Ost-Berlin
Ost-Berlin, auch Ostberlin oder Berlin (Ost), ist eine Bezeichnung für den Teil Groß-Berlins, der nach der Schlacht um Berlin und der Besetzung der Stadt im Jahr 1945 durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs den sowjetischen Sektor der Stadt bildete und von 1949 bis 1990 die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik war.
Basisdaten | |
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Verwaltungssitz: | Ost-Berlin |
Flagge: | |
Wappen: | |
Fläche: | 403 km²[1] |
Einwohner: | 1.279.212 (1989)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 3.174 Einwohner je km² |
Kfz-Kennzeichen: | I |
Karte | |
Geografisch erstreckte sich Ost-Berlin mit geringen Abweichungen auf die Gebiete der heutigen Bezirke Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Pankow sowie der Ortsteile Mitte und Friedrichshain.
Der Begriff „Ost-Berlin“ diente im westlichen Sprachgebrauch auch zur Abgrenzung des sowjetischen gegenüber dem amerikanischen, französischen und britischen Sektor, die gemeinsam als West-Berlin bezeichnet wurden. Ost-Berlin war das Verwaltungszentrum der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später nach der Gründung der DDR deren Hauptstadt.
Die offizielle Eigenbezeichnung wurde infolge der Teilung der Stadt 1948 zu Demokratischer Sektor (von Berlin), auch Demokratisches Berlin, nach Errichtung der Berliner Mauer zu Berlin, Hauptstadt der DDR bzw. Berlin geändert. Teil des amtlichen Sprachgebrauchs war der Begriff „Ost-Berlin“ hingegen weder in der alten Bundesrepublik noch in der DDR. Im amtlichen Sprachgebrauch in der DDR setzte es sich bis in die 1970er Jahre verstärkt durch, nur dem Westteil der Stadt eine separate Bezeichnung (Westberlin) zu geben, den Ostteil jedoch kurz als Berlin zu bezeichnen (siehe Kapitel Begriffsproblematik).
Völkerrechtlich war der sowjetische Sektor Berlins Teil der Viersektorenstadt unter Hoheit der vier Mächte Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Frankreich; damit gehörte der östliche Teil Berlins nach westlicher Auffassung nie zur SBZ oder zur DDR. Die unterschiedlichen Auffassungen zum Status von Ost-Berlin waren Gegenstand der Berlin-Frage, sie hatten aber spätestens ab den 1970er Jahren in der Praxis nur noch geringe Bedeutung.
Geschichte
Statusfragen
Mit dem Londoner Protokoll vom November 1944 beschlossen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich, Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation in zunächst drei Besatzungszonen aufzuteilen und in ein „besonderes Berliner Gebiet, das gemeinsam von den drei Mächten besetzt wird.“ Später kam als vierte Macht noch Frankreich hinzu (gemeinsam die Alliierten oder Vier Mächte). Für Gesamt-Berlin wurde im Mai durch die Sowjetunion eine Regierung mit der Bezeichnung Magistrat von Groß-Berlin eingesetzt (Magistrat Werner). Am 5. Juni 1945 stellten die Alliierten die gemeinsame Besetzung Berlins nochmals fest.[2] Am 11. Juli nahm der Alliierte Kontrollrat seine Arbeit auf. Die Westmächte hatten vorgeschlagen, ihn im ehemaligen Reichsluftfahrtministerium in der Leipziger Straße anzusiedeln, doch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verhinderte, dass irgendwelche Vier-Mächte-Einrichtungen in Ost-Berlin Gebäude erhielten. An der Leipziger Straße wurden stattdessen die deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ untergebracht, wodurch diese institutionell eng mit Ost-Berlin verbunden wurde. Auch wirtschaftlich behandelte die SMAD Ost-Berlin und ihre Zone als Einheit, obwohl der Verkehr an der Stadtgrenze bis 1977 kontrolliert wurde.[3]
Die damaligen östlichen Bezirke Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Pankow, Weißensee, Lichtenberg, Treptow und Köpenick bildeten fortan den Sowjetischen Sektor von Groß-Berlin. Im Juni 1948 verließ der sowjetische Vertreter die Alliierte Kommandantur und in den Folgemonaten zerbrach die gemeinsame Verwaltung Berlins. Im sowjetischen Sektor wurde eine separate Stadtregierung eingesetzt, die sich allerdings weiterhin als Magistrat von Groß-Berlin bezeichnete, später auch mit dem Zusatz Demokratischer Sektor.
