Medizin im Nationalsozialismus

Die Medizin im Nationalsozialismus war geprägt durch das Bemühen der nationalsozialistischen Politik, das Gesundheitswesen für ihre Ziele nutzbar zu machen. Wesentliche Merkmale waren die Etablierung der sozialdarwinistisch orientierten NS-Rassenhygiene als neuer Leitideologie, eine ausgeprägte Leistungsmedizin und die „Gesundheitsführung“. 45 Prozent der 52.000 Mediziner wurden NSDAP-Mitglieder. Diese Konzepte fanden ihre zugespitzte Umsetzung in hunderttausendfach durchgeführten Zwangssterilisationen, skrupellosen Menschenversuchen mit tausenden Todesopfern und euphemistisch als Euthanasie bezeichneten zehntausenden Morden an Kranken und Behinderten. Konzepte zu einer „Neuen Deutschen Heilkunde“, die unter anderem Naturheilkunde und Schulmedizin vereinbaren sollte, kamen über Ansätze nicht hinaus. Etwa 8000 der Mediziner von 1933 wurden als Juden verfolgt und sehr oft durch einen Nachfolger ersetzt. Circa 3000 niedergelassene jüdische Ärzte mussten bereits 1933 ihre Praxen schließen. Viele der Verfolgten emigrierten. Lediglich fünf Prozent von ihnen kehrten nach dem Zweiten Weltkrieg nach Deutschland oder Österreich zurück. Eine große Anzahl derjenigen, denen die Flucht nicht gelang, wurde im Holocaust ermordet.

Ausschaltung von unerwünschtem medizinischem Personal

Das am 7. April 1933 erlassene Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums bildete die Grundlage für die unmittelbar darauf beginnende[1] Entlassung von jüdischen und politisch missliebigen Beamten und Angestellten. Davon betroffen waren Professoren, Ärzte und medizinisches Personal z. B. an Hochschulen, in Gesundheitsämtern und staatlichen Krankenhäusern. Durch die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April 1933 wurde „nicht arischen“ Ärzten und solchen, die sich „im kommunistischen Sinne betätigt“ hatten, die kassenärztliche Zulassung entzogen. Es wurde jüdischen Ärzten ebenfalls verboten, Ehrenämter in Aufsichtsgremien, in Ausschüssen oder als Berater und Gutachter wahrzunehmen. Die Bildung von Praxisgemeinschaften oder -vertretungen zwischen „arischen“ und „nicht-arischen“ Ärzten wurde auch verboten, ebenso wie Überweisungen an „nicht-arische“ Ärzte.[2]

Mit den „Nürnberger Rassegesetzen“ von 1935 wurde eine Zweiklassengesellschaft im NS-Staat gesetzlich verankert. Mit der Schaffung der Reichsärztekammer am 13. Dezember 1935 wurde die Bezeichnung „Approbation“ in der Reichsärzteordnung durch den Begriff „Bestallung“ ersetzt. Dieser von den Nationalsozialisten eingeführte Begriff galt bis zum Inkrafttreten der Bundesärzteordnung am 1. Januar 1970, in welcher der ursprüngliche Begriff Approbationsordnung wieder verwendet wurde. 1938 wurde mit der Vierten Verordnung zum Reichsbürgergesetz den jüdischen Ärzten die Approbation entzogen. Gleichzeitig widerriefen die Universitäten die Promotionen.[3][4] „Die gesamte Gesundheitspflege von Juden gereinigt“ – das titelte 1939 eine Zeitung in Berlin unter Bezugnahme auf NS-Reichsärzteführer Gerhard Wagner (1888–1939), der in einer Parteitagsrede verkündet hatte: „Der ärztliche Beruf und die medizinische Wissenschaft sind endgültig vom jüdischen Geist befreit worden.“[5] Das Berufsverbot bedeutete das Ende der beruflichen Existenz jüdischer Heilberufler.[6] Nur noch einige wenige jüdische „Krankenbehandler“ durften mit einer widerruflichen Sondergenehmigung ausschließlich jüdische Patienten behandeln, ohne dabei die Bezeichnung „Arzt“ führen zu dürfen.

„Neue Deutsche Heilkunde“

Schon seit etwa den 1920er Jahren gab es in Deutschland Stimmen, die der Schulmedizin einen zu engen Blickwinkel vorwarfen und den naturwissenschaftlichen Charakter der Medizin als Einengung medizinischer Behandlungsmethoden charakterisierten.

