Luchstaube

Die Luchstaube ist eine Zuchtform der Haustaube, die domestizierte Form der Felsentaube. Sie wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts aus Feldflüchtern und weißgespitzten Schlesischen Kröpfern erzüchtet.[1] Luchstauben können bis zu 1000 g schwer werden und werden deshalb auch oft zur Fleischgewinnung gezüchtet.

Luchstaube, Schwarz weißgeschuppt mit weißen Schwingen
Blau weißgeschuppt mit weißen Schwingen
Gelb weißgeschuppt mit farbigen Schwingen

Verbreitung


Hauptsächlich kommt die Luchstaube im Bereich um Halle (Saale), in Sachsen, Hessen sowie in Franken und Bayern vor. Außerhalb von Deutschland findet man sie in Frankreich, Tschechien, Dänemark, Belgien, den Niederlanden, England, Österreich, USA und im Grenzgebiet der USA und Kanada.

Farbschläge

Die Luchstaube ist weiß- und farbschwingig in den Farben Blau, Schwarz, Rot und Gelb mit jeweils weißen Binden oder weißgeschuppt anerkannt.

Die 16 Farbenschläge sind im Einzelnen:

  • rot mit weißen Binden
  • rot mit weißen Binden und weißen Schwingen
  • rot weißgeschuppt mit weißen Schwingen
  • rot weißgeschuppt mit farbigen Schwingen
  • blau mit weißen Binden
  • blau mit weißen Binden und weißen Schwingen
  • blau weißgeschuppt mit weißen Schwingen
  • blau weißgeschuppt mit farbigen Schwingen
  • schwarz mit weißen Binden
  • schwarz mit weißen Binden und weißen Schwingen
  • schwarz weißgeschuppt mit weißen Schwingen
  • schwarz weißgeschuppt mit farbigen Schwingen
  • gelb mit weißen Binden
  • gelb mit weißen Binden und weißen Schwingen
  • gelb weißgeschuppt mit weißen Schwingen
  • gelb weißgeschuppt mit farbigen Schwingen
Commons: Polish Lynx – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sonderverein der Luchstaubenzüchter: Die Luchstaube (Memento des Originals vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.luchstaube.de, abgerufen am 14. März 2013
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