des Grundanliegens der paramilitärischen Widerstandsbewegung – die je nach Einzelfall, etwa in Diktaturen, durchaus gegeben und teils sogar völkerrechtlich diskussionsfähig bzw. gerechtfertigt sein kann – durch Verwendung dieses stark negativ besetzten Begriffs bereits im Ansatz zu verneinen. Der amerikanische Terrorismusforscher Brian Jenkins schrieb dazu:
„Der Gebrauch des Begriffes impliziert ein moralisches Urteil; und wenn es einer Gruppierung/Partei gelingt, ihren Gegnern das Label ‚Terrorist‘ anzuheften, dann hat sie es indirekt geschafft, andere von ihrem moralischen Standpunkt zu überzeugen. Terrorismus ist das, was die bösen Jungs machen.[16] Gleichzeitig kann mit dieser Zuordnung auch das oben angesprochene ‚harte Durchgreifen‘ durch eigene Kräfte wie Militär und Paramilitär vor der eigenen und/oder der Weltöffentlichkeit gerechtfertigt werden. Die sich aus dieser weit verbreiteten, politisch motivierten Begriffsverwendung ergebenden Definitionsprobleme sind einer der Gründe, warum es weder in der Wissenschaft noch auf der Ebene des internationalen Rechts eine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs Terrorismus gibt.“
Beispiele
Belgien
- Rijkswacht/Gendarmerie
Brasilien
- Polícia Militar
Chile
China
Deutschland
- Bundesgrenzschutz von 1951 bis 2005 (bis 1994 Kombattantenstatus)
Europäische Union
Frankreich
Indien
- Border Security Force
- Indian Coast Guard
Gazastreifen
Zu den im palästinensischen Autonomiegebiet Gazastreifen (Gaza) operierenden Milizen gehören neben den Qassam-Brigaden – dem militärischen Flügel der Hamas –, die al-Aqsa-Märtyrerbrigaden – der selbsternannte militärische Flügel der Fatah –, die al-Quds-Brigaden – der militärische Flügel des Palästinensischen Islamischen Dschihad (PIJ), die Brigaden des palästinensischen Widerstands – der militante Flügel der Demokratischen Front zur Befreiung Palästinas (DFLP) und weitere palästinensische Milizen.[18][19]
Indonesien
Italien
- Carabinieri seit 2000 eigenständige Teilstreitkraft, zuvor Teil des Heeres
Malaysia
- General Operations Force
Niederlande
Nordirland
- Ulster Special Constabulary (1922–1969)
Portugal
Russland
- Registrierte Kosaken der Russischen Föderation – (seit 1997)
Serbien
- Jedinica za specijalne operacije (1996–2003)
Spanien
Tschechoslowakei
- Pohraniční stráž – Grenzwachen von 1951 bis 1990
Türkei
Vereinigte Staaten von Amerika
DDR
- Kampfgruppen der Arbeiterklasse (bis 1989 in der DDR)
- Kasernierte Einheiten des MdI, d. h. VP-Bereitschaften und weitere Einheiten (1955–1989 in der DDR)
- Wachregiment Feliks Dzierzynski (1954–1989/90 in der DDR)
UdSSR
- Grenztruppen der UdSSR
- Innere Truppen der UdSSR
- OMON – Sowjetunion/Russland
Weimarer Republik
- Sicherheitspolizei der Weimarer Republik (1919–1933)
Informelle, staatsnahe paramilitärische Verbände oder Gruppen in Geschichte und Gegenwart
- 1919–1923: Freikorps im Baltikum, in Oberschlesien und gegen kommunistische Revolten
- Deutsche paramilitärische Freiwilligenverbände nationalistischer Ex-Soldaten kämpften mit Duldung des Staates noch nach Beendigung des Ersten Weltkrieges zunächst im Baltikum gegen die Bolschewiki, gegen Insurgenten in Oberschlesien und gegen verschiedene kommunistische Revolten in Deutschland. Sie spielten auch eine wichtige Rolle im deutschen Bürgerkrieg nach 1918: bei der Niederschlagung der Münchner Räterepublik 1919, während des Kapp-Putsches und bei den sich anschließenden Kämpfen im Ruhraufstand 1920.
- 1925–1945: Schutzstaffel (SS), Deutschland
- Diese Organisation wurde zunächst als Leibwache für die Parteiführung der NSDAP gegründet. Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers im Jahre 1933 wurde die SS zu einer Art Privat-Armee der NSDAP umgebaut. Die SS war als Terror-Organisation im Inland tätig. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde zusätzlich die Waffen-SS geschaffen, die an der Seite der Wehrmacht kämpfte.
