NRW.Bank
Die NRW.Bank (Eigenschreibung NRW.BANK) ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf und Münster. Ihre Rechtsform ist die einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Alleiniger Träger der Bank ist das Land NRW.[3]
NRW.BANK | |
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Staat | Deutschland |
Sitz | Düsseldorf und Münster |
Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Bankleitzahl | 300 220 00[1] |
BIC | NRWB DEDM XXX[1] |
Gründung | 2002 |
Website | www.nrwbank.de |
Geschäftsdaten 2020[2] | |
Bilanzsumme | 155,787 Mrd. Euro |
Einlagen | 11,463 Mrd. Euro |
Kundenkredite | 60,411 Mrd. Euro |
Mitarbeiter | 1.474 |
Geschäftsstellen | Düsseldorf und Münster |
Leitung | |
Verwaltungsrat | Mona Neubaur, Vorsitzende |
Vorstand | Eckhard Forst, Vors.;, Claudia Hillenherms, Gabriela Pantring, Michael Stölting |
Auftrag
Die NRW.Bank ist die Förderbank für das Land Nordrhein-Westfalen. Der öffentliche Auftrag der Bank ergibt sich aus ihrer Satzung. Nach § 5 Abs. 1 ihrer Satzung[4] hat die Bank den staatlichen Auftrag, das Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen und zu verwalten. Hierbei orientiert sie sich am Prinzip der Nachhaltigkeit.
Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.Bank in drei Förderfeldern tätig: Im Förderfeld „Wirtschaft“ sichert und verbessert sie die mittelständische Struktur der Wirtschaft, insbesondere durch Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen. Sie ermöglicht im Förderfeld „Wohnraum“, im Rahmen der staatlichen sozialen Wohnraumförderung, bezahlbaren Wohnraum und unterstützt im Förderfeld „Infrastruktur/Kommunen“ Städte und Gemeinden in NRW bei baulichen Entwicklungen und bei Infrastrukturmaßnahmen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, nutzt sie das gesamte Spektrum von kreditwirtschaftlichen Förderprodukten, z. B. Förderkredite, Eigenkapitalangebote oder strukturierte Finanzierungen. Die NRW.Bank agiert wettbewerbsneutral im Hausbankenverfahren als Partner der Banken und Sparkassen.
Organe
Organe der Bank sind nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Vorstand, der Verwaltungsrat und die Gewährträgerversammlung. Während der Vorstand die Bank führt, wird dessen Tätigkeit vom Verwaltungsrat überwacht. Die Gewährträgerversammlung übernimmt die gesellschaftsrechtlichen Aufgaben einer Hauptversammlung wie bei der Aktiengesellschaft.
Geschichte
Die NRW.Bank ist aus der ehemaligen Westdeutschen Landesbank Girozentrale hervorgegangen. Diese wurde im August 2002 aufgespalten in die WestLB AG und die Landesbank NRW, die die in öffentlichem Auftrag durchgeführten Bereiche der Wirtschafts- und Strukturförderung übernahm. Die so genannte Verständigung I zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland vom 17. Juli 2001 sieht vor, dass die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Banken unangetastet bleibt. Die Haftungsinstrumente Anstaltslast und Gewährträgerhaftung jedoch sollten nach einer bis zum 18. Juli 2005 geltenden Übergangsphase abgeschafft werden. Die Haftungsverpflichtungen sollten in der Folge so ausgestaltet werden, dass sie der Beziehung eines privaten Anteilseigners zu einer privatrechtlichen Gesellschaft entsprechen.
In einer späteren Vereinbarung, der Verständigung II vom 1. März 2002, haben Europäische Kommission und Bundesregierung dann Sonderregelungen für die rechtlich selbstständigen Förderbanken mit wettbewerbsneutralem Struktur- und Fördergeschäft geschaffen. Danach bleiben die Haftungsinstrumente Anstaltslast und Gewährträgerhaftung für diese Bankform dauerhaft erhalten. Das sichert diesen Banken optimale Refinanzierungsbedingungen, weil die weiter bestehende Gewährträgerhaftung für sehr gute, in Staatsnähe liegende Ratings der Ratingagenturen sorgt und damit Bankemissionen bei öffentlich-rechtlichen Instituten niedrigere Zinsen aufweisen als bei Instituten ohne Gewährträgerhaftung.
Diese Vorteile dürfen ausschließlich für konkrete Aufgaben der Wirtschafts- und Strukturförderung eingesetzt werden. Aufgaben, die bis zum 31. März 2004 in einem Gesetz festgeschrieben werden mussten. Um diese formalen Voraussetzungen als Verständigung II-Institut zu erfüllen, hat der Landtag Nordrhein-Westfalen im März 2004 in einem breiten politischen Konsens das „Gesetz zur Umstrukturierung der Landesbank NRW zur Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Umstrukturierungsgesetz) verabschiedet. Die NRW.BANK erhielt damit offiziell den Status einer Förderbank, bei der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung dauerhaft weiter gelten.
