Markus Schütz

Markus Schütz (* 12. Februar 1965 in Saarbrücken) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht, Arbeitsrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Er ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Schütz Rechtsanwälte.

Werdegang

Nach dem Abitur im Jahr 1984 am Willi-Graf-Gymnasium in Saarbrücken studierte Schütz Rechtswissenschaften an der Université de Bourgogne in Dijon, an der Queen Mary University of London, an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, wo er 1991 das Erste juristische Staatsexamen ablegte. Von 1991 bis 1994 war Schütz Wissenschaftlicher Assistent von Erik Jayme am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg. Während des Referendariats, das er 1994 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Stuttgart abschloss, war er in der Wirtschaftskanzlei Hunt & Hunt in Sydney tätig. 1995 promovierte er über das UN-Kaufrecht[1] zum Dr. iur. utr. Ab 1994 war Schütz zunächst Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe und ab 2004 Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in der Funktion als Präsidialrichter. Von 2000 bis 2004 war er an das Justizministerium Baden-Württemberg in Stuttgart abgeordnet und leitete dort ein Personal- und das Dienstrechtsreferat. 2006 machte er sich als Rechtsanwalt in Karlsruhe selbständig, 2010 graduierte Schütz zum Master of Laws (LL.M.) mit dem sportrechtlichen Thema „Rechtliche Folgen der Verletzung vertraglicher Pflichten durch Lizenzfußballspieler“.[2]

Tätigkeitsfelder

Schütz hat sich auf das Sportrecht spezialisiert[3] und vertritt vor allem Fußballclubs[4] und Profisportler. Als erstem Rechtsanwalt in Baden-Württemberg wurde ihm die Bezeichnung Fachanwalt für Sportrecht verliehen.

In der sog. „Dopingtest-Affäre“ vertrat Schütz sowohl den Fußball-Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim als auch die Lizenzfußballspieler Carsten Jancker und Andreas Ibertsberger vor dem DFB-Kontrollausschuss bzw. dem DFB-Sportgericht.[5] Die beiden Spieler waren nach der Partie bei Borussia Mönchengladbach am 7. Februar 2009 zehn Minuten zu spät zur Dopingkontrolle erschienen, weil der Hoffenheimer Anti-Dopingbeauftragte vergessen hatte, die beiden Profis davon zu benachrichtigen und diese daher zunächst an einer Mannschaftssitzung teilgenommen hatten. Das Verfahren wurde sowohl von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) als auch von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beobachtet. Den Spielern drohten Spielsperren bis zu zwei Jahren, der TSG 1899 Hoffenheim ein Punkteabzug. Das DFB-Sportgericht verurteilte die TSG 1899 Hoffenheim schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro, das Verfahren gegen die Spieler wurde eingestellt, da kein klassisches Dopingvergehen vorgelegen, sondern es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gehandelt habe. Die besondere Bedeutung dieses Verfahren für den deutschen Fußball liegt darin, dass der DFB als Konsequenz aus diesem Verfahren zur Saison 2009/2010 das bis heute bestehende „Chaperon-System“ bei Dopingkontrollen einführte, um zu garantieren, dass keine Manipulationen vorgenommen werden können.[6]

Als Prozessbevollmächtigter der TSG 1899 Hoffenheim war Schütz auch an dem sportgerichtlichen Verfahren wegen des kuriosen Phantomtors von Stefan Kießling beteiligt.[7][8][9] In dem Bundesligaspiel zwischen der TSG 1899 Hoffenheim gegen Bayer 04 Leverkusen am 18. Oktober 2013 köpfte der Leverkusener Stefan Kießling den Ball seitlich ans Außennetz, durch ein Loch im Netz gelangte der Ball ins Tor und Schiedsrichter Felix Brych erkannte den Treffer an. Hoffenheim legte Einspruch gegen die Wertung des Spiels ein, der jedoch vom DFB-Sportgericht abgewiesen wurde, da es sich bei dem Phantomtor um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters gehandelt habe.[10][11] Auch unter dem Eindruck dieses Verfahrens beschlossen die Vereine der Fußball-Bundesliga im Dezember 2014 die Einführung der Torlinientechnik in der höchsten deutschen Spielklasse.[12][13]

