Martin Kohz

Leben und Beruf

Kohz war promovierter Jurist, der seit 1928 als Rechtsanwalt in Köslin tätig war. Bereits als 16-Jähriger trat er dem Grenzschutz Ost bei. In einem Lebenslauf vom 31. Oktober 1933 erklärt er, 1920 an der „Niederwerfung kommunistischer Plünderungen“ und am Kapp-Putsch teilgenommen zu haben. Dass er 1923 nicht am Hitlerputsch teilgenommen habe, begründet er dort damit, dass er von der Polizei in Thüringen bei der Anreise festgenommen worden sei. Er war von 1921 bis 1925 Mitglied des Stahlhelms. Im Oktober 1930 trat er der NSDAP, deren stellvertretender Ortsgruppenleiter er wird, bei und etwas später der SS. Im November 1933 bewarb er sich auf eine Stelle der SA-Justizverwaltung, in der er bereits seit Dezember 1930 Truppführer und Rechtsberater war.[1] Er schrieb: „daß ich im Pommern zu den ersten Juristen gehören, die der Bewegung beitraten, und wohl der erste Jurist als SA-Mann sein dürfte“.[2] Er wurde zwar zum Notar ernannt, Stadtverordnetenvorsteher in Köslin und Vorstandsmitglied der örtlichen Anwaltskammer. Die von ihm angestrebte Stelle als Oberstaatsanwalt wurde ihm jedoch verwehrt.[3]

Nach dem Krieg wurde er im Februar 1948 im Zuge der Entnazifizierung zunächst in die Kategorie IV (Mitläufer) eingestuft, durch das Gesetz von 17. Juni 1950 in die Kategorie V. Christina Schubert schreibt in ihrer Arbeit über die schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten nach 1945 (s. Lit.), dass Kohz bei seiner Vergangenheit eigentlich in die Stufe III hätte eingeordnet werden müssen.[4] Danker und Lehmann-Himmel charakterisieren ihn in ihrer Studie über das Verhalten und die Einstellungen der Schleswig-Holsteinischen Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder der Nachkriegszeit in der NS-Zeit als „exponiert nationalsozialistisch“.[5]

In Schleswig-Holstein arbeitete er als Rechtsanwalt und Notar.

Abgeordneter

Kohz war von 1950 bis 1954 Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein. Er vertrat den Wahlkreis Eutin-West im Parlament. Vom 19. März bis 6. August 1954 war er stv. Vorsitzender des Landtagsausschusses für Justiz. In der ersten Lesung des „Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung“ am 31. Januar 1951 bezeichnete er die Entnazifizierung als zu beendendes Unrecht.[6]

Der Schleswig-Holsteinische Landtag entsandte Kohz in die zweite Bundesversammlung, die am 1. Juli 1954 Theodor Heuss als Bundespräsident wiederwählte.

Öffentliche Ämter

Vom 14. Februar 1953 bis zum 6. August 1954 war Kohz Parlamentarischer Vertreter des Landesjustizministers von Schleswig-Holstein.

Literatur

  • Christina Schubert: Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinschen Landtags nach 1945. In: Sönke Zankel (Hrsg.): Skandale in Schleswig-Holstein. Beiträge zum Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten. Schmidt & Klaunig, Kiel 2012, ISBN 978-3-88312-419-3, S. 90–94 und S. 123 f.

Archivalien

  • Martin Kohz. In: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

Einzelnachweise

  1. Landtagsdrucksache 18-4464, S. 264, abgerufen am 13. Oktober 2020.
  2. Christina Schubert, S. 94.
  3. Landtagsdrucksache 18-4464, S. 264, abgerufen am 13. Oktober 2020.
  4. Christina Schubert, S. 94.
  5. Landtagsdrucksache 18-4464, S. 179, abgerufen am 13. Oktober 2020.
  6. Landtagsdrucksache 18-4464, S. 265/266, abgerufen am 13. Oktober 2020.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.