Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa

Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa mit 213,18 ha Größe umfasst Gebiete westlich bis nördlich von Brilon. Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Der Lauf der Aa liegt bis kurz vor der Mündung in die Möhne in diesem LSG.

Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa mit Naturschutzgebiet Blumenstein im Hintergrund
Großer Bestand des Bitteren Schaumkrautes beim Sonderhof

Mitten im LSG liegt das Naturdenkmal Doline Schwelgenkamp. An das LSG grenzen oder liegen mitten darin verschiedene Naturschutzgebiete. Dabei handelt es sich von West nach Ost um das Naturschutzgebiet Gericht, Naturschutzgebiet Hexenstein, Naturschutzgebiet Kleinschmidts Mühle, Naturschutzgebiet Brandige Mühle, Naturschutzgebiet Niedermühle und Naturschutzgebiet Blumenstein. Nördlich grenzt im Wesentlichen das Landschaftsschutzgebiet Wintertal/Escherfeld an. Südlich grenzt im Wesentlichen das Landschaftsschutzgebiet Offenland am nördlichen Ortsrand Brilon an.

Schutzzweck

Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems, insbesondere mit den Naturschutzgebiets-Ausweisungen im Grünland. Dadurch sollen Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten. Wie die anderen Landschaftsschutzgebiete vom Typ C dient auch diese Ausweisung als Pufferzone für angrenzende Naturschutzgebiete.

Rechtliche Rahmen

Das Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen. In den Landschaftsschutzgebieten vom Typ C des Landschaftsplangebietes sind Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten. Ferner besteht ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Dabei muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen ist eine Befreiung vom Verbot des Grünlandumbruchs im Rahmen einer Einzelfallprüfung möglich.

Siehe auch

Literatur

Commons: Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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