Nenngeld

Das Nenngeld oder auch Startgeld ist ein Geldbetrag, der vom Teilnehmer an Sportveranstaltungen zu entrichten ist. Es berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer Prüfung bzw. Veranstaltung und soll die Kosten des Wettkampfs decken. Das Nenngeld kann vom Veranstalter oder im Reglement festgesetzt sein. Mit Abgabe der Nennung und des Nenngeldes kommt ein Vertrag zustande, der die definierten Leistungen des Veranstalters beinhaltet wie den Transport des Sportlers zum Wettkampfort, seine Verpflegung oder die medizinische Betreuung während der Veranstaltung.

Teilweise wird auch das Nenngeld vom Startgeld unterschieden, so etwa im Pferdesport. In diesem Fall ist das Nenngeld bereits bei Anmeldung (Nennung) zu entrichten, während das Startgeld bei Erklärung der Startbereitschaft vor Ort zu entrichten ist.[1]

Im Profisport wird der Begriff Startgeld hingegen teilweise anders verwendet. Hier kann er für einen Geldbetrag stehen, der von dem Veranstalter an den Sportler gezahlt wird, damit dieser an dem Wettkampf teilnimmt[2] oder der von dem Ausrichter an den Veranstalter für die kommerzielle Vermarktung der Veranstaltung zu entrichten ist. Für die Ausrichtung eines Formel-1-Rennens fallen beispielsweise bis zu 20 Millionen Euro Startgeld an.[3]

Einzelnachweise

  1. siehe z. B. Einführung in das Distanzreiten: Vorbereitung auf den 1. Start auf der Internetseite des Gestüts Elchniederung
  2. Ohne Superstar Usain Bolt geht nichts in der Leichtathletik dpa, 24. August 2012
  3. Peter Steinkirchner, Florian Zerfaß: Formel 1 - Rasende Langweiler vor ungewisser Zukunft Wirtschaftswoche, 16. März 2015

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