Im Juli 2015 begleitete Schütz für die TSG 1899 Hoffenheim den Wechsel des brasilianischen Nationalspielers Roberto Firmino von der TSG 1899 Hoffenheim zum FC Liverpool. Mit einer Ablösesumme in Höhe von 41 Millionen Euro handelte es sich um den bis zu diesem Zeitpunkt teuersten Transfer in der Bundesligageschichte.[14] Für den Karlsruher SC wurde Schütz im Fall „Bakery Jatta“ tätig[15] sowie in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Sportrechtevermarkter Sportfive.[16] Darüber hinaus begleitete er die Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Karlsruher SC e.V. in eine GmbH & Co. KGaA.[17] Er vertrat außerdem den Torwarttrainer Gerald Ehrmann, dem im März 2020 nach 24 Jahren im Amt sowie 36 Jahren im Verein vom 1. FC Kaiserslautern fristlos gekündigt worden war[18][19] und dessen Rehabilitierung mehr als 10.000 Personen in einer Petition forderten.[20][21] Um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit ging es auch in dem Verfahren zwischen dem 1. FSV Mainz 05 und dem ungarischen Spieler Ádám Szalai, den Schütz im September 2020 anwaltlich vertrat.[22] Die Mainzer versetzten Szalai in die zweite Mannschaft, woraufhin dessen Mannschaftskameraden in den ersten und bislang einzigen Spielerstreik in der Geschichte der Fußball-Bundesliga traten.[23] Im Juni 2021 wurde bekannt, dass Schütz die TSG 1899 Hoffenheim sportrechtlich in dem Verfahren vor dem Bundeskartellamt vertritt, welches in einer vorläufigen Bewertung der 50+1-Regel im deutschen Profifußball die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für die Clubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim als kartellrechtswidrig eingestuft hat.[24]

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Schütz liegt auf dem Gebiet der Bekämpfung des „Ticketschwarzmarktes“. Er vertritt Ed Sheeran und seinen deutschen Konzertveranstalter FKP Scorpio beim Kampf gegen Ticketzweithändler wie Viagogo[25], ebenso wie u. a. die Elbphilharmonie, Live Nation Entertainment, die National Football League für ihre Spiele in Deutschland, die Professional Darts Corporation (PDC)[26], die deutschen Bands Die Ärzte[27][28] und Die Toten Hosen, das Wacken Open Air[29], die SAP Arena[30], „Das Fest[31], die Rhein-Neckar-Löwen, die Adler Mannheim, den 1. FC Union Berlin, den FC St. Pauli[32][33], Fortuna Düsseldorf, den Karlsruher SC[34], den VfB Stuttgart[35], den 1. FC Kaiserslautern, den FC Hansa Rostock, die TSG 1899 Hoffenheim[36], den 1. FC Magdeburg, den SV Darmstadt 98 sowie Betreiber von Festzelten auf dem Münchener Oktoberfest[37][38].

Schütz ist Inhaber des Hygge Verlages Karlsruhe und seit April 2021 Herausgeber der von ihm ins Leben gerufenen Fachzeitschrift Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis (SpoPrax), die mittlerweile im Nomos Verlag erscheint.

Mitgliedschaften und Prüfertätigkeiten

Schütz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Sportrecht, Arbeitsrecht und Geistiges Eigentum & Medien beim Deutschen Anwaltsverein e.V, der International Sport Lawyers Association (ISLA) und des Hightech-Unternehmer-Netzwerk in der Technologieregion Karlsruhe. Seit 2019 ist er Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Sportrecht“ der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Er ist Prüfer in der ersten und zweiten juristischen Staatsprüfung sowie für die Eignungsprüfung europäischer Rechtsanwälte nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland. Er ist außerdem als Schiedsrichter bei der Schlichtungs- und Mediationsstelle für kaufmännische Streitigkeiten der Industrie- und Handelskammern Karlsruhe und Rhein-Neckar tätig.

Publikationen (Auswahl)

