Naturdenkmal Eiche im Misburger Wald (H 220)
Das Naturdenkmal Eiche im Misburger Wald (H 220) steht als Überhälter inmitten des Misburger Waldes im hannoverschen Stadtteil Misburg in der Nähe des Wietzegrabens. Sie wurde am 28. Dezember 1937 zum Naturdenkmal erklärt und wird unter der Nummer ND-H 220 (früher ND-HS 11) geführt. Der Baum ist nach seiner Art eine Stieleiche (Quercus robur).
Naturdenkmal Eiche im Misburger Wald (H 220) | |||
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Die Eiche im Mai 2016 | |||
Ort | Hannover, Stadtteil Misburg | ||
Land | Niedersachsen, Deutschland | ||
Baumart | Stieleiche | ||
Geographische Lage | 52° 24′ 22,8″ N, 9° 50′ 10″ O | ||
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Status Naturdenkmal | 28. Dezember 1937 | ||
Alter | 320 | ||
Stammumfang (1 m Höhe) |
5,80 m | ||
Baumhöhe | 38 m | ||
Kronendurchmesser | 20 m |
Der Heimatforscher Anton Scholand berichtete 1937 zeittypisch, die Eiche werde im Volksmund auch „Kaisereiche“ genannt. Sie habe „einen Umfang von nahezu 5 m und der Kubikinhalt des Stammes bis zum Beginn der Baumkrone dürfte schätzungsweise an 11–12 Festmeter herankommen“.[1]
Der Landkreis Hannover stellte den Baum im Jahr 1938 unter der Nummer ND-HS 11 unter Schutz.[2] Die nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz[3] inzwischen für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde zuständige Region Hannover[4] ordnete die Naturdenkmale für ihr Gebiet im Jahr 2010 neu, hob die bisherigen Verordnungen der Kommunen auf, erließ für die meisten der bisherigen Naturdenkmale eine neue (Sammel-)Verordnung und begründete die Unterschutzstellung dieses Baumes in der neuen Verordnung mit dieser Beschreibung:
- Stieleiche, die zusammen mit einer weiteren Eiche als alter Überhälter in einem sonst jüngeren Bestand steht. Knorriger alter Baum, dessen Krone wegen seines Standorts mitten im Wald nie beschnitten wurde.
und nannte als Schutzzweck
- Der Baum wird wegen seines Alters und seiner Schönheit geschützt.
Den Standort beschreibt die Verordnung:
- Im Misburger Wald, Südostecke der Abteilung 86, in der Nähe einer Wegekreuzung und einer Querung[5] des Wietzegrabens.
und nennt diese Flurdaten: Hannover, Misburg, Flur 4, Flurstück 10/2.[6]
Vor der Eiche ist eine kleine Informationstafel aufgestellt mit folgendem Text:
- Eiche (Quercus robur), ca. 320 Jahre alt, ca. 38 m hoch, Stammumfang 5,80 m, Kronenbreite ca. 20 m. Zum Naturdenkmal erklärt am 28. Dez. 1937.[7][8]
Die Eiche steht in einem dem Land Niedersachsen gehörenden Staatsforst.[9]
Wenige Meter entfernt ist eine weitere Eiche als Naturdenkmal ausgewiesen, nämlich das Naturdenkmal Eiche im Misburger Wald (H 222).[10] Dieser Baum steht näher am Wietzegraben als sein etwas größerer Nachbar.
Siehe auch
Weblinks
- Stieleiche im Misburger Wald in Hannover-Misburg, Niedersachsen, Deutschland auf der Website Monumentale Bäume / monumentaltrees.com
Einzelnachweise
- Anton Scholand: Misburgs Boden und Bevölkerung im Wandel der Zeiten, Lax-Verlag, Hildesheim und Leipzig 1937, S. 179
- Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreise Hannover ND-H 5 bis H 8, ND-H 10, H 11 und ND-HS 11 vom 28. Dez. 1937 (Amtsblatt der Regierung zu Hannover vom 8. Januar 1938, S. 2), laut § 10 Absatz 2 – Aufhebung von Rechtsvorschriften – in der 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 8 (PDF Abruf am 15. April 2021.)
- § 161 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Memento des vom 2. März 2022 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 21. Oktober 2021
- Gemeint ist eine Fußgängerbrücke.
- 19. Verordnung über Naturdenkmäler der Region Hannover (Neuregelungsverordnung), Anlage 1, in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover - Sonderausgabe, S. 31 (Herunterladbare PDF Abruf am 3. März 2021)
- S. Legende zu einem Foto des Baumes
- Stammumfang von 5,76 m gemessen am 13. Juni 2021 in 1,30 m Höhe
- Information bei Landesforsten.de, Abruf am 2. März 2021
- Abstand der beiden Naturdenkmale mit 8 m gemessen am 13. Juni 2021