Diese offen geführte und sogar als „Krise der Medizin“ bezeichnete Debatte griffen die Nationalsozialisten auf. Der „Reichsärzteführer“ Gerhard Wagner veröffentlichte 1933 im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel An alle Ärzte Deutschlands, die sich mit biologischen Heilverfahren befassen, in dem er deutlich zum Ausdruck brachte, dass Behandlungserfolge auch mit nicht schulmedizinischen Behandlungsmethoden zu erzielen seien. Die naturheilkundlich orientierten Ärzte aller Richtungen sollten sich zusammengefasst organisieren. Naturheilkundliche Methoden, die sich als wirksam erwiesen hätten, sollten mit der Schulmedizin verschmelzen.

Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1935 die „Arbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ gegründet. Es folgte eine Welle von Publikationen zum Thema naturheilkundliche Heilverfahren und eine ebensolche Welle schulmedizinischer Gegenpublikationen. Die geplante Verschmelzung naturheilkundlicher und schulmedizinischer Ansätze fand nicht statt, 1937 wurde die Arbeitsgemeinschaft wieder aufgelöst.

Die Idee der Naturheilkunde, die einen eher ganzheitlichen Zugang zur Medizin propagierte, erschien nahezu ideal, um sich im nationalsozialistischen Sinne weiterentwickeln zu lassen. Oberstes Ziel medizinischer Bemühungen sollte nicht mehr die Behandlung einzelner Patienten sein. Die nationalsozialistische Medizin war zur Gesunderhaltung des „deutschen Volkskörpers“ bestimmt. Über den Umweg der „Neuen Deutschen Heilkunde“ wurde die nationalsozialistische Rassenhygiene in der Medizin begründet. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit konnte aufgrund der veränderten Zielgruppe ärztlichen Handelns und der damit verbundenen Umdeutung ärztlicher Ethik (auch von einer Individualethik zu einer Gemeinschaftsethik)[7] aufgehoben werden.

Konzept der Gesundheitsführung

Das nationalsozialistische Konzept zur „Gesundheitsführung“ wurde vom stellvertretenden Reichsärzteführer Friedrich Bartels im Jahr 1936 ausformuliert. Es enthält für jeden Einzelnen gewissermaßen eine Verpflichtung zur Gesundheit, um die „aufgrund seines Erb- und Rassegutes überhaupt erreichbaren Leistungsfähigkeit und Gesundheit“ des „deutschen Volkes“ zu sichern. Vor dem Hintergrund der Kriegsvorbereitungen und der dazu benötigten Arbeitskräfte war es für Bartels nicht hinnehmbar, dass Arbeiter bereits vor Erreichen des Rentenalters deutlich in ihrer Leistungsfähigkeit nachließen.

Für die Medizin bedeutete dies eine deutliche Hinwendung zum Präventionsgedanken und eine erhebliche Stärkung der Arbeitsmedizin. Beide Aspekte gelten bis heute. Für die Nationalsozialisten bedeutete das Konzept jedoch eine weitere Abkehr vom Prinzip der Individualmedizin und einen weiteren Verlust der Bedeutung des Individuums. Entscheidendes Kriterium für die erfolgreiche Behandlung war lediglich die Bedeutung der Arbeitskraft, die es zu erhalten galt – auch zum längerfristigen gesundheitlichen Nachteil des Einzelnen.

Im Bereich der gewünschten „Wehrertüchtigung“ kamen auch dem Sport oder der Bewegungstherapie und Krankengymnastik (den Vorläufern der modernen Physiotherapie) gewichtige Rollen zu. Die von dem Sportmediziner Wolfgang Kohlrausch entwickelten Grundlagen beeinflussen die Sportmedizin bis heute.

Der Ärzteschaft erfüllte eine zentrale Aufgabe im Konzept der Gesundheitsführung. Die „Neue Deutsche Heilkunde“ sollte den Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung wettmachen, den die Schulmedizin im Zuge der Debatte um die „Krise der Medizin“ hinnehmen musste.

Wagners Nachfolger als Reichsärzteführer Leonardo Conti verbreiterte den Ansatz des Konzeptes zur Gesundheitsführung und versuchte, zum Beispiel mit Hilfe der Deutschen Lebensreform-Bewegung, „volksheilkundliche“ Verfahren zu verbreiten und dadurch nicht nur der Medizin, sondern jedem Einzelnen mehr Verantwortung für seine eigene Gesundheit zu übertragen.

