Lardenbach
Lardenbach ist ein Stadtteil von Grünberg im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Lardenbach Stadt Grünberg | |
---|---|
Koordinaten: | 50° 35′ N, 9° 3′ O |
Höhe: | 279 (272–284) m ü. NHN |
Fläche: | 3,13 km²[1] |
Einwohner: | 371 (31. Dez. 2020)[1] |
Bevölkerungsdichte: | 119 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. Februar 1971 |
Postleitzahl: | 35305 |
Vorwahl: | 06400 |
Stadtteile von Grünberg | |
Geographie
Der Ort liegt 6,5 km östlich der Kernstadt von Grünberg am Lardenbach im Vorderen Vogelsberg. Die Bebauungen von Lardenbach und Klein-Eichen gehen ineinander über. Durch den Ort führt die Landesstraße 3166; die Bundesstraße 276 verläuft im Westen.
Geschichte
Ortsgeschichte
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Lardenbach erfolgte in einer Urkunde der Reichsabtei Hersfeld und wird in die Zeit 1036–1051 datiert.[2] In erhaltenen Urkunden späterer Jahre wurde der Ort auch mit den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Lartinbach (1335) und Lartenbach.
Früher ernährten die Leinweberei und der Erzabbau im Tagebau die Bevölkerung.
Nachdem die alte Schule baufällig geworden war, wurde 1951 ein neues Schulgebäude errichtet; darin befindet sich heute ein Kindergarten. Das neue Dorfgemeinschaftshaus für Lardenbach und Klein-Eichen wurde 1992 gebaut.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Lardenbach zum 1. Februar 1971 auf freiwilliger Basis in die Stadt Grünberg eingegliedert.[3][4] Für Lardenbach sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Grünberg und die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirk gebildet.[5]
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Lardenbach angehört(e):[2][6][7]
- vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Laubach (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Laubach (der Grafen Solms-Laubach)
- ab 1806: Großherzogtum Hessen,[Anm. 2] Fürstentum Ober-Hessen, Amt Laubach (der Grafen Solms-Laubach)[8]
- ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Laubach (der Grafen Solms-Laubach)[9]
- ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Laubach[Anm. 3]
- ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Hungen[10][Anm. 4]
- ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
- ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen
- ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten
- ab 1867: Norddeutscher Bund,[Anm. 5] Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten
- ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten
- ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten
- ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen[11][Anm. 6]
- ab 1945: Amerikanische Besatzungszone,[Anm. 7] Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
- ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Grünberg[Anm. 8]
- ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Grünberg
- ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Grünberg
- ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Grünberg
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lardenbach ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Laubach zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Lardenbach zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde, verzichtete Graf Otto II. 1823.[12] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[13]
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Laubach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[14]
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts, die Gemeinde Lardenbach wurde dem Sprengels des Amtsgerichts Gießen zugelegt.[15]
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Lardenbach 381 Einwohner. Darunter waren 6 (1,6 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 75 Einwohner unter 18 Jahren, 135 zwischen 18 und 49, 102 zwischen 50 und 64 und 69 Einwohner waren älter.[16] Die Einwohner lebten in 153 Haushalten. Davon waren 36 Singlehaushalte, 48 Paare ohne Kinder und 54 Paare mit Kindern, sowie 15 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 30 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 102 Haushaltungen lebten keine Senioren.[16]
Einwohnerentwicklung
• 1631: | 28 Untertanen[2] |
Lardenbach: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2020 | ||||
---|---|---|---|---|
Jahr | Einwohner | |||
1829 | 286 | |||
1834 | 311 | |||
1840 | 335 | |||
1846 | 384 | |||
1852 | 344 | |||
1858 | 322 | |||
1864 | 320 | |||
1871 | 331 | |||
1875 | 321 | |||
1885 | 322 | |||
1895 | 327 | |||
1905 | 337 | |||
1910 | 356 | |||
