Mogelpackung
Mogelpackung nennt man umgangssprachlich eine Verpackung für ein Konsumprodukt, die über die wirkliche Menge oder Beschaffenheit des Inhalts hinwegtäuscht. Im übertragenen Sinn wird der Begriff für ein Angebot verwendet, hinter dem sich weniger oder anderes verbirgt, als es den Anschein hat.
Deutschland
In § 43 Mess- und Eichgesetz sind die Anforderungen an Fertigpackungen geregelt. Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie „keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“. Falls doch eine größere Füllmenge vorgetäuscht wird, kann man von einer Mogelpackung sprechen. Die Fertigpackungsverordnung enthält Einzelheiten zur Bemessung des Inhalts.
Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist eine Verpackung nicht zulässig, wenn die Füllmenge einer undurchsichtigen Fertigverpackung von dem Fassungsvermögen des Behälters um mehr als 30 % abweicht – mit anderen Worten: Wenn die Verpackung zu rund einem Drittel Luft enthält. Davon ausgenommen sind Fälle, wo die Abweichung produktbedingt oder technisch unumgänglich ist.[1]
Österreich
In Österreich gibt es keine vergleichbare Verordnung.[2] – Herstellern steht es grundsätzlich frei zu entscheiden, in welchen Mengen sie ihre Ware anbieten. Für zahlreiche Konsumenten stellt das Missverhältnis zwischen großer Verpackung und geringem Inhalt ein Ärgernis dar.[3] Viele wenden sich in dieser Sache an den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Der VKI veröffentlicht in der Rubrik „Lebensmittelcheck“ regelmäßig Beispiele für Mogelpackungen.[4] Auch die Arbeiterkammer Vorarlberg thematisiert – mit Hilfe der Konsumenten – Mogelpackungen und veröffentlicht Informationen zu diesem Thema.[5]
Vereinigte Staaten
In den USA sind Mogelpackungen (dort bezeichnet als slack fill, d. h. in etwa „lose Füllung“) Gegenstand zahlreicher und (Stand 2019) zunehmender Sammelklagen gegen Nahrungsmittelhersteller, oft durch darauf spezialisierte Anwälte.[6] Teilweise wird dies auch durch District Attorneys (lokale Staatsanwälte) verfolgt, so zahlten etwa 2019 die zu Lindt & Sprüngli gehörenden Schokoladenhersteller Ghirardelli und Russell Stover 750.000 US-Dollar Strafe für „überwiegend leere“ Verpackungen.[7]
Verdeckte Preiserhöhung
Zahlreicher Firmen vermindern Größe oder Inhalt des Produktes, ohne den Preis zu senken. In der Regel ist das vom Käufer nicht oder kaum erkennbar. Die spanische Verbraucherschutzorganisation Organización de Consumidores y Usuarios (OCU) nennt diese Praxis Reduflation (in Anlehnung an Inflation)[8], üblicher ist jedoch der Begriff Shrinkflation.
Weblinks
- Die grössten Mogelpackungen: Noch mehr Luft mit wenig Inhalt – Seite mit Meldestelle des Kassensturz (Fernsehsendung)
- Gerichtsurteil Landgericht Frankfurt am Main.
- Mogelpackung: Mogelpackungsliste mit versteckten Preiserhöhungen; PDF, 7,1 MB, abgerufen am 19. März 2020 (Liste der Verbraucherzentrale Hamburg)
Einzelnachweise
- Mogelpackungen: Jede Menge Luft nach oben. In: vzhh.de. Verbraucherzentrale Hamburg, 6. Oktober 2022, abgerufen am 20. Oktober 2023.
- Immer mehr versteckte Preiserhöhungen. In: help.orf.at. 30. März 2013, archiviert vom am 2. März 2015; abgerufen am 30. März 2013.
- Verpackungsärger mit Mogelpackungen. In: konsument.at. 21. Februar 2013, abgerufen am 13. April 2017.
- Lebensmittel-Check. In: konsument.at. April 2017, abgerufen am 13. April 2017.
- Mogelpackungen. In: vbg.arbeiterkammer.at. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg, April 2017, archiviert vom am 17. Juli 2017; abgerufen am 13. April 2017.
- Kaitlyn Tiffany: Half-empty boxes of Milk Duds, underfilled Halo Top: people keep suing over „slack fill“ in food. Vox, 31. Juli 2019, abgerufen am 11. August 2019 (englisch).
- Jared Gilmour: Ghirardelli, Russell Stover to pay $750,000 over air-filled chocolate packages. In: The Sacramento Bee. 29. Januar 2019, abgerufen am 11. August 2019 (englisch).
- Betrug am Kunden. In: wochenblatt.es. Wochenblatt, 16. August 2022, abgerufen am 29. Mai 2023.