Moritz Wiggers

Moritz Carl Georg Wiggers (* 17. Oktober 1816 in Rostock; † 30. Juli 1894 ebenda) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Moritz Wiggers

Leben

Moritz Wiggers war der jüngere von zwei Söhnen des Theologen, Hochschullehrers und Rektors der Universität Rostock, Gustav Friedrich Wiggers, und der Wilhelmine Henriette, geb. Wolff (* 13. September 1789; † 30. September 1860).[1] Sein älterer Bruder war der Theologe, Politiker und Schriftsteller Julius Wiggers.

Moritz Wiggers studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft. Ab Oktober 1835 studierte er Philosophie an der Universität Rostock.[2] Er schloss sich den Corps Vandalia Rostock (1836), Hanseatia Rostock (1837) und dem Guestphalia Heidelberg (1837) an.[3] Nach erfolgreichem Abschluss ließ er sich 1843 als Rechtsanwalt und Notar in seiner Heimatstadt nieder.

Seit seinem Studium politisch interessiert und engagiert, wurde er bald eines der führenden Mitglieder des Demokratischen Preßvereins Rostocks. Die Deutsche Revolution 1848/1849 brachte es mit sich, dass Wiggers am 3. November 1848 zum Präsidenten der konstituierenden Mecklenburgischen Abgeordnetenversammlung gewählt wurde.[4] Sie war das erste demokratisch gewählte Parlament in der Geschichte Mecklenburgs, mit dem der Landesteil Mecklenburg-Schwerin für zwei Jahre ein moderner Verfassungsstaat wurde. Wiggers vertrat den Wahlkreis Mecklenburg-Schwerin 10.

Als der Revolutionär Carl Schurz in der Nacht zum 7. November 1850 in einer Aufsehen erregenden Aktion den Theologen Gottfried Kinkel aus dem Gefängnis in Spandau bei Berlin befreite und beide mit Unterstützung der mecklenburgischen Demokraten über Warnemünde nach England flohen, gehörte Wiggers zu den maßgeblichen Fluchthelfern. Er wurde deswegen später als Mittäter angeklagt, aber von allen Vorwürfen freigesprochen.

Wiggers, der damit endgültig auf der schwarzen Liste der Reaktion stand, wurde 1853 mit seinem Bruder Julius in den Rostocker Hochverratsprozess verwickelt. Wegen dieser Vorwürfe saß Wiggers zwischen 1. Mai 1853 und 9. Januar 1857 im Gefängnis Bützow in Untersuchungshaft. Der Prozess endete mit einer Verurteilung zu drei Jahren Haft, welche er in der Landesstrafanstalt Dreibergen verbüßte. Großherzog Friedrich Franz II. begnadigte ihn mit Wirkung vom 24. Oktober 1857; in seinen Beruf zurückzukehren, wurde ihm aber auf Lebenszeit verwehrt. Wiggers ließ sich deshalb wie sein Bruder Julius Wiggers in Rostock als Schriftsteller nieder. In dieser Zeit war er auch an der Gründung des Zentralvereins für Hebung der deutschen Fluß- und Kanalschiffahrt beteiligt. Der Deutsche Nationalverein fand in Wiggers einen eifrigen Mitarbeiter und Berater. Mit dem „Gesetz betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“, das im Juli 1869 von Otto von Bismarck unterzeichnet wurde, erwirkte Wiggers die Gleichstellung der Juden.[5]

Im Reichstag (Norddeutscher Bund) und – von der Reichstagswahl 1871 bis zur Reichstagswahl 1881 – im Reichstag (Deutsches Kaiserreich) vertrat Wiggers die Deutsche Fortschrittspartei.[6] Gewählt wurde er 1867 im Wahlkreis Berlin 3, ab 1871 im Reichstagswahlkreis Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 3 (Parchim–Ludwigslust).[7]

Siehe auch

Werke (Auswahl)

  • [Mit Julius Wiggers:] Geschichte der drei Mecklenburgischen Landesklöster Dobbertin, Malchow und Ribnitz. Rostock, 1848[8]
  • Die mecklenburgische Steuerreform. 1861
  • Zwei Vorträge über die agrarischen Zustände in Mecklenburg-Schwerin. Leipzig, 1861[9]
  • Preußen und der Zollverein. 1862
  • Der Vernichtungskampf wider die Bauern in Mecklenburg. Zur Geschichte des Junkerthums in Deutschland und zum Verständnis seiner Politik. Leipzig, 1864[10]
  • Die Finanzverhältnisse des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerins. 1866

Einzelnachweise

  1. Genealogisches Handbuch Bürgerlicher Familien, ein Deutsches Geschlechterbuch 15 (1909), S. 481 f. (Web-Ressource).
  2. Immatrikulation von Wiggers im Rostocker Matrikelportal.
  3. Kösener Korpslisten 1910, 185, 439; 182, 2; 112, 420.
  4. Nicht am 31. Oktober, wie es in der Literatur verschiedentlich irrtümlich heißt. Die Präsidentenwahl erfolgte erst auf der vierten Sitzung des Landtags am 3. November 1848. Wiggers setzte sich mit 57 gegen 42 Stimmen gegen Carl Trotsche durch. – Vgl. Bericht über die Verhandlungen des constituirenden mecklenburgischen Landtags. Blätter für freies Volksthum. Neustrelitz 20 (12. Nov.), 1848, S. 161 f.
  5. Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung.
  6. Bernd Haunfelder, Klaus Erich Pollmann: Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867–1870. Historische Photographien und biographisches Handbuch (= Photodokumente zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 2). Droste, Düsseldorf 1989, ISBN 3-7700-5151-3, Foto S. 358, Kurzbiographie S. 488.
  7. Fritz Specht, Paul Schwabe: Die Reichstagswahlen von 1867 bis 1903. Eine Statistik der Reichstagswahlen nebst den Programmen der Parteien und einem Verzeichnis der gewählten Abgeordneten. 2. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Berlin 1904, S. 269.
  8. Digitalisat des Exemplars der Bayerischen Staatsbibliothek.
  9. Digitalisat des Exemplars der Bayerischen Staatsbibliothek.
  10. Digitalisat.

Literatur

Wikisource: Moritz Wiggers – Quellen und Volltexte
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