Landreiter (Polizei)
Die Landreiter waren in Deutschland im 17. bis 19. Jahrhundert in einigen Herrschaftsbereichen eine berittene Polizei als Landgendarmerie.
Beispiele
So waren die Mecklenburg-Strelitzsche Districts-Husaren Soldaten im Landespolizeidienst des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz als militärisch organisierte Landgendarmerie zu Pferde.[1] Die Husaren sollten – so der Herzog 1798 – auf das ganze Land gleich verteilt werden. 13 Berittene, darunter ein Wachtmeister, sollten „ohne Rücksicht auf Witterung, Sonn- und Festtage, ihren District durchreiten, und den Bettlern und Vagabonden nachspüren, zu dem Zweck auch die Krüge (Gasthäuser) visitieren...“[2] Das war der Beginn einer Landespolizei.
Auch in größeren Klöstern waren Landreiter als klostereigene Polizei eingesetzt wie z. B. im Kloster Dobbertin in Mecklenburg-Vorpommern.
In Schwerin-Schelfstadt trägt eine Straße den Namen Landreiterstraße.
Siehe auch
- Landreiter, Verwalter einer Landreiterei.
- Landjäger, Mitglied der Landjägerei.
Einzelnachweise
- Paul Steinmann: Die Gründung des Mecklenburg-Strelitzschen (Distrikts-) Husarenkorps im Jahre 1798 und die ersten Jahre seines Bestehens (bis 1805). In: Carolinum. Historisch-literarische Zeitschrift. Band 42, Göttingen 1978, Nr. 79, S. 10.
- Christine Witzke: Vom Districtshusaren zum Gendarmen. In: Frank Erstling, Frank Saß, Eerhard Schulze, Harald Witzke: Mecklenburg-Strelitz - Beiträge zur Geschichte einer Region, Verlag Druckerei Steffen, 2001, ISBN 3-9805343-7-5