Neckarkreis (Baden)

Der Neckarkreis war eine von 1810 bis 1832 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden mit Sitz in Mannheim.

Geschichte

Karte des Neckarkreises

Nachdem die zum Kurfürstentum erhobene Markgrafschaft Baden aufgrund der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 erhebliche Gebietsgewinne verzeichnen konnte, veröffentlichte deren Regierung mehrere Organisationsedikte. Gleich im ersten davon wurde die neue Gliederung Badens in drei Provinzen festgelegt. In diesen Rahmen wurden auch nachfolgende territoriale Erweiterungen, insbesondere durch den Pressburger Frieden 1805 und die Rheinbundakte von 1806 integriert. Zusätzlich entstanden in Teilen Badens Landvogteien und Oberämter als weitere Ebene zwischen den Provinzen und den Ämtern.

Mit dem Novemberedikt wurde in Baden Ende 1809 eine grundlegende Veränderung der Verwaltungsstrukturen verkündet. Anfang 1810 traten an die Stelle der drei Provinzen zehn Kreise, die landesweit als Mittelbehörde oberhalb der Ämter fungierten.[1] Aus der Zuständigkeit der Ämter herausgelöst und den Kreisen unmittelbar unterstellt wurden die grundherrschaftlichen Orte.[2] In zwei Schritten (für die allgemeine Verwaltung) Ende 1810[3] und (für die Rechtsprechung) 1813 wurden diese wieder den einzelnen Ämtern zugewiesen.[4]

Sowohl von ihrer Funktion als auch von der Benennung her orientierte sich der dafür zuständige Staatsminister Reitzenstein am Vorbild französischer Départements. Der Name des Neckarkreises bezog sich auf den Fluss Neckar, der in Mannheim in den Rhein mündet. 1832 wurde der Neckarkreis mit dem Main- und Tauberkreis zum Unterrheinkreis zusammengeschlossen.[5]

Ämter des Neckarkreises

Bei seiner Gründung wurden dem Neckarkreis die zehn Ämter Philippsburg, Schwetzingen, Oberheidelberg, Unterheidelberg, Ladenburg, Weinheim und Neckargemünd, die Stadtämter Heidelberg und Mannheim, das neu gegründete Stabsamt Rauenberg sowie die grundherrschaftlichen Orte Baiertal, Gauangelloch, Ilvesheim, Leutershausen, Lützelsachsen, Mauer, Mönchzell, Schatthausen und Ursenbach zugewiesen.[6] Im Frühjahr 1810 wurde aus dem Stabsamt Rauenberg das Amt Wiesloch.[7]

Ende 1810 wurde der Odenwälderkreis aufgelöst. Die Ämter Eberbach, Zwingenberg, Neckarschwarzach, Mosbach, und Sinsheim kamen zum Neckarkreis, außerdem die juristische Aufsicht über weitere grundherrschaftliche Orte. Für die Verwaltung einiger von ihnen entstanden neu die Ämter Neckarbischofsheim und Eichtersheim. Das Amt Neckarschwarzach wurde aufgelöst, das Amt Philippsburg wechselte zum Pfinz- und Enzkreis.[8] Im Frühjahr 1811 wurde das Amt Neckarschwarzach wieder in seinem bisherigen Umfang hergestellt, auch die Abtretung des Amtes Philippsburg wurde rückgängig gemacht.[9]

Anlässlich der Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 wurde das Amt Eichtersheim aufgehoben. Ebenfalls aufgelöst wurden die Ämter Zwingenberg und Neckarschwarzach, die beiden Heidelberger Ämter wurden zum Landamt Heidelberg zusammengefasst. Neu entstanden das Stadt und Erste Landamt Mosbach und das Zweite Landamt Mosbach, letzteres umfasste auch Orte der aufgelösten und bis dahin zum Main- und Tauberkreis zählenden Ämter Neudenau und Billigheim.

1822 wurden die beiden Mosbacher Ämter im Bezirksamt Mosbach vereinigt. Somit umfasste der Neckarkreis zum Zeitpunkt seiner Auflösung 13 Ämter.

Direktoren des Neckarkreises

Erster Direktor wurde Regierungsrat Friedrich von Manger.[10] Auf ihn folgten 1813 der bisherige Direktor des Main- und Tauberkreises, Johann Philipp von Hinckeldey,[11] 1814 Joseph von Stengel,[12] 1819 Johann Bernhard Siegel[13] und 1822 August Heinrich Fröhlich.[14]

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Literatur

Einzelnachweise

  1. Entsprechende Verordnung vom 9. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 2. Dezember 1809, Heft XXXXIX, S. 395–399.
  2. Staatl. Archivverwaltung Baden-Württemberg in Verbindung mit d. Städten u.d. Landkreisen Heidelberg u. Mannheim (Hrsg.): Die Stadt- und die Landkreise Heidelberg und Mannheim: Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1: Allgemeiner Teil. Karlsruhe 1966, S. 246f.
  3. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 359f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  4. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, S. 137. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  5. Einteilung des Großherzogtums in vier Kreise betreffend. Verordnung vom 26. Januar 1832, veröffentlicht am 18. Februar 1832 im Großherzoglich Badischen Staats und Regierungsblatt, Heft IX, S. 133f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  6. Beilage A zur Verordnung vom 9. November 1809, veröffentlicht am 9. Dezember 1809 im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt, Heft L, S. 413f.
  7. Entsprechende Verordnung vom 8. Mai 1810, veröffentlicht am 15. Mai 1810 im Großherzoglich Badischen Anzeigeblatt, Heft 37, S. 185. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  8. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 359f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  9. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht am 27. April 1811 im Großherzoglich-Badischen Anzeigeblatt für den Neckar- und Main- und Tauberkreis, S. 157. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  10. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht am 20. Januar 1810 im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt, Heft III, S. 24. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  11. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht am 7. April 1813 im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt, Heft X, S. 55. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  12. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht am 16. Juli 1810 im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt, Heft XIII, S. 89. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  13. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht am 6. März 1819 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft VIII, S. 54. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  14. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht am 31. Dezember 1822 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft XXVI, S. 115. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
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