Das Umstrukturierungsgesetz enthält darüber hinaus die Übernahme einer expliziten Garantie für die NRW.Bank durch deren Gewährträger. Konsequenz dieser gesetzlich normierten gesamtschuldnerischen Haftung ist eine Solvabilitätsgewichtung von „Null“ für die von der NRW.Bank begebenen Emissionen. Die so genannte Solva-Null-Anrechnung bedeutet, dass Kreditinstitute diese Forderungen nicht mit haftendem Eigenkapital unterlegen müssen.
Nach Auflösung der landeseigenen Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (Wfa) mit Wirkung vom 1. Januar 2010 verblieb deren Vermögen bei der NRW.Bank und wurde Stammkapital der NRW.Bank. Die NRW.Bank übernahm alle Aufgaben und Geschäfte der Wfa und trat in deren Rechte und Pflichten ein.[5]
Seit 2019 hat die NRW.BANK einen dritten Büro-Standort (neben der Zentrale in der Kavalleriestraße und einem weiteren Gebäude in der Ernst-Gnoß-Straße) in der ehemaligen WestLB-Zentrale an der Herzogstraße 15 in Düsseldorf bezogen.[6] Geplant ist jedoch ein Neubau für die NRW.Bank auf dem Gelände des ehemaligen Innenministeriums an der Haroldstraße 5.[7]
Kritik
In die öffentliche Kritik geraten sind insbesondere die von der NRW.Bank eingegangenen Credit Default Swaps (CDS),[8] also Kreditausfallversicherungen, bei denen sie meist als Sicherungsgeber für Länderrisiken fungiert. Tritt mithin bei einem durch CDS abgesicherten Staat ein Kreditereignis ein, muss die NRW.Bank den übernommenen CDS-Betrag an den Sicherungsnehmer zahlen. Die NRW.Bank ist inzwischen zu einem der größten Emittenten dieser CDS in Deutschland und europaweit aufgestiegen. Die Ratingagentur Moody’s beziffert das Nominalvolumen dieser Kreditderivate bei der Bank mit ungefähr 25 Milliarden Euro im Jahre 2011.[9]
Diese CDS „referenzieren überwiegend auf Staaten und befinden sich nahezu ausschließlich im sehr guten und guten Investment Grade-Bereich. Mit einer Inanspruchnahme wird derzeit nicht gerechnet.“[10] Es handelt sich um CDS, bei denen die Bank überwiegend die Funktion des Sicherheitengebers für Staatsrisiken übernimmt. Diese Risikopositionen werden durch die Satzung der Bank nicht gedeckt. Nach dem Förderauftrag in § 5 Nr. 2 Satzung sind konkrete Förderbereiche abschließend aufgezählt, in die die Übernahme von Staatsrisiken nicht hineininterpretiert werden kann. Zwar darf die Bank nach § 5 Nr. 5 Finanzinstrumente anschaffen und veräußern, dies aber nur im direkten Zusammenhang mit den Förderbereichen. Dieser unmittelbare Zusammenhang ist nicht erkennbar. Auch wenn es sich der NRW.Bank zufolge um sehr gute und gute Staatsrisiken handelt, ist eine Migration in schlechtere Ratingstufen – mit entsprechend höherem Risiko – nicht ausgeschlossen, zumal ihre Kontrahenten alleine durch den Abschluss der CDS die Risikosituation skeptischer einschätzen. Mit diesen CDS übernimmt die NRW.Bank faktisch die Aufgabe einer Exportkreditversicherung, die sie aber nicht ist. Weil die Übernahme von CDS als Sicherheitengeber kein Fördergeschäft darstellt, gehört es folglich zum Wettbewerbsgeschäft, das der NRW.BANK verboten ist. Nach § 2 Nr. 3 Satzung haftet der Gewährträger unbegrenzt auch für die Risiken aus CDS. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW (VGH NRW) vom Dezember 2011 darf der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen die NRW.Bank wegen der weitreichenden Einstandspflichten des Landes für diese Bank umfassend prüfen, so dass sich seine Prüfung nicht nur auf deren Fördergeschäft beschränkt.[11]
Weblinks
- NRW.Bank in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Website der Bank
- Publikationen der NRW.Bank
- Satzung der NRW.BANK vom 27. März 2015 (GV. NRW. S. 352)
Einzelnachweise
- Stammdaten des Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank
- Unternehmensprofil der NRW.BANK. Abgerufen am 12. September 2012.
- Satzung der NRW.Bank vom 24. September 2015
- Gesetz zur Auflösung der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (Wfa-Auflösungsgesetz) vom 8. Dezember 2009, , abgerufen am 22. März 2013.
- NRW.Bank: NRW.BANK weitet Düsseldorfer Standort auf drittes Gebäude aus. Abgerufen am 2. Dezember 2020.
- Katja Bühren: Düsseldorf: Neubauten für NRW.Bank und Finanzministerium. Abgerufen am 2. Dezember 2020.
- Handelsblatt vom 26. März 2012, NRW.Bank wegen Kapitalanlagen in der Kritik
- Nicole Bastian: NRW-Bank groß im Geschäft mit Derivaten. In: Wirtschaftswoche. 13. März 2012, abgerufen am 13. Februar 2012.
- NRW.Bank, Finanzbericht 2013, S. 106
- VGH NRW, Urteil vom 13. Dezember 2011, Az.: VGH 11/10