Nach Artikel 23 des Grundgesetzes (alter Fassung) sollte das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auch für ein Land Groß-Berlin gelten. Die Sowjetunion lehnte jedoch eine Anwendung des Grundgesetzes auf ihren Sektor Berlins ab, und in den anderen Sektoren konnte es durch den Vorbehalt der Westalliierten nur eine eingeschränkte Gültigkeit entfalten.
In der Sowjetischen Besatzungszone wurde am 7. Oktober 1949 (dem Tag der Republik) durch die provisorische Volkskammer für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg die gesamtdeutsch konzipierte Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft gesetzt und somit die Deutsche Demokratische Republik gegründet. In Art. 2 dieser Verfassung wurde bestimmt: „Die Hauptstadt der Republik ist Berlin“, ein Hinweis auf die ursprünglich erhoffte gesamtdeutsche Staatsgründung.
Der sowjetische Sektor von Berlin gehörte aufgrund des Viermächte-Status der Stadt nicht zur SBZ und wurde zunächst auch kein konstitutiver Bestandteil der DDR. Deren Verfassungsorgane hatten dort keine direkte Gewalt. Gesetze der DDR erlangten nur mittelbar nach Übernahme durch den Magistrat dort ihre Gültigkeit. Ost-Berlin konnte in die Gesetzgebungsorgane der DDR nur Abgeordnete mit beratender Stimme und ohne direkte Wahl entsenden.[4][5]
Die Bindung an die DDR war allerdings von Beginn an sehr eng, allein schon durch die Tatsache, dass sie ihren Regierungssitz in Ost-Berlin nahm und ganz Berlin als ihre Hauptstadt proklamiert hatte. Dennoch achteten sowohl die Regierung der DDR als auch die SMAD auf die formale Aufrechterhaltung des Sonderstatus Berlins, um einen Anspruch auf die Regierungsgewalt über ganz Berlin erheben zu können. Denn schon ab 1948 vertrat die Sowjetunion entgegen dem Londoner Protokoll die Auffassung, dass ganz Berlin Teil der SBZ wäre, allerdings unter gemeinsamer Verwaltung der Vier Mächte. Dazu kam die Erkenntnis, dass die Berlin-Frage einen wichtigen Punkt für eine angestrebte Wiedervereinigung bilden könnte. Die DDR ergriff daher aus Rücksicht auf die schwierige völkerrechtliche Lage zunächst nur vorsichtige Maßnahmen, um Ost-Berlin enger einzubinden. Ab Oktober 1953 wurden zum Beispiel auch in Ost-Berlin Personalausweise der DDR ausgegeben.[6]
Von 1956 an veranstalteten die Kampfgruppen der Arbeiterklasse und die neu gegründete Nationale Volksarmee (NVA) Militärparaden in Ost-Berlin. Die Botschafter der Westmächte protestierten bei ihrem sowjetischen Kollegen, weil Kontrollratsgesetz Nr. 43, das in Berlin noch gelte, Deutschen das Tragen von Waffen verbot. Botschafter Georgi Maximowitsch Puschkin verwies sie an die Regierung der DDR. Der Sitz des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR wurde von Anfang an außerhalb Berlins (in Strausberg) errichtet.[7]
Im Januar 1957 kam es zu einem wichtigen Schritt bei der Integration Ost-Berlins in die DDR. Die Volksvertretung und der Magistrat übernahmen die DDR-Gesetze über die örtlichen Organe der Staatsmacht und über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen. Dadurch wurde der Magistrat dem Ministerrat der DDR unterstellt und die Volkskammer erhielt die Aufsicht über die Ost-Berliner Volksvertretung, die in Stadtverordnetenversammlung umbenannt wurde. Zugleich spitzte sich der Streit um den Status Berlins zu.