1925 | 411 | |||
1939 | 325 | |||
1946 | 558 | |||
1950 | 535 | |||
1956 | 458 | |||
1961 | 420 | |||
1967 | 403 | |||
1970 | 418 | |||
1980 | ? | |||
1987 | 418 | |||
2003 | 418 | |||
2011 | 381 | |||
2016 | 375 | |||
2020 | 371 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[2]; Ab 1970: Stadt Grünberg:[17][18]; Zensus 2011[16] |
Historische Religionszugehörigkeit
• 1829: | 286 evangelische (= 100 %) Einwohner[2] |
• 1961: | 365 evangelische (= 86,9 %), 54 katholische (= 12,9 %) Einwohner[2] |
Historische Erwerbstätigkeit
• 1961: | Erwerbspersonen: 94 Land- und Forstwirtschaft, 86 Produzierendes Gewerbe, 23 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 13 Dienstleistungen und Sonstige.[2] |
Politik
Ortsbeirat
Für den Stadtteil Lardenbach besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Lardenbach) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[5] Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 63,73 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgersliste Lardenbach“ an.[19] Der Ortsbeirat wählte Christian Ruppel zum Ortsvorsteher.[20]
Wappen
Blasonierung: „In einem von Rot und Silber geteilten Schild drei um eine blaue Blüte in der Mitte des Schildes zueinandergeordnete Weberschiffchen in verwechselter Tinktur.“[21]
Das Wappen wurde der damaligen Gemeinde Lardenbach am 13. März 1970 durch den Hessischen Innenminister genehmigt. Gestaltet wurde es durch den Bad Nauheimer Heraldiker Heinz Ritt.
Vereine
Mehrere Vereine bestimmen das kulturelle Dorfleben, nämlich
- Freiwillige Feuerwehr Lardenbach
- Gesangverein Eintracht Lardenbach/Klein-Eichen
- Obst- und Kelterverein Lardenbach/Klein-Eichen
- Theatergruppe Lardenbach
- TTC Ilsdorf/Lardenbach
- VdK Ortsgruppe Lardenbach
Literatur
- Suche nach Lardenbach. In: Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek
- Literatur über Lardenbach nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
Weblinks
- Die Stadtteile. In: Webauftritt der Stadt Grünberg.
- Lardenbach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Anmerkungen
- Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
- Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
- Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Laubach der Grafen Solms-Laubach.
- Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen) und Verwaltung.
- Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
- Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
- Infolge des Zweiten Weltkriegs.
- Am 1. Februar 1971 als Ortsbezirk zur Stadt Grünberg.
Einzelnachweise
- Statistiken der Stadt Grünberg. In: Internetauftritt. Stadt Grünberg, abgerufen am 1. Januar 2022.
- Lardenbach, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Gemeindegebietsreform: Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 20. Januar 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1971 Nr. 6, S. 248, Abs. 16 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,2 MB]).
- Karl-Heinz Gerstemeier, Karl Reinhard Hinkel: Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Hrsg.: Hessischer Minister des Inneren. Bernecker, Melsungen 1977, OCLC 180532844, S. 294.
- Hauptsatzung. (PDF; 43 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Grünberg, abgerufen im März 2022.
- Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
- Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 22, 438 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 f. (online bei Google Books).
- Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
- Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
- Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
- Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
- Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 c) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
- Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 6 und 46, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020 .
- Haushaltsplan 2015. (PDF; 1,9 MB) In: Webauftritt. Stadt Grünberg, S. 13, archiviert vom ; abgerufen im März 2019.
- Einwohnerzahlen 2020. In: Webauftritt. Stadt Grünberg, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 5. April 2020; abgerufen im Januar 2022.
- Ortsbeiratswahl Ortsbezirk Lardenbach. In: Votemanager. Stadt Grünberg, abgerufen im März 2024.
- Politische Gremien. In: Webauftritt. Stadt Grünberg, abgerufen im März 2024.
- Genehmigung eines Wappens der Gemeinde Lardenbach, Landkreis Gießen (Punkt 509) vom 13. März 1970. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr. 13, S. 660 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,9 MB]).