ONCF E 1300
Die E 1300 ist eine Baureihe elektrischer Lokomotiven des marokkanischen Eisenbahnunternehmens Office National des Chemins de Fer (ONCF).
E 1300 | |
---|---|
E 1301 in Sidi-Kacem | |
Nummerierung: | 1301–1318 |
Anzahl: | 18 |
Hersteller: | GEC Alsthom |
Baujahr(e): | bis 1992 |
Achsformel: | B’B’ |
Spurweite: | 1435 mm (Normalspur) |
Länge über Kupplung: | 17,43 m |
Dienstmasse: | 84 t |
Höchstgeschwindigkeit: | 160 km/h |
Dauerleistung: | 4000 kW |
Anfahrzugkraft: | 275 kN |
Stromsystem: | 3 kV Gleichstrom |
Stromübertragung: | Oberleitung; 2 Stromabnehmer |
Anzahl der Fahrmotoren: | 2 |
Antrieb: | elektrisch |
Geschichte, Beschreibung und Einsatz
Mit den achtzehn Schnellzuglokomotiven der Baureihe E 1300 sollten die letzten vor der Gründung des ONCF gelieferten Fahrzeuge ersetzt werden. Bestellt wurden sie beim französischen Unternehmen GEC Alsthom, sie sind eng mit der Baureihe BB 7200 der französischen Staatsbahn SNCF verwandt. Die Lokomotivkästen entstanden bei der Société cherifienne de construction industrielle et ferroviaire (SCIF) im marokkanischen Aïn Sebaâ, wo die Maschinen vollständig montiert wurden. Jeweils ein Fahrmotor mit GTO-Chopper-Steuerung[1] treibt beide Achsen der zwei Drehgestelle an. Das als „Nez cassés“ (gebrochene Nasen) bezeichnete Design der Loks stammt von Paul Arzens.
Als Universallokomotiven[2] werden die E 1300 vorwiegend im schnellen Reiseverkehr eingesetzt. Da sie nicht über eine Stromversorgung mit 380 Volt Drehstrom für die Wagen verfügen, wird hierfür ein Generatorwagen in den Zug eingereiht. Auch vor Güterzügen sind die Loks anzutreffen, jedoch selten im Phosphatverkehr,[1] der rund 75 % des Frachtaufkommens des ONCF ausmacht.[3]
Literatur
- Howard Johnston, Ken Harris: Jane’s Train Recognition Guide. HarperCollins Publishers, London 2005, ISBN 0-06-081895-6.
Einzelnachweise
- E 1300 bei le-rail.ch, abgerufen am 15. Januar 2019
- Howard Johnston, Ken Harris: Jane’s Train Recognition Guide, S. 31.
- Howard Johnston, Ken Harris: Jane’s Train Recognition Guide, S. 29.