Methomyl
Methomyl ist ein Pflanzenschutzmittel aus der chemischen Gruppe der Carbamate, Thioether und Imine. Es wird als Insektizid und Nematizid eingesetzt. Das technische Produkt ist eine Mischung von (Z)- und (E)-Isomer und wird auch unter den Handelsnamen Lannate (DuPont) und Nudrin (Shell) vertrieben.
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Gemisch aus (E)-Isomer (oben) und (Z)-Isomer (unten) | ||||||||||||||||
Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Methomyl | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C5H10N2O2S | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Kristalle mit schwefelartigem Geruch[1] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 162,21 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest[1] | |||||||||||||||
Dichte |
1,29 g·cm−3[2] | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Siedepunkt |
Zersetzung bei Temperaturen über 140 °C[3] | |||||||||||||||
Dampfdruck | ||||||||||||||||
Löslichkeit | ||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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MAK |
Schweiz: 2,5 mg·m−3 (gemessen als einatembarer Staub)[6] | |||||||||||||||
Toxikologische Daten | ||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Geschichte
Methomyl wurde 1966 von DuPont als systemisches und Kontaktinsektizid auf den Markt gebracht.[8]
Gewinnung und Darstellung
Der Thioester wird durch die Reaktion von Methanthiol mit Essigsäure unter Wasserabspaltung gewonnen:
Die anschließende Umsetzung mit Hydroxylamin liefert das Thio-Imidat:[3]
Methomyl kann durch Reaktion von S-Methyl-N-hydroxy-thioacetimidat (MHTA)[9] in Methylenchlorid mit gasförmigen Methylisocyanat bei 30–50 °C gewonnen werden:
Verwendung
Methomyl wird als Insektizid und Nematizid eingesetzt und wirkt durch Hemmung der Cholinesterase.[4]
Zulassungsstatus
Gemäß europäischer Gesetzgebung (Richtlinie 98/8/EG vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten)[10] und mit Entscheid vom 14. August 2007[11] liegt ein Entscheid vor, den Wirkstoff Methomyl nicht in die entsprechende Liste (Anhang I/IA der Richtlinie 98/8/EG) für Biozidprodukte aufzunehmen. Die Abgabe von Biozidprodukten, die den Wirkstoff Methomyl enthalten, ist somit in der EU für Insektizide (Produktart 18) nicht mehr erlaubt. Die Schweiz hat diese Bestimmung übernommen.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mehr zugelassen, die diesen Wirkstoff enthalten.[12]
Obwohl der Einsatz in Deutschland verboten war, wurden 2005 Rückstände davon in deutschem Gemüse nachgewiesen.[13]
Nachweis
Methomyl kann durch verschiedene chromatografische Verfahren (HPLC und GC) nachgewiesen werden.
Weblinks
- Registration Sheet der UNITED STATES ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY (englisch, PDF, 55 kB)
Einzelnachweise
- Pocket Guide to Chemical Hazards für Methomyl bei dem National Institute for Occupational Safety and Health (NIOSH), abgerufen am 20. April 2016.
- Eintrag zu 1-(Methylthio)ethlidenamin-N-methylcarbamat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. Januar 2022. (JavaScript erforderlich)
- Environmental Health Criteria (EHC) für Methomyl, abgerufen am 19. November 2014.
- WHO/FAO Data Sheet on Pesticides (PDS) für Methomyl (Memento vom 2. Juli 2014 im Internet Archive)
- Eintrag zu Methomyl im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte (Suche nach 16752-77-5 bzw. Methomyl), abgerufen am 2. November 2015.
- Datenblatt bei EXTOXNET (englisch).
- Eintrag zu Methomyl. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 23. Januar 2021.
- Externe Identifikatoren von bzw. Datenbank-Links zu S-Methyl-N-hydroxy-thioacetimidat: CAS-Nummer: 10533-67-2, EG-Nummer: 234-096-2, ECHA-InfoCard: 100.030.984, PubChem: 93064, ChemSpider: 21865789, Wikidata: Q27122204.
- EU: Richtlinie 98/8/EG vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (PDF) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - L 123/1 – 24. April 1998.
- EU: Entscheid 2007/565 über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG (PDF) Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - L 216/17 – 21. August 2004.
- Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Methomyl in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands, abgerufen am 6. April 2023.
- Greenpeace: Gemüse aus Deutschland: gespritzt mit illegalen Pestiziden, 2005.