Die Sowjetunion forderte am 27. November 1958 mit dem Chruschtschow-Ultimatum (→ Berlin-Krise) die Umwandlung West-Berlins in eine Freie Stadt als sogenannte besondere politische Einheit.[8] In dieser und einer weiteren Note aus dem Jahr 1959 erklärte sie, die Londoner Protokolle der Siegermächte über die gemeinsame Besetzung Berlins seien nicht mehr gültig. Die Westalliierten lehnten diese Vorstellungen aber ab und beharrten auf dem Viermächte-Status ganz Berlins.[9]
Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde die Spaltung Berlins zementiert und weitere Maßnahmen zur Integration Ost-Berlins in die DDR folgten bald. Der Staatsrat stellte Ost-Berlin im September desselben Jahres mit den Bezirken in der DDR gleich.[10]
Die im Januar 1962 neu eingeführte Wehrpflicht in der DDR erstreckte sich auch auf die Einwohner Ost-Berlins. Im August 1962 wurde die sowjetische Stadtkommandantur in Ost-Berlin aufgelöst und durch einen Stadtkommandanten der NVA ersetzt. Die Wahlberechtigten in Ost-Berlin nahmen 1968 auch an der Volksabstimmung über die neue Verfassung der DDR teil, die dadurch auch im Ostsektor von Berlin direkte Geltungskraft entfaltete.
Nach längeren Verhandlungen wurde im September 1971 das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin unterzeichnet, das unter anderem die Art der Verbindungen West-Berlins zur Bundesrepublik regelte. Durch das Abkommen entspannte sich der Konflikt um Berlin in der Folgezeit zusehends. Die Präambel und der allgemeine Teil dieses Vertrages bekräftigten den Viermächte-Status für Berlin, die Formulierungen ließen aber Interpretationsspielraum: In der Auslegung durch die DDR und die Sowjetunion bezogen sich die Bestimmungen einzig auf West-Berlin. Sie vertraten nun nicht weiter den Anspruch auf Berlin als Ganzes und sahen Ost-Berlin als eigenständige Stadt und Hauptstadt der DDR an. Die Westmächte dagegen sahen den Viermächte-Status von Groß-Berlin als nicht berührt an, auch wenn sie anerkannten, dass Ost-Berlin Sitz der Regierung der DDR war.[11] Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR 1974 siedelten sie daher ihre Botschaften dort an und nicht, wie zwischenzeitlich überlegt worden war, in Potsdam. Der weiterhin bestehenden westlichen Rechtsauffassung, dass Ost-Berlin kein „integrierter Bestandteil der DDR“ sei, wurde dadurch genüge getan, dass die Botschaften amtlich „bei der DDR“ und nicht, wie sonst üblich, „in Berlin“ hießen. Diese Rechtsauffassung war der Grund, dass Staatsbesuche von Bundeskanzlern in der DDR nicht in Ost-Berlin stattfanden, sondern in Erfurt, wo Willy Brandt 1970 vom Ministerpräsidenten der DDR Willi Stoph empfangen wurde, oder am Werbellinsee und in Güstrow, wo sich Helmut Schmidt 1981 mit Honecker traf. Die Tatsache, dass der Weg dazwischen über den Berliner Ring und damit für wenige Kilometer durch Berliner Stadtgebiet führt, machte den Beamten im Bundeskanzleramt, die die Reise vorbereiteten, erhebliches Kopfzerbrechen.[12]
Nach der Volkskammerwahl von 1976 erhielten die aus Ost-Berlin entsandten Abgeordneten keine gesonderten Ausweise mehr. Der Magistrat von Ost-Berlin stellte im Herbst 1976 die Herausgabe des Verordnungsblattes für Groß-Berlin ein. Somit erlangten Gesetze der DDR nun direkt und ohne Übernahme ihre Gültigkeit in der Stadt. Die DDR leitete aus dem angenommenen Umstand, die drei Westmächte hätten in ihren Sektoren lediglich vertraglich eingeräumte „Verwaltungsbefugnisse“ erhalten, nicht aber „originäre“ Rechte erworben, ihren Anspruch ab, dass ganz Berlin zur Sowjetischen Besatzungszone gehört habe und demzufolge Ost-Berlin als Hauptstadt zu ihrem Staatsgebiet gehörte.