Einweggeschirr

Als Einweggeschirr wird Essgeschirr bezeichnet, das nur zum einmaligen Gebrauch vorgesehen ist. Es handelt sich also um Teller, Becher, Schalen, Essbesteck etc., die nach ihrer Benutzung als Abfall entsorgt werden. Verbreitet ist die Verwendung in der Gastronomie (insbesondere in der Systemgastronomie bzw. Fast-Food-Segment, sowie im sonstigen Außer-Haus-Verkauf) und im Freizeitbereich. Einweggeschirr zählt somit zu den Einwegprodukten.

Waffel auf Pappteller mit Einwegbesteck

Manche Verkaufsverpackungen sind auch als Geschirr nutzbar, so beispielsweise Joghurtbecher, Quarkschalen oder Hamburger-Klappboxen.

Einweggeschirr ist in der Regel aus Pappe (Pappteller und -becher), Kunststoff (Plastikbecher, -tassen, -besteck), aufgeschäumtem Kunststoff (Thermobecher) oder Aluminium (Assiette) gefertigt.

Geschichte

Der Pappteller wurde von Hermann Henschel in Luckenwalde erfunden, der ihn 1867 patentieren ließ.[1]

Ab 1908 warb der US-Amerikaner Samuel J. Crumbine, ein Gesundheitsbeamter aus Kansas, dafür, gemeinschaftlich zu benutzende Ess- und Trinkgefäße als potentielle Übertragungswege von Krankheiten aus dem öffentlichen Gebrauch zu nehmen.[2] Dies nahmen die US-Amerikaner Lawrence Luellen und Hugh Moore zum Anlass, einen wegwerfbaren Pappbecher als einmalig zu benutzendes Trinkgefäß zu erfinden.[3]

In den 1930er und -40er Jahren setzte sich in Nordamerika das Einweggeschirr zur Versorgung von Arbeitern durch.[4]

1948 führte die Restaurantkette McDonald’s Einwegverpackungen und -geschirr ein, um den hohen Aufwand mit herkömmlichen Mehrweggeschirr (Reinigung, Verluste durch Diebstahl und Bruch) zu unterbinden. Der Verzicht auf Glas und Porzellan ermöglichte es dem Kunden erstmals auch, Restaurantprodukte zu kaufen und mitzunehmen.[4]

Mit steigendem Umweltbewusstsein seit Ende des 20. Jahrhunderts ist Einweggeschirr sowohl aus essbarem (z. B. Waffelschalen) als auch aus kompostierbaren und/oder aus recycelten Materialien auf dem Markt vertreten.

Vorteile

Als ursprünglicher Vorteil von Einweggeschirr galten hygienische Aspekte. Verunreinigungen von Lebensmitteln durch unzureichend gereinigtes Geschirr oder die Notwendigkeit der Benutzung von Geschirr durch mehrere Personen, einst wesentliche Aspekte für die Entwicklung des Einweggeschirrs, werden unterbunden.[2]

Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass das preiswert und mit geringem Aufwand herstellbare Einweggeschirr nach der Benutzung nicht gereinigt und aufbewahrt werden muss; der Aufwand an Energie, Wasser und Arbeitskraft für die Reinigung von Mehrweggeschirr entfällt,[4] das auf dem Einweggeschirr servierte Produkt ist von einer Rückgabe des Geschirrs unabhängig und kann dementsprechend vom Verkaufsort mitgenommen werden.

