Oberappellationsgericht Dresden

Das Oberappellationsgericht Dresden war von 1835 bis 1879 das oberste Gericht im Königreich Sachsen mit Sitz in Dresden.

Geschichte

Mit dem Gesetz, die höheren Justizbehörden und den Instanzenzug in Justizsachen betreffend vom 28. Januar 1835[1] wurde die sächsischen Ober- und Mittelgerichte neu organisiert.

An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das neu gebildete Königliche Oberappellationsgericht Dresden. Es ersetzte das Sächsische Appellationsgericht. Darunter waren mehrere Appellationsgerichte angesiedelt. Deren Sprengel beschrieb die Ausführungsverordnung vom 28. März 1835.[2]

AppellationsgerichtSitzSprengel
Appellationsgericht DresdenDresdender Meißnische Kreis ohne die Ämter Oschatz und Stolpen und mit dem Amt Dippoldiswalde
Appellationsgericht BudissinBudissindie Oberlausitz und das Amt Stolpen
Appellationsgericht LeipzigLeipzigden Leipziger Kreis einschließlich der Schönburgschen Lehnsherrschaften Penig, Rochsburg und Wechselburg, das Amt Oschatz und das Amt Nossen
Appellationsgericht ZwickauZwickauder Rest des Erzgebirgischen Kreises sowie den Vogtländischen Kreis

Den Appellationsgerichten war eine Vielzahl unterschiedlicher Gerichte nachgeordnet. Dies waren vor allem die Königlichen Justizämter sowie Königlichen Gerichte, die Magistratualischen Gerichte (Stadträte oder Stadtgerichte) und die Patrimonialgerichte.

Mit dem Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend vom 11. August 1855[3] wurden die Eingangsgerichte neu geordnet. Die Patrimonialgerichte wurden endgültig aufgelöst, Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Die Details der Verwaltungsreform regelte das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[4][5]

Eingangsgerichte waren nur die Gerichtsämter und Bezirksgerichte. Als mittlere Instanz wurden vier Appellationsgerichte eingerichtet. Oberste Instanz war weiter das Oberappellationsgericht Dresden. 1879 wurde es aufgehoben und das Oberlandesgericht Dresden an seiner Stelle eingerichtet. Als oberstes Gericht wurde im Kaiserreich Deutschland das Reichsgericht eingerichtet.

Richter

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 1835, S. 62 ff.
  2. Ausführungsverordnung vom 28. März 1835, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, S. 213
  3. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1835, S. 144 ff
  4. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
  5. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 243 ff. Digitalisat
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