Luftangriffe auf Kaiserslautern

Luftangriffe auf Kaiserslautern erfolgten während des Zweiten Weltkrieges in den Jahren 1940 bis 1944 auf die rheinland-pfälzische Stadt Kaiserslautern.

Die Stadt lag zu Beginn des Krieges nahe an der Westfront. Während der nachfolgenden Kriegsjahre bis um 1944, spielte sie in den strategischen Planungen der Wehrmacht und der Alliierten keine Rolle. Das änderte sich spätestens ab Juni 1944 nach der westalliierten Invasion in der Normandie. Kaiserslautern rückte wieder vermehrt ins strategische Interesse der Wehrmacht und auch der Alliierten, vor allem wegen seiner Rolle als Eisenbahnknotenpunkt, bzw. des wichtigen Verschiebebahnhofs Einsiedlerhof. Von hier aus wurden Züge mit Soldaten und Material an die Westfront zusammengestellt bzw. durchgeleitet.

Bereits im Jahr 1940 gab es einen ersten Luftangriff auf Kaiserslautern. Dabei kam es zu einigen Schäden, die auch heute noch zu sehen sind, an der südlichen Friedhofsmauer des Hauptfriedhofs[1] gegenüber der Kleber Kaserne. Am 3. September 1941 gab es die ersten Todesopfer zu beklagen. Bei einem nächtlichen Luftangriff um 0:30 Uhr wurde eine Lagerhalle des Lebensmittelbetriebs Schreiber am alten Güterbahnhof getroffen und es gab vier Tote.[2] Zum ersten richtigen Großangriff kam es aufgrund einer fehlgeleiteten Staffel der US-Air-Force am 7. Januar 1944. Diese sollte wie andere Staffeln auch Ludwigshafen angreifen.

Einzelnachweise

  1. Hauptlorenz, E.: Der Raum Kaiserslautern im Luftkrieg: Luftabwehr – Luftschutz – Luftangriffe 1939 bis 1945. In: Rauland (Hrsg.): Schriftenreihe Stadtarchiv Kaiserslautern. 1. Auflage. Band 8. Stadt Kaiserslautern, Kaiserslautern 2005, ISBN 978-3-936036-10-7, S. 27.
  2. Hauptlorenz, E.: Der Raum Kaiserslautern im Luftkrieg 1939–1945. In: Rauland, G. (Hrsg.): Schriftenreihe des Stadtarchivs. 1. Auflage. Band 8. Stadt Kaiserslautern, Kaiserslautern 2005, ISBN 978-3-936036-10-7, S. 37.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.