Umweltschutz und rechtliche Initiativen zur Reduzierung

Unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung steht Einweggeschirr, wie auch andere Einwegverpackungen und -produkte, in der Kritik.[5] Das Anfallen großer Mengen an Plastikmüll bedeutet ein generelles Entsorgungsproblem,[6] ebenso die unsachgemäße und rechtswidrige Entsorgung von Einweggeschirr und -verpackungen in Natur und Landschaft.[7]

Die Stadt Kassel scheiterte 1998 mit der Einführung einer Abfallabgabe auf Einweggeschirr, ebenso ein Vorstoß mehrerer Bundesländer zur Einführung einer entsprechenden Verpackungssteuer. 2012 wurde eine solche Abgabe in Berlin diskutiert, um der Verwahrlosung und Vermüllung des öffentlichen Raumes mit Einweggeschirr und -verpackungen entgegenzutreten.[7] Die Stadt Tübingen führte zum 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck in der Gastronomie ein und fördert gleichzeitig die Umstellung auf Mehrweggeschirr.[8] Die von der Stadt Tübingen eingeführte Steuer auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr (Verpackungssteuer) ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) rechtmäßig.[9] Die klagende Systemgastronomiekette McDonald’s hatte in der Vorinstanz noch obsiegt. Das BVerwG stellte klar, dass Speisen zum Mitnehmen „typischerweise“ sehr bald gegessen würden und damit meist im Gemeindegebiet blieben. Es handele sich also um eine örtliche Steuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG. Die Satzung stehe zudem nicht im Widerspruch zu den Abfallregeln des Bundes. Beide verfolgten exakt dasselbe Ziel – nämlich die Abfallvermeidung.

In Frankreich ist zum 1. Januar 2020 ein Verbot von Einweggeschirr in Kraft getreten, davon ausgenommen sind Produkte aus kompostierbaren Materialien und bio-basierten Kunststoffen.

Im Bundesland Salzburg ist die Verwendung von Einweggeschirr aus nichtkompostierbaren Materialien ab 2018 unter bestimmten Bedingungen verboten. Zuwiderhandlungen können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 21.000 Euro geahndet werden.

Im Jahr 2019 wurde in er Europäischen Union die Einwegkunststoff-Richtlinie beschlossen, nach der bestimmte Plastik-Einwegprodukte, zu denen auch Einweggeschirr aus Plastik zählt, ab 2021 in der Europäischen Union aus Umweltschutzgründen nicht mehr erlaubt sind.[10]

Auch bei Einweggeschirr aus „natürlichen“ Rohstoffen wie Bambusfasern oder Maismehl besteht nach wie vor die Gefahr, dass die spezifischen Migrationsgrenzwerte für Schadstoffe, z. B. bei Melamin und Formaldehyd, um ein Vielfaches überschritten werden können.[11][12]

Siehe auch: To go#Mehrweggeschirr

Weitere Formen

Commons: Plastikbesteck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Einweggeschirr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Katrin Bischoff: Vor 140 Jahren erfand Hermann Henschel in Brandenburg den Pappteller. In: berliner-zeitung.de. Abgerufen am 19. März 2013.
  2. Samuel Crumbine. In: kshs.org, abgerufen am 21. März 2013.
  3. Dixie Cup Company History. In: academicmuseum.lafayette.edu. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. November 2011; abgerufen am 21. März 2013.
  4. A Brief History of Foodservice Packaging. Foodservice Packaging Institute, 2006 (englisch)
  5. Abfallvermeidung beginnt beim Einkauf. In: abfallscout.de. Abgerufen am 24. März 2013.
  6. Sind Sie sich der Gefahren von Plastik bewusst? In: nabu.de. Abgerufen am 24. März 2013.
  7. SPD prüft Abgabe auf Papp- und Einweggeschirr. In: Die Welt online. 31. Oktober 2012, abgerufen am 27. März 2013.
  8. Verpackungssteuer in Tübingen kommt zum 1. Januar. swr.de, 13. Dezember 2021
  9. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2023, Az.: 9 CN 1.22
  10. Initiative gegen Mikroplastik - wo uns Großbritannien, Italien und Schweden voraus sind. 5. Februar 2019, abgerufen am 5. Februar 2019.
  11. Gesundheitliche Risiken bei „Coffee-to-go“-Bechern. In: bvl.bund.de. 26. November 2019, abgerufen am 27. November 2019.
  12. Nicole Westenfelder, Evelyne Schlauri: Ökologisches Einweggeschirr – Wie ungesund sind Bambusteller und Kartonröhrli? In: srf.ch. 16. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
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