Nagellackentferner
Nagellackentferner dient in der Kosmetik zum Entfernen von Nagellack. Die Flüssigkeit ist ein Lösungsmittel, das auch andere organische Feststoffe löst. Beispielsweise entfernt man mit ihm Fett oder Aufkleberreste von Oberflächen.
Handelsformen
Nagellackentferner wird als Flüssigkeit, Gel oder in Cremeform gehandelt. Ebenso sind Wattepads erhältlich, die bereits Nagellackentferner enthalten. Außerdem gibt es Behälter, die einen mit Nagellackentferner getränkten Schwamm enthalten, in den man einen Finger einführt und ihn dreht, bis sich der Lack löst. Die Auswahl eines Entfernertyps richtet sich nach den Vorlieben des Benutzers und häufig nach dem Preis oder der Qualität des Entferners.
Lösungsmittel
Aceton ist ein starkes Lösungsmittel sowohl für Farben, aber auch für viele Kunststoffe. Es entfernt Farben effizient, entfettet aber auch die Haut und greift künstliche Fingernägel aus Kunststoff an.
Alternativ zu Aceton wird Essigsäureethylester („Ethylacetat“) oder dessen Derivate eingesetzt. Isopropanol oder Glykole helfen vermutlich nur bei wenigen Lacken, die in Alkohol löslich sind.
Wollwachs-Derivate, Fettalkohole oder Fette auf Basis von Caprin- und Caprylsäure andere pflegenden Öle sollen durch ihre rückfettende Wirkung die Hautverträglichkeit verbessern.[1] Diese Stoffe bleiben zurück, wenn das Lösungsmittel verdunstet.
Einige Nagellackentferner enthalten auch Duftstoffe.[2]
Früher wurde auch Acetonitril als Nagellackentferner verwendet. Jedoch ist dies toxisch und potenziell krebserregend. Aus diesem Grund wurde es im Europäischen Wirtschaftsraum für die Verwendung in Kosmetika verboten.[3]
Risiken
Durch die Einnahme oder Inhalation großer Mengen von Nagellackentferner kann Erbrechen, Benommenheit und Verwirrtheit auftreten, bei sehr großen Mengen Ataxie oder Koma.[4]
Einzelnachweise
- Günter Vollmer und Manfred Franz: Chemische Produkte im Alltag, Georg Thieme Verlag Stuttgart, 1985, S. 128, ISBN 3-13-670201-8.
- Nagellackentferner: Mit oder ohne Aceton? 9. Oktober 2015, abgerufen am 11. Juni 2019 (deutsch).
- Fünfundzwanzigste Richtlinie 2000/11/EG der Kommission vom 10. März 2000 zur Anpassung des Anhangs II der Richtlinie 76/68/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L 65, 14. März 2000, S. 22–25.
- Schweizerische Ärztezeitung (Hrsg.): Briefe an die SÄZ. S. 648 (saez.ch [PDF]).