Eine anfänglich angestrebte „Synthese“ von Schulmedizin und Naturheilkunde im Sinne einer „Deutschen Medizin“ im Rahmen der „Reichsarbeitsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde“ kam über einzelne Ansätze nicht hinaus, die Arbeitsgemeinschaft wurde Anfang 1937 wieder aufgelöst.[8] Spätestens mit dem Inkrafttreten des Vierjahresplanes 1936 traten Synthesebestrebungen von Volksheilkunde und Schulmedizin in den Hintergrund, der Schwerpunkt wurde auf eine den Erfordernissen des Krieges angepasste Ernährung, einfache Maßnahmen der persönlichen Gesunderhaltung und häusliche Krankenpflege gelegt.

Zusammenschlüsse der Volksheilkundlichen Laienverbände wurden von verschiedenen Seiten angestrebt und hatten länger Bestand. Julius Streichers Versuch, die Laienverbände um seinen „Kampfbund für Deutsche Gesundheits- und Rassenpflege“ zu sammeln, der unter anderem Schutzimpfungen und Tierversuche abgelehnt hatte, scheiterte, der „Kampfbund“ wurde 1935 verboten. Gerhard Wagner, Leiter der ärztlichen Spitzenverbände, versuchte eine „Reichsarbeitsgemeinschaft der Verbände für naturgemäße Lebens- und Heilweise“ zu organisieren. Dieser Zusammenschluss bestand bis 1941,[9] die Einzelverbände wurden durch Karl-Heinrich Franke im September 1941 aufgelöst und in den „Deutschen Volksgesundheitsbund“ überführt.

Im Nachhinein wird mehrfach eine mangelnde Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit gerade im Bereich der Homöopathie angeführt.[8][9][10]

Mitwirkung an nationalsozialistischen Verbrechen

Menschenversuche

Unterdruckversuch für die Luftwaffe, KZ Dachau 1942
Schädelmessung, Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, Pfalz 1938

Die Wehrmacht, die Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, diverse Universitäten und die Pharmaindustrie förderten Menschenversuche finanziell, personell und durch Bereitstellung von Ausrüstung. An als Probanden ausgewählten KZ-Häftlingen wurden von Ärzten der SS oder auch Wehrmacht (unterstützt von zwangsrekrutierten Funktionshäftlingen mit teilweise pflegerischer oder ärztlicher Ausbildung) medizinische Experimente vorgenommen, in deren Verlauf die Häftlinge meist qualvoll starben. Die überlebenden Versuchspersonen und das involvierte Personal wurden mitunter wie im Fall Bullenhuser Damm zur Vertuschung getötet.[11] Bekannt sind Fleckfieberversuche, Malaria- und TBC-Versuche, Operationsversuche bei denen den Probanden verschmutzte Schuss-, Explosions- oder Brandbombenverletzungen zugefügt wurden. Im KZ Dachau erfolgten Salzwasserversuche, im KZ Natzweiler-Struthof wurde mit chemischen Kampfstoffen in der Gaskammer experimentiert und in Auschwitz Verfahren zur Massensterilisation von Frauen erprobt.[12][13]

Auch außerhalb der Konzentrationslager wurden Menschenversuche ohne Zustimmung der Probanden vor allem an Zwangsarbeitern und psychisch Kranken durchgeführt. Im Alten Zuchthaus Brandenburg an der Havel erfolgte im Januar 1940 eine Probevergasung.[14]

Eugenik

Die nationalsozialistische Rassenhygiene erachtete die Weitervererbung von Krankheiten, insbesondere von psychischen Erkrankungen und Epilepsie und die Vermischung der arischen Rasse mit angeblich minderwertigeren „Rassen“ (hauptsächlich Juden, Slawen, Sinti und Roma) mit ihrer Auffassung der Volksgesundheit als unvereinbar. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 und das Blutschutzgesetz vom 15. September 1935 (sogenannte „Nürnberger Gesetze“) erforderten zahlreiche medizinische Begutachtungen durch T4-Gutachter und hatten für die Betroffenen weitreichende Folgen. Von den Erbgesundheitsgerichten wurden etwa 400.000 Zwangssterilisationen angeordnet und von Ärzten durchgeführt.[15] Etwa 5.000 Menschen, meist Frauen, starben an den Folgen der Eingriffe.[16]