[13] Anfang 1977 legte die Ost-Berliner Verwaltung den Namen Magistrat von Groß-Berlin ab und nannte sich fortan Magistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR. Zugleich wurde die Visumpflicht für Ausländer bei Tagesfahrten nach Ost-Berlin eingeführt und die Kontrollposten an den Ausfallstraßen zum Gebiet der DDR abgeschafft. Nach der 1979 erfolgten Änderung des Wahlgesetzes[14] wurden bei den Volkskammerwahlen ab 1981 auch die Ost-Berliner Abgeordneten direkt gewählt. Der Ostteil Berlins war nun de facto vollständig in die DDR integriert. Nach Ansicht des West-Berliner Rechtswissenschaftlers Dieter Schröder kaschierte die DDR-Regierung mit diesen und anderen Maßnahmen, dass auch für Ost-Berlin de jure weiterhin der Viermächte-Status galt, was von den Westmächten weitgehend toleriert wurde, solange sie ihre Sonderrechte, etwa das Präsenzrecht, um sich frei im sowjetischen Sektor zu bewegen, behielten.[15]
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung trat am 3. Oktober 1990 in Ost-Berlin das Grundgesetz in Kraft und es wurde Teil des Landes Berlin. Durch eine Erklärung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag suspendierten die Alliierten zum selben Tag ihre Vorrechte bezüglich Berlins.[16] Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 bestimmte:
„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“
Berlin war ein verfassungsmäßiger Bestandteil des wiedervereinigten Deutschland geworden.
Oberbürgermeister
Oberbürgermeister | Partei | Zeitraum | Bemerkungen |
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Friedrich Ebert jun. | SED | 30. November 1948 – 5. Juli 1967 | |
Herbert Fechner | SED | 5. Juli 1967 – 11. Februar 1974 | |
Erhard Krack | SED | 11. Februar 1974 – 15. Februar 1990 | |
Ingrid Pankraz | PDS | 15. Februar 1990 – 23. Februar 1990 | kommissarisch |
Christian Hartenhauer | PDS | 23. Februar 1990 – 30. Mai 1990 | |
Tino Schwierzina | SPD | 30. Mai 1990 – 11. Januar 1991 | |
Thomas Krüger | SPD | 11. Januar 1991 – 24. Januar 1991 | kommissarisch |
Erste Sekretäre der SED-Bezirksleitung
Erste Sekretäre | Zeitraum |
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Hans Jendretzky | 1948–1953 |
Alfred Neumann | 1953–1957 |
Hans Kiefert | 1957–1959 |
Paul Verner | 1959–1971 |
Konrad Naumann | 1971–1985 |
Günter Schabowski | 1985–1989 |
Heinz Albrecht | 1989 |
Stadtkommandanten
Stadtkommandant | Armee | Zeitraum |
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Nikolai Bersarin | GSSD | 2. Mai 1945 – 16. Juni 1945 |
Alexander Gorbatow | GSSD | 17. Juni 1945 – 19. November 1945 |
Dmitri Smirnow | GSSD | 19. November 1945 – 1. April 1946 |
Alexander Kotikow | GSSD | 1. April 1946 – 7. Juni 1950 |
Sergei Dengin | GSSD | 7. Juni 1950 – April 1953 |
Pjotr Dibrowa | GSSD | April 1953 – 23. Juni 1956 |
Andrei Tschamow | GSSD | 28. Juni 1956 – 26. Februar 1958 |
Matwei Sacharow | GSSD | 26. Februar 1958 – 9. Mai 1961 |
Andrei J. Solowjow | GSSD | 9. Mai 1961 – 22. August 1962 |
Helmut Poppe | NVA | 22. August 1962 – 31. Mai 1971 |
Artur Kunath | NVA | 1. Juni 1971 – 31. August 1978 |
Karl-Heinz Drews | NVA | 1. September 1978 – 31. Dezember 1989 |
Wolfgang Dombrowski | NVA | 1. Januar 1990 – 30. September 1990 |
Detlef Wendorf | NVA | 1. Oktober 1990 – 2. Oktober 1990 |
Begriffsproblematik
Die beiden Teile Berlins wurden während des Kalten Krieges zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich bezeichnet. Diese Thematik war ideologisch aufgeladen und von wechselnden außen- und innenpolitischen Zielsetzungen bestimmt.
