Obersthofmeister

Am Hof des römisch-deutschen Kaisers (bis 1806) und des Kaisers von Österreich in Wien (1804–1918) fungierten Obersthofmeister als unmittelbare Leiter des kaiserlichen Hofes und Haushalts. Als das einheitliche Kaisertum Österreich 1867 in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgegliedert wurde, blieb das nunmehrige k.u.k. Obersthofmeisteramt für beide Reichsteile zuständig. Am königlichen Hof in Budapest existierte ein weiterer Obersthofmeister (Curia Regiae Magister).

Die Ehefrau des Monarchen hatte ihren eigenen Hofstaat, dem ein Obersthofmeister und/oder eine Obersthofmeisterin vorstanden.[1] Obersthofmeister standen auch dem Kronprinzen und anderen großjährigen Erzherzögen zu.

Zu den Aufgaben des Obersthofmeisteramtes seiner Majestät in Wien gehörten die Verwaltung der vom Hof benützten Schlösser und Palais inklusive Baumaßnahmen, die Aufsicht über die k.k. Hoftheater (Hofburgtheater und Hofoper in Wien), die staatspolitisch relevante Planung des Zeremoniells (z. B. Rede- und Tischordnung, Reihenfolge der Vorfahrt der Wagen) bei förmlichen Auftritten des Monarchen und die Erstellung der Einladungen zu den Audienzen des Herrschers.

Der Erste Obersthofmeister des Monarchen rangierte, wie im jährlich erschienenen Hof- und Staatshandbuch[2] ersichtlich, rangmäßig unmittelbar hinter dem Erzhaus, der Dynastie Habsburg-Lothringen, und vor allen anderen Hochadeligen. Das Obersthofmeisteramt des Monarchen hatte seinen Sitz in der Hofburg in Wien.

Fürst Alfred von Montenuovo, bis 1908 neben Fürst Rudolf von Liechtenstein Zweiter, ab 1909 Erster Obersthofmeister des Kaisers und mit der Kaiserfamilie entfernt verwandt, soll starken Einfluss auf den greisen Franz Joseph I. besessen haben. Letzter Obersthofmeister Karls I. war im Ersten Weltkrieg, als das Amt zugunsten des Militärs und der Politik stark an Bedeutung verloren hatte, Graf Leopold Berchtold.

Als der letzte Kaiser, Karl I., am 11. November 1918 auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften verzichtete, wurde das Obersthofmeisteramt obsolet. Seine infrastrukturellen Verwaltungsaufgaben wurden auf dem Gebiet des heutigen Österreich (noch ohne das Burgenland) von der Staatsregierung Renner I des neuen Staates Deutschösterreich übernommen.

Liste der (Ersten) Obersthofmeister des Kaisers und Königs in Wien

Liste der Obersthofmeister des Königs in Budapest

Andere Länder

Das Hofamt des Obersthofmeisters (auch Oberhofmeister, Landhofmeister, Großhofmeister) wurde bis ins 16. Jahrhundert an allen anderen Fürstenhöfen und auch bei kleineren Dynasten eingerichtet.[4] Das Hofmeisteramt gewann im 15. Jahrhundert nach und nach die Bedeutung eines Staatsamtes, und der Hofmeister entfaltete schließlich an den deutschen Fürstenhöfen nahezu die Wirksamkeit eines Haus- und Kabinettsministers.

Im Russischen Kaiserreich gab es bis 1917 bei Hofe die beiden Titel Oberhofmeister (russisch Ober-gofmeister) und Hofmeister (russisch Gofmeister). Sie entsprachen gemäß Rangtabelle den Rang-Kategorien K2 bzw. K3.

Siehe auch: Hofmeister

Einzelnachweise

  1. vgl. z. B. Staatshandbuch 1881, 1. Teil, S. 43 ff.
  2. siehe Juristische Website der Österreichischen Nationalbibliothek
  3. Heinz Noflatscher: Hofstaatsverzeihcnisse, Hof- und Staatsschematismen. In: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch (= Residenzforschung). Band 15, Nr. 3. Thorbecke, Ostfildern 2007, S. 409 ff. (Digitalisat).
  4. Georg Ludwig von Maurer: Geschichte der Fronhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland. Band 2. Enke, 1862, S. 227232 (google.at [abgerufen am 13. April 2023]).
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