Krankenmorde

Mit Runderlass des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939 wurden Ärzte und Hebammen sowie Entbindungsanstalten, geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser verpflichtet, formblattmäßige Mitteilung an das zuständige Gesundheitsamt zu Kindern mit schweren Erberkrankungen zu machen. Das war der Ausgangspunkt für eine Reihe von systematischen Tötungsaktionen an diversen Patientengruppen:

  • 1939–1945: Kinder-Euthanasie (organisierte Tötung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen)
  • 1940–1941: Aktion T4 (erwachsene psychisch Kranke in Tötungsanstalten)
  • 1941–1944: Aktion 14f13 (nicht arbeitsfähige KZ-Häftlinge)
  • 1943–1945: Aktion Brandt (psychisch Kranke in Krankenhäusern)

Die Tötungen wurden verharmlosend als „Euthanasie“ bezeichnet. Aufgrund öffentlicher Ablehnung und nach kirchlichen Protesten wurde die „Aktion T4“ im Jahr 1941 offiziell abgebrochen. Hausärzte wurden mit der verhängnisvollen Diagnose der Erbkrankheit bei ihren Patienten vorsichtiger. Als aufgrund fehlender Rechtsgrundlage immer mehr Anzeigen und juristische Komplikationen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften entstanden, fand eine Besprechung führender Richter und Staatsanwälte in Berlin statt und vom Reichsjustizministerium wurde mit Rundverfügung („betrifft: Vernichtung lebensunwerten Lebens“) vom 22. April 1941 angeordnet, dass diese und künftige juristische Vorgänge unbearbeitet von den Staatsanwaltschaften und Gerichten an das Ministerium zu geben sind.[17]

Zwangsarbeit

Arbeitstauglichkeitsuntersuchung, Arbeitsamt Artemowsk, Mai 1942, (Propagandaaufnahme Wehrmacht)

Die Ärzte waren je nach Funktion unterschiedlich in den Komplex der Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ und den besetzten Gebieten eingebunden. Sie waren als KZ-Ärzte oder Amtsärzte für die Arbeitstauglichkeitsuntersuchung, für die Entwesung, für die Einhaltung gesundheitlicher Arbeitsstandards, für die Einweisung ins Krankenhaus oder die Krankenstation usw. verantwortlich. Arbeitsunfähigen Zwangsarbeitern wurde unter dem Euphemismus Diätkost die knappe Nahrung weiter gekürzt. Der Lagerarzt war bei Strafen zu hören. Bei Zwangsarbeiterinnen wurden teilweise Zwangssterilisationen und Zwangsabtreibungen aus rassistischen und arbeitsökonomischen Gründen vorgenommen.[18]

Im medizinischen Sektor selbst wurden Zwangsarbeiter in staatlichen, privaten und kirchlichen Krankenhäusern, Lazaretten, Pflege- und Erholungsheimen als kriegswichtig eingesetzt. Zu Lehr- und Forschungszwecken wurde von der Universität Göttingen um verstärkte Zuweisung von schwangeren „fremdvölkischen“ Zwangsarbeiterinnen gebeten.[19][20]

Der Arzt konnte bei der Selektion in arbeitsfähig bzw. nicht arbeitsfähig über Leben und Tod entscheiden.

Umgang mit Toten

Seziertisch im KZ Natzweiler-Struthof

Das Zahngold von „Euthanasie-Opfern“ bzw. toter russischer, jüdischer oder polnischer KZ-Häftlinge wurde systematisch unter Aufsicht des zahnärztlichen Personals den Leichen meist durch Zwangsarbeiter entnommen. Im Fall der Konzentrationslager wurde das Beutegut an das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt abgeliefert.[21]

Menschliche Leichenteile wurden als medizinische Präparate für Forschungszwecke entnommen. Die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften erhielt aus der T4-Aktion zahlreiche Gehirnpräparate. In der Reichsuniversität Straßburg wurde durch den Direktor des Anatomischen Instituts (August Hirt) eine Sammlung von 86 Skeletten von Häftlingen aus dem KZ Natzweiler-Struthof zur „Straßburger Schädelsammlung“ zusammengestellt. Soweit bekannt ist, nahmen alle anatomischen Institute gerne Leichen der zahlreichen Hinrichtungen an, um an „lebensfrische“ Gewebe und Organe teilweise sogar in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe zur Hinrichtung zu kommen.[22]