Einzelnachweise

  1. 9783631499870: Un-Kaufrecht Und Culpa in Contrahendo: 33 (Studien Zum Vergleichenden Und Internationalen Recht / Compa) - ZVAB - Schutz, Markus; Scheutz, Markus: 3631499876. Abgerufen am 29. Juli 2022.
  2. Markus Schütz: Rechtliche Folgen der Verletzung vertraglicher Pflichten durch Lizenzfußballspieler. 2021, ISBN 978-3-631-60616-2 (peterlang.com [abgerufen am 29. Juli 2022]).
  3. Claudia Tödtmann: WiWo Top-Kanzleien: Das sind die renommiertesten Anwälte und Kanzleien für Sport- und Medizinre. 19. Januar 2024, abgerufen am 23. Januar 2024.
  4. Juristen in der Bundesliga: Traumjob mit Kuschelfaktor. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  5. Den Knüppel im Sack gelassen. 16. März 2009, abgerufen am 7. Juli 2021.
  6. DFB führt "Chaperon-System" ein. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  7. JUVE- www.juve.de: DFB-Sportgericht: Hoffenheim bekommt keine Neuauflage des Phantomtorspiels. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  8. Phantomtor: Keine Spiel-Wiederholung. 28. Oktober 2013, abgerufen am 7. Juli 2021.
  9. Phantomtor-Urteil: Der Fußball ist gefangen im eigenen System. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  10. DFB-Sportgericht: Keine Spielwiederholung. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  11. Kein Wiederholungsspiel nach Kießlings Phantomtor. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  12. FOCUS Online: Torlinientechnik in der Bundesliga schon ab 2014? Abgerufen am 7. Juli 2021.
  13. Lars Gartenschläger: Abstimmung: Erstligaklubs entscheiden über die Torkamera. In: DIE WELT. 4. Dezember 2014 (welt.de [abgerufen am 7. Juli 2021]).
  14. JUVE- www.juve.de: Fußball: Rekordtransfer von Roberto Firmino. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  15. Hamburger Abendblatt - Hamburg: Fall Jatta: Nürnberg, Bochum und KSC ziehen Einspruch zurück. 3. September 2019, abgerufen am 6. Juli 2021.
  16. KSC verliert Rechtsstreit mit Lagardère. 25. Juni 2020, abgerufen am 6. Juli 2021.
  17. FOCUS Online: Karlsruhe: KSC-Ausschussmitglied Schütz: Es sprechen nur emotionale Gründe gegen Ausgliederung. Abgerufen am 6. Juli 2021.
  18. Sport1.de: 1. FC Kaiserslautern: Anwalt von Gerry Ehrmann spricht über Freistellung. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  19. Noch keine Einigung zwischen FCK und Ehrmann - FCK. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  20. Petition unterschreiben. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  21. Lautern-Beben - Wegen Ehrmann! Mitglieder drohen mit Revolution. 26. Februar 2020, abgerufen am 7. Juli 2021.
  22. Szalai und FSV Mainz 05: Termin vor dem Arbeitsgericht. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  23. WELT: Spielerstreik Mainz 05: Ein schwer zu korrigierender Imageschaden. In: DIE WELT. 24. September 2020 (welt.de [abgerufen am 7. Juli 2021]).
  24. JUVE- www.juve.de: Kampf um die 50+1-Regel: Immer mehr Kanzleien kicken in der Bundesliga. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  25. Ed Sheeran gegen Viagogo -. 20. Dezember 2018, abgerufen am 7. Juli 2021.
  26. PDC Europe erreicht Etappensieg gegen Viagogo. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  27. Komplexer Kampf gegen den Zweitmarkt. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  28. Die Ärzte feuern erneut gegen Viagogo – „Einstweilige Verfügung längst unterwegs“. 8. Februar 2020, abgerufen am 7. Juli 2021.
  29. Tickethandel und Schwarzmarkt. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  30. Erster Erfolg im Kampf gegen den Ticketschwarzmarkt. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  31. Karlsruhe: "Das Fest" mit weiterem Erfolg im Kampf gegen Ticket-Schwarzmarkt. 25. Juni 2020, abgerufen am 6. Juli 2021.
  32. FC St. Pauli warnt vor Handel mit Tickets. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  33. Schwarzmarkt und Tickethandel. Abgerufen am 6. Juni 2023.
  34. KSC verstärkt Kampf gegen unzulässigen Handel mit Eintrittskarten. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  35. Wer schwarz handelt, sieht rot. Abgerufen am 7. Juli 2021.
  36. TSG 1899 Hoffenheim: Wichtige Informationen zum Schwarzmarkt. In: TSG Hoffenheim. Abgerufen am 24. November 2023.
  37. Süddeutsche Zeitung: Wiesn 2022: Gericht verbietet Verkäufe von Wiesn-Reservierungen. Abgerufen am 14. Juli 2022.
  38. Berliner Tageszeitung - Gericht: Eventagentur darf keine Tischreservierung für Oktoberfest verkaufen. Abgerufen am 14. Juli 2022.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.