Naturschutzgebiet Hagen / Königsseite

Das Naturschutzgebiet Hagen / Königsseite mit einer Größe von 36,42 ha liegt nördlich und westlich von Obermarsberg im Stadtgebiet von Marsberg im Hochsauerlandkreis. Das Naturschutzgebiet (NSG) wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Marsberg als NSG ausgewiesen. Das NSG gehört zum Großteil zum Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) Gewässersystem Diemel und Hoppecke (Natura 2000-Nr. DE-4617-302) im Europäischen Schutzgebietssystem nach Natura 2000 mit 588 ha Größe dar. Im NSG kaufte die Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege 2008 0,92 ha Land an, welche vom Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis betreut werden.[1]

Blick von Nordwesten auf Niedermarsberg, das Naturschutzgebiet Hagen / Königsseite und Obermarsberg
Blick von Kreisstraße K 5 nach Osten ins Naturschutzgebiet Hagen / Königsseite

Angrenzende Gebiete

Das NSG grenzt direkt an die Bebauung von Obermarsberg. Im Norden und Westen grenzt es ans Landschaftsschutzgebiet Schweinegründchen / Berghagen / Unter der Königsseite. Teilweise ist dieses Landschaftsschutzgebiet nur so breit wie der dortige Bahndamm der Obere Ruhrtalbahn. Nur durch diesen Bahndamm getrennt liegt im Norden das Naturschutzgebiet Unteres Diemeltal. Im Süden wird das NSG nur durch die K 65 vom Naturschutzgebiet Auf der Wiemecke getrennt.

Beschreibung

Das NSG liegt am Nord- und Westhang des Eresberges. Der Berg besteht aus Kalkstein und Tonschiefer. Der Berghang ist im Mittel etwa 45° geneigt. Der Berghang ist sehr unterschiedliche Typen naturnaher Laubwäldern bedeckt. Beim Laubwald handelt es sich um Waldmeister-Rotbuchenwälder und Schatthangwälder. Diese Schatthangwälder sind teils mit Berg- und Spitzahorn, Sommerlinde und Bergulme bestockt. Auf trockeneren Standorten im Hang dominieren stellenweise alte Feldahorne im Wald. In einer Felswand liegt die Drakenhöhle. Die Drakenhöhle ist auch als Kulturdenkmal ausgewiesen. Im südlichen Bereichs des Eresberges steht an mehreren Stellen des Mittel- und Unterhangs Tonschiefer in zerklüfteten Felsen an und bildet unterhalb der Felsen vegetationsarme, besonnte Halden aus splittrigem Schieferschutt, die Lebensraumbedingungen für wärmeliebende Insekten und Reptilien bittet. Im Übergangsbereichen zu kalkbeeinflussten Standorten tritt Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald mit Elsbeere auf. Diese Eichen-Hainbuchenwald wurde früher als Niederwald genutzt was sich oft am mehrstämmigen Stockausschlägen von bizarrem Wuchs zeigt. Im westlichen Bereich nördlich der K 5 liegen extensiv beweidete bis brachgefallene oder aufgeforstete Grünlandparzellen. Wegen der Steilheit des Geländes wird das NSG kaum forstlich genutzt.

Laut Landschaftsplan ist das NSG außer einigen Rotfichtenbeständen nur durch Ablagerung von Gartenabfällen aus einigen hier vorhandenen Gartenparzellen am Siedlungsrand beeinträchtigt. Der Plan spricht beim NSG von herausragende Bedeutung für das Landschaftsbild.

Schutzzweck des Naturschutzgebietes

Das NSG wurde ausgewiesen:

  • Zur Erhaltung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des aus dem Diemeltal aufragenden Bergkegels des Eresberges;
  • Zum Schutz der naturnahen, durch unterschiedliche Wasserversorgung mit teils extremen Trockenstandorten, Laubholzbestockung;
  • Zur Erhaltung der ökologischen Sonderstandorte in den Klippen- und Grünlandbereichen als Lebensräume gefährdeter Arten;
  • Zum Schutz der Drakenhöhlen unter landeskundlichen und erdgeschichtlichen Aspekten sowie eines Kulmtonschieferaufschlusses am Nordrand des Gebietes aus geowissenschaftlichen Gründen;
  • Zur Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“.

Siehe auch

Literatur

  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Marsberg (PDF; 1,2 MB). Meschede 2008, S. 21–33 + 204–213.
Commons: Naturschutzgebiet Hagen / Königsseite – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege: Jahresbericht 2019. Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege, Düsseldorf 2019, S. 62

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