In den NS-Tötungsanstalten wie Grafeneck, Hadamar, Pirna-Sonnenstein und Hartheim wurden häufig falsch datierte Totenscheine mit natürlichen Todesursachen ausgestellt, um Ermordungen zu vertuschen.[23]

Aufarbeitung und Wiedergutmachung

Die 23 Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozess, 1946/47
Organpräparate von Gefangenen des KZ Buchenwald werden gezeigt, 27. Mai 1945

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde vom Dezember 1946 bis August 1947 der Nürnberger Ärzteprozess gegen 20 KZ-Ärzte, zwei Verwaltungsfachleute und einen Juristen durch die Alliierten geführt. Diverse Euthanasie-Prozesse fanden in Dresden, Frankfurt, Klagenfurt und weiteren Orten statt. SS-Ärzte wurden zumindest wegen ihrer Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation verfolgt. Joseph Mengele konnte über die Rattenlinie nach Südamerika fliehen und wurde wie die meisten Ärzte, die an Medizinverbrechen mitgewirkt haben[24] nie zur Verantwortung gezogen.

Der langjährige Prozess der Wiedergutmachung an den Opfern der Menschenversuche, wie 1951 der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zugunsten überlebender Opfer der Menschenversuche, 1959 Wiedergutmachung an polnischen Betroffenen, 1960 Kabinettsbeschluss für bilaterale Verhandlungen mit osteuropäischen Staaten und die daran anschließenden Globalabkommen mit Jugoslawien 1961/1963, Ungarn 1971, Tschechoslowakei 1969 und Polen 1972, wird von den Leitmotiven und der Effektivität kontrovers gesehen. Im Jahr 2000 folgte die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, die im Jahr 2005 den letzten Antrag beschied. Eine Entschädigung für den körperlichen und seelischen Schaden wurde nicht geleistet.[25]

In den 1980er Jahren gehörten die Medizinhistoriker Gerhard Baader, Eduard Seidler, Werner Friedrich Kümmel, Fridolf Kudlien, Gunter Mann und Rolf Winau zu den Institutsdirektoren, die begannen, die Medizin im Nationalsozialismus in den Mittelpunkt ihrer Forschungen zu stellen.[26]

Als 1989 die israelische Gedenkstätte Yad Vashem sich beim Bundeskanzler nach den anatomischen Sammlungen deutscher Forschungseinrichtungen aus der NS-Zeit erkundigte, kam es zu hastigen Bestattungen zweifelhafter Präparate. Die Dokumentation der Herkunft und das Schicksal der Opfer stand dabei meist nicht im Fokus. Erst Jahre später begannen diese Institutionen ihre Rolle während der NS-Zeit zu hinterfragen.[22][27]

Eponyme: Krankheiten werden oft nach ihrem Erstbeschreiber benannt, womit man Mediziner ehren möchte. Dies hilft auch, die Forschung in den historischen Kontext einzuordnen. Am 8. Juni 2015 fand an der Universität La Sapienza in Rom ein Symposium statt, das sich mit den Eponymen von nationalsozialistischen Ärzten beschäftigte und ihre Umbenennung und Ersetzung forderte.[28] Es geht um etwa 15 Krankheitsbezeichnungen, die nach Nazi-Ärzten benannt sind, die nicht nur Sympathisanten, sondern aktiv an Menschenversuchen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern beteiligt waren oder ärztliche Zuarbeit leisteten,[29][30] wie beispielsweise