- 1931: Eiserne Front, eine sozialdemokratische Miliz, die von der gewählten Regierung und den Gewerkschaften gegründet wurde, um die Weimarer Demokratie gegen die demokratiefeindlichen Milizen (SA, Stahlhelmbund) der Opposition zu verteidigen.
- 1933: Sturmabteilung (SA), Deutschland
- Die paramilitärische Privatarmee der Nationalsozialisten wurde ab 1933 für kurze Zeit als „Hilfspolizei“ gegen politische Gegner benutzt.
- 1970: Weiße Hand (Mano Blanca), Guatemala
- Eine inoffizielle Geheimgesellschaft, in der hohe Offiziere von Polizei und Militär sich als „Todesschwadron“ zu einem Mordkomplott gegen tausende von politischen Gegnern verschworen hatten.
- Von den USA finanzierte Rebellen, die im Contra-Krieg gegen die linksgerichtete nicaraguanische Regierung der Sandinisten kämpften.
- Seit 1991: Schützenverband „Strzelec“, Polen
- Paramilitärische Jugendorganisation, die zum Ziel hat, die Jugendlichen auf den Militärdienst vorzubereiten.
- Seit 1997: Autodefensas Unidas de Colombia (AUC), Kolumbien
- Ein Dachverband rechtsgerichteter paramilitärischer Gruppen im kolumbianischen Bürgerkrieg, die sich hauptsächlich durch Kokainhandel finanziert.
- Im Iran-Irak Krieg kamen sie zum ersten Mal zum Einsatz. Hauptsächlich Kinder und alte Leute, die sich als Freiwillige zur Verteidigung gegen Saddam Hussein eingeschworen hatten. Heute eine gut ausgebildete paramilitärische Einheit.
- 1991–1995: während der Jugoslawienkriege
- Serbische Freischärler und Paramilitärverbände, wie z. B. die Tschetniks, die Weißen Adler, die Šešeljevci des Vojislav Šešelj, die Serbische Freiwilligengarde des Željko Ražnatović („Arkan“), die „Kninjas“ bzw. „Alfas“ des Dragan Vasiljković, die Martićevci des Milan Martić, die Crvene Beretke, die Armee der Republik Serbische Krajina; auf kroatischer Seite die Verbände Hrvatske obrambene snage und Hrvatsko vijeće obrane.
- Seit 2003: Colectivos in Venezuela
- In Venezuela hatte Hugo Chávez sieben Jahre nach einem Putschversuch die Wahlen 1999 dank die Bevölkerung mobilisierenden bolivarischen Zirkeln gewonnen und danach diese Kollektive zum „bewaffneten Arm der Bolivarischen Revolution“ ausgebaut. Diesen wird die Unterdrückung der Zivilbevölkerung und Tötungen von Demonstranten vorgeworfen.[20][21]
- 2018: Nicaragua
- In Nicaragua „machten Paramilitärs Jagd auf Oppositionelle“ (NZZ), während im Jahr 2018 je nach Angabe zwischen 200 und 500 Menschen getötet worden waren.[22]
- 2018: Slowenien
- In Slowenien ist seit 2018 die Štajerska Varda („Steirische Wacht“ oder „Steirische Garde“) aktiv, die nach eigenen Angaben aus mehreren hundert Mitgliedern besteht und teilweise mit Sturmgewehren ausgerüstet ist. Als Aufgabenbereich wird der Grenzschutz zu Kroatien angegeben; es handelt sich um den paramilitärischen Arm der rechtsradikalen Partei Gibanje zedinjena Slovenija (Vereinigtes Slowenien) des Anführers Andrej Šiško.[23][24][25][26][27]
Anderes
Auch Schützenvereine haben manchmal eine lange Tradition, die sich bis auf paramilitärische Verbände zurückführen lässt, wie die Gebirgsschützen oder Tiroler Schützen.
Siehe auch
Literatur
- Raul Zelik: Die kolumbianischen Paramilitärs. „Regieren ohne Staat?“ oder terroristische Formen der inneren Sicherheit. Westfälisches Dampfboot, Münster 2009, ISBN 978-3-89691-766-9 (zugleich: Berlin, FU, Dissertation, 2008).
- Robert Gerwarth, John Horne (Hrsg.): Krieg im Frieden. Paramilitärische Gewalt in Europa nach dem Ersten Weltkrieg. Wallstein Verlag, Göttingen 2013, ISBN 978-3-8353-1298-2.
- Christian Koller: Vor 100 Jahren: Die Paramilitarisierung Europas und die Schweiz. In: Sozialarchiv Info 3, 2019.