Als geografische Ortsbezeichnung bezog man sich jedoch immer auf die Stadt als Ganzes, und in allen amtlichen Dokumenten wurde in diesem Zusammenhang nur „Berlin“ verwendet (zum Beispiel in Urkunden oder als Geburtsort).
Wollte man sich im sonstigen Sprachgebrauch explizit auf Ost-Berlin beziehen, so ergab sich dies entweder aus dem Kontext oder durch besondere Zusätze. In West-Berlin und der Bundesrepublik lautete die offizielle Bezeichnung „Berlin (Ost)“. 1960 empfahl eine Kommission des Senats von Berlin die Bezeichnung „Ost-Berlin“ für den nichtamtlichen Gebrauch, die auch später vom westdeutschen Duden übernommen wurde.
Diese Bezeichnung hat sich heute in wissenschaftlichen Veröffentlichungen durchgesetzt. In Literaturlisten ist als Verlagsort auch „Berlin (DDR)“ gebräuchlich. Umgangssprachlich wurde auch „Sowjetsektor“, „Ostsektor“ und „Ostberlin“ genutzt.
Bei amtlichen Veröffentlichungen der DDR wechselte die Sprachregelung häufiger. Das Statistische Jahrbuch der DDR bezeichnete den Ostsektor bis 1955 als „Groß-Berlin, Demokratischer Sektor“, bis 1957 als „Berlin, demokratischer Sektor“, bis 1961 als „Demokratisches Berlin“ und anschließend als „Hauptstadt Berlin“. Auch die Bezeichnung „Berlin, Hauptstadt der DDR“ war eine offizielle Bezeichnung der DDR. In amtlichen Verlautbarungen und im Kartenmaterial der DDR war häufig nur von „Berlin“ die Rede, während man die Westsektoren als „Westberlin“ (ohne Bindestrich) bezeichnete.
Struktur Ost-Berlins
Ost-Berlin umfasste eine Fläche von 403 km². Das Zentrum bildete das Ensemble um den Alexanderplatz im damaligen Stadtbezirk Mitte. Eines der markantesten Wahrzeichen war der dort 1969 eröffnete Berliner Fernsehturm. Auf dem Platz selbst lag mit der Urania-Weltzeituhr ein wichtiger Treffpunkt. Als Verwaltungszentrum der DDR befanden sich in Berlin der Sitz des Präsidenten der Republik im Schloss Schönhausen und später des Staatsrates im Staatsratsgebäude. Der Ministerrat der DDR und alle Ministerien mit Ausnahme des Ministeriums für Nationale Verteidigung bezogen in Ost-Berlin ihre Dienstsitze.
Auf dem heutigen Schlossplatz wurde 1976 der Palast der Republik errichtet: ein repräsentatives Kulturhaus, das auch den Sitzungssaal der Volkskammer beherbergte, die zwischen 1950 und 1976 ihren Sitz im Haus der Volkskammer in der Luisenstraße gehabt hatte.
Von 1945 bis 1949 befand sich in Ost-Berlin der Sitz der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland, bis 1953 gefolgt von der Sowjetischen Kontrollkommission. Das zwischen 1961 und 1989 nicht mehr passierbare Brandenburger Tor an der Grenze zum britischen Sektor war ein weiteres Wahrzeichen und wurde zum Symbol für die Teilung Deutschlands und den Eisernen Vorhang zwischen den beiden Blöcken Warschauer Pakt und Nordatlantikpakt (NATO). Der spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker bemerkte hierzu: „Solange das Brandenburger Tor geschlossen ist, ist die Deutsche Frage offen.“
Bevölkerung
Die höchste Einwohnerzahl erreichte Ost-Berlin im Jahr 1988 mit 1,28 Millionen. Die niedrigste wurde 1961, im Jahr des Baus der Berliner Mauer, mit 1,06 Millionen registriert. Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle sind Volkszählungsergebnisse oder amtliche Fortschreibungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik der DDR.[17]
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¹) Volkszählungsergebnis
Stadtbezirke
Ost-Berlin gliederte sich anfangs in acht Bezirke. Ab 1952 hießen sie Stadtbezirke, um den verwaltungsmäßigen Unterschied zu den gleichzeitig geschaffenen Bezirken der DDR deutlich zu machen. Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er und 1980er Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch das Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen: Marzahn (1979 aus den Lichtenberger Ortsteilen Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Teilen Friedrichsfeldes sowie Teilen des Weißenseer Ortsteils Falkenberg), Hohenschönhausen (1985 aus den Weißenseer Ortsteilen Hohenschönhausen, Wartenberg, Falkenberg und Teilen Malchows) und Hellersdorf (1986 aus den Marzahner Ortsteilen Kaulsdorf und Mahlsdorf). So umfasste Ost-Berlin im Jahr 1990 (vor der Vereinigung mit West-Berlin) elf Stadtbezirke. Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden nach der Abtrennung von Hohenschönhausen die Pankower Ortsteile Heinersdorf, Blankenburg und Karow Weißensee angegliedert.