Siehe auch

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Michel Cymes: Hippocrate aux enfers. Les médecins des camps de la mort. (französisch). Le Livre de Poche, Paris 2016, ISBN 978-2-253-18574-1.
Auf Deutsch: Hippokrates in der Hölle. Die Verbrechen der KZ-Ärzte. Konrad Theiss, Darmstadt 2016, ISBN 978-3-8062-3285-1.
  • Norbert Frei: Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit. Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Schriftenreihe. Oldenbourg, München 1991.
  • Robert Jütte: Geschichte der deutschen Ärzteschaft. Deutscher Ärzteverlag, Köln 1997, ISBN 3-7691-0345-9.
  • Robert Jütte, Wolfgang U. Eckart, Hans-Walter Schmuhl, Winfried Süß (Hrsg.): Medizin und Nationalsozialismus. Bilanz und Perspektiven der Forschung. Wallstein, Göttingen 2011, ISBN 978-3-8353-0659-2.[38]
  • Michael H. Kater: Ärzte als Hitlers Helfer. Mit einem Geleitwort von Hans Mommsen. Piper, München 2000, ISBN 3-203-79005-X. Als Taschenbuch: München 2002, ISBN 3-492-23407-0.
  • Ernst Klee: Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer. S. Fischer, Frankfurt 1997.
  • Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4.
  • Christoph Kopke (Hrsg.): Medizin und Verbrechen. Klemm & Oelschläger, Münster 2001, ISBN 3-932577-32-9.
  • Robert Lifton: Ärzte im Dritten Reich. Klett-Cotta, Stuttgart 1988.
  • Matthias Meusch: Medizin im Nationalsozialismus. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. de Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 907–915.
  • Benno Müller-Hill: Murderous Science: Elimination by Scientific Selection of Jews, Gypsies, and Others, Germany, 1933–1945. Oxford University Press, New York 1988.
    • In deutscher Sprache: Tödliche Wissenschaft – Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933–1945. Verlag Volk und Gesundheit, Berlin 1989, ISBN 3-333-00438-0.
  • Heinz-Peter Schmiedebach: Ärztliche Standeslehre und Standesethik 1919–1945. In: Gerhard Baader, Ulrich Schultz: Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit, ungebrochene Tradition? Berlin-West 1980, S. 64–74.
  • Lilli Segal: Die Hohenpriester der Vernichtung. Dietz, Berlin 1991.
  • Winfried Süß: Der Volkskörper im Krieg. Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialistischen Deutschland 1939–1945. Oldenbourg, München 2003.
  • Achim Thom, G. I. Caregorodcev: Medizin unterm Hakenkreuz. Verlag Volk und Gesundheit, Berlin 1989.
  • Rolf Winau, Heinz Müller-Dietz (Hrsg.): Abhandlungen zur Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften. H. 62. Matthiesen, Husum 1991, ISBN 3-7868-4062-8.
  • Walter Wuttke: Medizin im Nationalsozialismus. Ein Arbeitsbuch. 2., unv. Auflage. Schwäbische Verlags-Gesellschaft, Tübingen 1982.