Einzelnachweise
- Raul Zelik: Die Informalisierung des Ausnahmezustandes. In: Jour fixe initiative berlin (Hrsg.): Krieg. Unrast, Münster 2009, ISBN 978-3-89771-490-8, S. 115–130.
- amnesty international: Rechte in Gefahr. Sicherheit und Menschenrechte – einander widersprechende oder ergänzende Zielsetzungen? In: Jahrbuch Menschenrechte 2003. Archiviert vom am 18. Mai 2015; abgerufen am 17. Dezember 2008.
- Benjamin Schwarz: Dirty Hands. The success of U.S. policy in El Salvador – preventing a guerrilla victory – was based on 40,000 political murders. The Atlantic, Buchrezension zu William M. LeoGrande: Our own Backyard. The United States in Central America 1977–1992. Dezember 1998.
- „Operation Condor“ (Memento vom 12. September 2008 im Internet Archive) – Terror im Namen des Staates. tagesschau.de, 12. September 2008
- Harold Pinter: Rede zum Erhalt des Literatur-Nobelpreises 2005. Zitat: „Nach dem Ende des 2. Weltkriegs unterstützten die Vereinigten Staaten jede rechtsgerichtete Militärdiktatur auf der Welt, und in vielen Fällen brachten sie sie erst hervor. […] In diesen Ländern hat es Hunderttausende von Toten gegeben. Hat es sie wirklich gegeben? […] Die Antwort lautet ja, es hat sie gegeben, und sie sind der amerikanischen Außenpolitik zuzuschreiben.“
- Steffen Leidel: Berüchtigtes Ex-Folterzentrum wird der Öffentlichkeit zugänglich. In: Deutsche Welle. 14. März 2005, abgerufen am 13. Dezember 2008.
- Christiane Wolters: Ex-Offizier wegen „Todesflügen“ vor Gericht. Deutsche Welle, 14. Januar 2005.
- Angela Dencker: 25 Jahre Militärputsch und Völkermord in Argentinien. Die Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen aus der Sicht von amnesty international. In: menschenrechte.org. 21. März 2001, abgerufen am 17. Dezember 2008.
- Guatemalas Exdiktator zu 80 Jahren Haft verurteilt. Die Zeit, 11. Mai 2013
- Osttimor – ein vergessener Völkermord. Wiener Zeitung, 28. Januar 1999.
- Manuel Justo Gaggero: El general en su laberinto. Pagina/12, 19. Februar 2007.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Miliz. Abgerufen am 13. Januar 2023.
- DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 13. Januar 2023.
- Wolfgang Schreiber: Terrorismus - Boko Haram und ISIS sind "Rebellen" und keine "Milizen". In: Deutschlandfunk Kultur. 6. August 2014, abgerufen am 13. Januar 2023.
- Simon Groß: Miliz. 10. Oktober 2020, abgerufen am 13. Januar 2023.
- bpb: Die Definition von Terrorismus, abgerufen am 10. Mai 2015.
- What is ‘terrorism’? Problems of legal definition
- Iran-Update, 10. Januar 2024. Am 10. Januar setzte die IDF die Räumungsoperationen im Zentralgouvernement des Gazastreifens fort. In: Block des Institute for the Study of War (ISW). 7. Januar 2024, abgerufen am 11. Januar 2024.
- Video von den „Brigaden des palästinensischen Widerstands“. Mitglieder der Terror-Organisation innerhalb eines Tunnels. In: audiatur-online.ch. 17. Februar 2016, abgerufen am 11. Januar 2023.
- Venezuela crisis: The ‘colectivo’ groups supporting Maduro, BBC, 6. Februar 2019.
- The Devolution of State Power: The ‘Colectivos’, insightcrime.org, 18. Mai 2018.
- Zum Jahrestag der Proteste in Nicaragua ziehen die Menschen erneut durch die Strassen – trotz eines Verbots der Regierung, NZZ, 18. April 2019.
- Bewaffnete Bürgerwehr will in Slowenien Grenzen schützen. In: derstandard.at. 4. September 2018, abgerufen am 2. Februar 2024.
- Slowenien: Bürgerwehr „Steirische Garde“ patrouilliert an Grenze. In: kurier.at. Abgerufen am 13. Januar 2020.
- https://www.eurocommpr.at/de/News-Room/City-News/Buergerwehr-Steirische-Garde-Nationaler-Sicherheitsrat-will-Gesetzesaenderungen
- https://futter.kleinezeitung.at/in-der-untersteiermark-gibt-es-jetzt-eine-bewaffnete-buergerwehr/
- Thomas Roser: Rechtsextreme Steirergarde schockt Slowenien. In: diepresse.com. 5. September 2018, abgerufen am 9. Februar 2024.