Stadtbezirk | TGS | Bemerkungen |
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Mitte | 1501 | |
Prenzlauer Berg | 1504 | |
Friedrichshain | 1505 | |
Pankow | 1519 | |
Weißensee | 1518 | 1986 um Teile Pankows erweitert |
Hohenschönhausen | 1510 | 1985 aus Teilen Weißensees neu gebildet |
Lichtenberg | 1517[18] | |
Marzahn | 1509 | 1979 aus Teilen Lichtenbergs neu gebildet |
Hellersdorf | 1511 | 1986 aus Teilen Marzahns neu gebildet |
Treptow | 1515 | |
Köpenick | 1516 |
Siehe auch
Weblinks
- Szenen aus einer Hauptstadt – Ost-Berlin ’78, ZDF-Dokumentation von Dirk Sager (1978), Video auf YouTube (43 min)
Einzelnachweise
- „40 Jahre DDR“ – Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, Mai 1989.
- Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. Juni 1945, in: documentArchiv.de.
- Dieter Schröder: „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In: Archiv des Völkerrechts, 1987, 25, Nr. 4, S. 418–459, hier S. 423 und 426.
- Art. 4 des Gesetzes über die Bildung einer Provisorischen Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949.
- § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 17. Oktober 1954 vom 4. August 1954.
- Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik in Groß-Berlin vom 30. Oktober 1953.
- Dieter Schröder: „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In: Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 438 f.
- Berlin-Note der sowjetischen Regierung vom 27. November 1958 (Chruschtschow-Ultimatum)
- Jochen Abraham Frowein: Die Rechtslage Deutschlands und der Status Berlins. In: Ernst Benda, Werner Maihofer, Hans-Jochen Vogel (Hrsg.): Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Studienausgabe, Walter de Gruyter, Berlin / New York 1984, S. 29–59, hier S. 55.
- Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin und ihrer Organe. (Memento vom 11. Januar 2010 im Internet Archive) Erlass des Staatsrates der DDR vom 7. September 1961 (GBl. SDr. 341, S. 3).
- Jochen Abraham Frowein: Die Rechtslage Deutschlands und der Status Berlins. In: Ernst Benda, Werner Maihofer, Hans-Jochen Vogel (Hrsg.): Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, S. 29–59, hier S. 55 (abgerufen über De Gruyter Online).
- Dieter Schröder: „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In: Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 418 f. und 446 f.
- Ilse Dorothee Pautsch, Matthias Peter, Michael Ploetz, Tim Geiger: Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, Nr. 183: 10. Juni 1976: „Staatssekretär Gaus, Ost-Berlin, an das Auswärtige Amt“, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 3-486-58040-X, S. 840 ff. Reinhold Zippelius: Kleine deutsche Verfassungsgeschichte: Vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart, 7., neu bearb. Auflage. Beck’sche Reihe, C.H. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47638-4, S. 164.
- § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) vom 24. Juni 1976, geändert durch Gesetz vom 28. Juni 1979.
- Dieter Schröder: „Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In: Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 457 ff.
- Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten), 1. Oktober 1990.
- Statistisches Jahrbuch der DDR.
- Heinz Adomeit (Hrsg.): Ortslexikon der Deutschen Demokratischen Republik. Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974, S. 317