Einzelbereiche

  • Gerhard Aumüller, Kornelia Grundmann, Esther Krähwinkel: Die Marburger Medizinische Fakultät im „Dritten Reich“. Saur, München 2001, ISBN 3-598-24570-X. (Academia Marburgensis, Band 8)
  • Gerhard Baader, Ulrich Schultz: Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit, ungebrochene Tradition? Berlin-West 1980.
  • Bettine Rau, Ida Klamm: „Diese Erbschaft ist weiter existent“. Gerhard Baader forschte über die Verbrechen der deutschen Ärzteschaft im Nationalsozialismus. Ein Interview mit dem Medizinhistoriker. In: Jungle World. Nr. 24, 2020 (Online).
  • Udo Benzenhöfer: Die Frankfurter Universitätsmedizin zwischen 1933 und 1945. klemm + oelschläger, Münster/Ulm 2012, ISBN 978-3-86281-050-5.
  • Sigrid Oehler-Klein (Hrsg.): Die Medizinische Fakultät der Universität Gießen im Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit: Personen und Institutionen, Umbrüche und Kontinuitäten. Steiner, Stuttgart 2007 (Die Medizinische Fakultät der Universität Gießen 1607 bis 2007, Band 2, hg. von Volker Roelcke).
  • Detlef Bothe: Neue Deutsche Heilkunde: 1933–1945 – Dargestellt anhand der Zeitschrift „Hippokrates“ und der Entwicklung der volksheilkundlichen Laienbewegung. Dissertation. Freie Universität Berlin 1991.
  • Annemone Christians: Amtsgewalt und Volksgesundheit. Das öffentliche Gesundheitswesen im nationalsozialistischen München. Wallstein, Göttingen 20134, ISBN 978-3-8353-1258-6.
  • Fachgruppe „Geschichte der Veterinärmedizin“: Veterinärmedizin im Dritten Reich. DVG, Gießen 1998.
  • Ursula Ferdinand, Hans-Peter Kröner, Ioanna Mamali (Hrsg.): Medizinische Fakultäten in der deutschen Hochschullandschaft 1925–1950. Synchron, Heidelberg 2013.
  • Ralf Forsbach: Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn im „Dritten Reich“. Oldenbourg, München 2006.
  • Matthias Heyn: Nationalsozialismus, Naturheilkunde und Vorsorgemedizin: Die Neue Deutsche Heilkunde Karl Kötschaus. Dissertation Medizinische Hochschule Hannover 2000.
  • Wolfgang Kirchhoff (Hrsg.): Zahnmedizin und Faschismus. Mabuse, Frankfurt am Main 1987.
  • Matthis Krischel, Friedrich Moll, Julia Bellmann, Albrecht Scholz: Urologen im Nationalsozialismus. Band 1: Zwischen Anpassung und Vertreibung; Band 2: Biografien und Materialien. Hentrich & Hentrich, Berlin 2011.
  • Fridolf Kudlien: Widerstand deutscher Ärzte gegen das Dritte Reich. In: Gerhard Baader, Ulrich Schultz: Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit, ungebrochene Tradition? Berlin-West 1980, S. 212–218.
  • Regine Lockot: Erinnern und Durcharbeiten: zur Geschichte der Psychoanalyse und Psychotherapie im Nationalsozialismus. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt am Main 1985.
  • Matthias Meusch: Medizinische Fakultäten im Nationalsozialismus. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. de Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 390 f.
  • Florian G. Mildenberger: Der deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus. Bestandaufnahme – Kritik – Interpretation. Wallstein, Göttingen 2016, ISBN 978-3-8353-1879-3
  • Jürgen Peter: Der Einbruch der Rassenhygiene in die Medizin. Auswirkung rassenhygienischen Denkens auf Denkkollektive und medizinische Fachgebiete von 1918 bis 1943. Frankfurt am Main 2004.
  • Robert N. Proctor: Blitzkrieg gegen den Krebs. Gesundheit und Propaganda im Dritten Reich. Klett-Cotta, Stuttgart 2002.
  • Rohrbach, Jens Martin: Augenheilkunde im Nationalsozialismus. Schattauer, Stuttgart 2007.
  • Eduard Seidler: Kinderärzte 1933–1945. Entrechtet – geflohen – ermordet. Bouvier, Bonn 2000.
  • Lars Endrik Sievert: Naturheilkunde und Medizinethik im Nationalsozialismus. Mabuse, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-929106-28-0.
  • Johannes Vossen: Gesundheitsämter im Nationalsozialismus. Rassenhygiene und offene Gesundheitsführung in Westfalen 1900–1950. Klartext, Essen 2001.
  • Matthis Krischel, Mathias Schmidt, Dominik Groß (Hrsg.): Medizinische Fachgesellschaften im Nationalsozialismus. Bestandsaufnahme und Perspektiven. Berlin 2016.
  • Heike Drummer: „Dienst am Volk“ – Nationalsozialistische Gesundheitspolitik in Frankfurt am Main. In: Stadtgesundheitsamt (Hg.), Vom „stede arzt“ zum Stadtgesundheitsamt. Die Geschichte des öffentlichen Gesundheitswesens in Frankfurt am Main. Frankfurt am Main: Waldemar Kramer 1992, ISBN 3-7829-0425-7, S. 86–111.

Aufarbeitung nach 1945

  • Gerhard Baader, Ulrich Schultz (Hrsg.): Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit, ungebrochene Tradition? Dokumentation des Gesundheitstages Berlin 1980. Berlin-West 1980; 4. Auflage. Mabuse, Frankfurt am Main 1989, ISBN 3-925499-21-0.
  • Angelika Ebbinghaus, Klaus Dörner (Hrsg.): Vernichten und Heilen. Der Nürnberger Ärzteprozess und seine Folgen. Aufbau, Berlin 2001, ISBN 3-351-02514-9.
  • Norbert Frei: Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945. Campus, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-593-36790-4.
  • Alexander Mitscherlich, Fred Mielke: Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. Fischer, Frankfurt am Main 1978. (1. Auflage Heidelberg 1949 unter dem Titel Wissenschaft ohne Menschlichkeit).
  • Henning Tümmers: Anerkennungskämpfe. Die Nachgeschichte der nationalsozialistischen Zwangssterilisationen in der Bundesrepublik. Wallstein, Göttingen 2011, ISBN 978-3-8353-0985-2.

