Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen und bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes. Von 2013 bis Ende Mai 2021 stand mit Ricarda Brandts als Präsidentin erstmals eine Frau an der Spitze des Gerichts. Bis die Nachfolge geklärt ist, hat Vizepräsident Sebastian Beimesche die Gerichtsleitung inne.

Sitz des Oberverwaltungsgerichts (2010)

Gerichtssitz und -bezirk

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Sitz in Münster, weshalb es auch immer wieder als OVG Münster bezeichnet wird.[1] Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

Instanzenzug

Das Oberverwaltungsgericht ist dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nachgeordnet.

Nachgeordnete Verwaltungsgerichte sind das Verwaltungsgericht Aachen, das Verwaltungsgericht Arnsberg, das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das Verwaltungsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Minden und das Verwaltungsgericht Münster.

Leitung

Name des Präsidenten Lebensdaten Amtszeit
Paulus van Husen 1891–1971 1949–1959
Wilhelm Pötter 1904–2002 1959–1969
Diether Bischoff 1922–2014 1969–1987
Max Josef Dietlein 1931–2013 1987–1994
Michael Bertrams * 1947 1994–2013
Ricarda Brandts * 1955 2013–2021

Für die Nachfolge von Ricarda Brandts haben sich mehrere Juristen beworben und nach der Auswahl einer Bewerberin durch den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen mindestens einer der unterlegenen Bewerber Konkurrentenklage eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht hat im Februar 2024 in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden, dass die von Justizminister Benjamin Limbach favorisierte Bewerberin zur Präsidentin des Gerichtes ernannt werden darf.[2] Bis dahin hat Vizepräsident Sebastian Beimesche die Leitung des OVG inne.[3]

Sonstiges

  • Bekannt wurde das OVG NRW für seine von der Meinung der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts abweichende Haltung zum Verbot von Versammlungen und Aufmärschen: Während der 5. Senat des OVG ein Verbot von Aufmärschen allein aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Ordnung für verhältnismäßig hält, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die alleinige Gefährdung der öffentlichen Ordnung zwar Auflagen, nicht jedoch ein Verbot rechtfertigen können. Das Bundesverfassungsgericht hob in mehreren Fällen durch eine einstweilige Anordnung die zuvor durch das OVG bestätigten Verbote rechtsextremer Demonstrationen auf (siehe unten Weblinks). Dieser Streit wurde überaus intensiv geführt. Die Richter des OVG Münster warfen beispielsweise dem BVerfG eine Verharmlosung von Nationalsozialisten vor. Das Bundesverfassungsgericht drohte nach zahlreichen Aufhebungen der Entscheidungen des OVG Münster sogar mit dem Straftatbestand der Rechtsbeugung. Daraufhin gab der 5. Senat des OVG seine Rechtsauffassung, soweit ersichtlich, auf.
  • Der Präsident des OVG NRW war bis Juni 2017 nach der bis dahin geltenden Fassung des Artikels 76 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen qua Amt Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit der Verfassungsänderung werden alle Mitglieder vom Landtag gewählt.
  • Bundesweite Aufmerksamkeit bekam das Gericht im Frühjahr 2024. In einem Berufungsprozess verhandelt der Senat über die Einstufung der Partei AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Gegen das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln legte die Partei Rechtsmittel ein.[4][5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. vgl. beispielsweise Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht oder Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
  2. OVG NRW: Limbachs Wunschkandidatin wird Präsidentin. In: Legal Tribune Online. Abgerufen am 22. März 2024.
  3. Eine kurze Vorstellung der Gerichtsleitung., In: Webseite von "Justiz-Online", abgerufen am 13. April 2023.
  4. Gericht: AfD fragt nach Einfluss von V-Leuten auf die Partei. In: Süddeutsche Zeitung. 13. März 2024, abgerufen am 22. März 2024.
  5. Berufungsverfahren - OVG in Münster setzt Verhandlung im Streit der AfD mit dem Verfassungsschutz fort. In: deutschlandfunk.de. Abgerufen am 22. März 2024.

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