Filmografie

  • Hitlers Eliten nach 1945. Ärzte – Medizin ohne Gewissen. Dokumentation, 45 Min., ein Film von Gerolf Karwath, Produktion: SWR, Erstsendung: 31. Juli 2002

Einzelnachweise

  1. Matthias Meusch: Medizinische Fakultäten im Nationalsozialismus. 2005, S. 390.
  2. Anna von Villiez: Die Vertreibung der jüdischen Ärzte Hamburgs aus dem Berufsleben 1933–1945. (Memento vom 20. Mai 2012 im Internet Archive) (PDF). In: Hamburger Ärzteblatt. Nr. 3, 2004, S. 110 ff.
  3. J. Rat: 70 Jahre danach: Approbationsentzug 1938. In: HaGalil. Abgerufen am 26. September 2014.
  4. Achte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 17. Januar 1939. – In: RGBl. I. – Nr. 9 vom 18. Januar 1939. – S. 47 f.
  5. Thomas Beddies, Susanne Doetz, Christoph Kopke (Hrsg.): Jüdische, Ärztinnen und Ärzte im Nationalsozialismus; Entrechtung, Vertreibung, Ermordung. (Memento des Originals vom 2. Februar 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.buchkatalog.de (= Europäisch-jüdische Studien. Beiträge. Band 12). de Gruyter Oldenbourg, ISBN 978-3-11-030605-7, S. 53.
  6. Hagalil: 70 Jahre danach: Approbationsentzug 1938.
  7. Matthias Meusch: Medizin im Nationalsozialismus. 2005, S. 911.
  8. Robert Jütte: Homöopathie und Nationalsozialismus – eine historische Expertise. (Stand Juni 2008) Leiter des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung Stuttgart
  9. Bertram Karrasch: Volksheilkundliche Laienverbände im Dritten Reich. 1997. (carstens-stiftung.de (Memento vom 22. Dezember 2010 im Internet Archive); PDF; 20 kB)
  10. Florian G. Mildenberger: Der deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte im Nationalsozialismus. Bestandaufnahme - Kritik - Interpretation. Wallstein, Göttingen 2016 ISBN 978-3-8353-1879-3
  11. Günter Schwarberg: Zwanzig Kinder erhängen dauert lange. In: Die Zeit, Nr. 15/2005.
  12. Ernst Klee: Deutscher Menschenverbrauch. In: Die Zeit. Nr. 49/1997.
  13. Susann Gasse: Humanexperimente in Konzentrationslagern. Jüdische Geschichte und Kultur, abgerufen am 27. Januar 2015.
  14. Sven Felix Kellerhoff: Testweise vergast: Wie die Nazis den Massenmord in Brandenburg probten. In: Welt Online. 10. Januar 2011, abgerufen am 16. Februar 2015.
  15. NS-Zwangssterilisation Der „Erbgesundheitsrichter“. (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive) In: Stern. 23. Januar 2004; abgerufen am 1. Februar 2015.
  16. Alfred Möhrle: Der Arzt im Nationalsozialismus: Der Weg zum Nürnberger Ärzteprozeß und die Folgerungen daraus. In: Deutsches Ärzteblatt. 25. Oktober 1996, abgerufen am 27. Februar 2015.
  17. Lothar Gruchmann: Euthanasie und Justiz im Dritten Reich. (PDF; 6,4 MB). In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 1972, Heft 3, S. 271 ff.
  18. Ute Vergin: Die nationalsozialistische Arbeitseinsatzverwaltung und ihre Funktionen beim Fremdarbeiter(innen)einsatz während des Zweiten Weltkriegs. Osnabrück 2008. (Volltext, pdf)
  19. Zwangsarbeit und Medizin im Dritten Reich. In: Deutsches Ärzteblatt. 2001; abgerufen am 25. Januar 2015.
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  37. Rael D. Strous, Morris C. Edelman: Eponyms and the Nazi Era: Time to Remember and Time For Change. (PDF; 274 kB). In: Israel Medical Association Journal. 9 (3), März 2007, S. 207–214; abgerufen am 17. Juli 2015.
  38. Das Buch kommentiert die deutschsprachige Literatur zur Medizin im Nationalsozialismus. Gedacht für Leser, die ihr Wissen auf diesem Gebiet vertiefen oder weiter forschen wollen.
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