Kreis Elberfeld
Der Kreis Elberfeld war ein von 1816 bis 1861 bestehender Kreis im Regierungsbezirk Düsseldorf. Mit diesem gehörte er innerhalb Preußens zunächst zur Provinz Jülich-Kleve-Berg, ab 1822 zur Rheinprovinz.
Verwaltungsgeschichte
Bis 1813 hatte das Gebiet in Nachfolge von Berg zum 1806 gegründeten Großherzogtum unter Napoleons Schwager Joachim Murat gehört. Nach der militärischen Niederlage der Franzosen in der Völkerschlacht bei Leipzig zogen sich diese 1813 aus den Großherzogtum vollständig zurück.
1814 kam das Großherzogtum als Generalgouvernement Berg kommissarisch unter preußische Verwaltung und wurde im Wiener Kongress 1815 endgültig Preußen zugeschlagen. Für das Generalgouvernement Berg begann Preußen bereits Ende 1813 seine eigenen Verwaltungsstrukturen auszuarbeiten und einzuführen; ein Vorgang, der 1816 abgeschlossen war. In diesem Zusammenhang erfolgte 1816 in Nachfolge des Arrondissement Elberfeld die Gründung des Kreises Elberfeld, der anfangs nur die beiden Bürgermeistereien Elberfeld und Barmen umfasste.[1] Am 30. Oktober 1819 wurde zusätzlich die Bürgermeisterei Kronenberg aus dem Kreis Solingen in den Kreis Elberfeld umgegliedert.[2][3]
Am 1. November 1820 wurde der ebenfalls 1816 gegründete Nachbarkreis Mettmann aufgelöst. Seine fünf Bürgermeistereien Haan, Hardenberg, Mettmann, Velbert und Wülfrath wurden in den Kreis Elberfeld eingegliedert.[4] Der Kreis Elberfeld setzte sich seitdem wie folgt zusammen:[5]
1Die einzelnen Dörfer, Honschaften oder Bauerschaften wurden auch als Spezialgemeinden bezeichnet.[6]
Die meisten Bürgermeistereien im Kreis Elberfeld führten einen gemeinsamen Haushalt für die gesamte Bürgermeisterei; lediglich für die sieben „Spezialgemeinden“ in der Bürgermeisterei Haan wurden getrennte Haushalte geführt.[7] Durch die Gemeindeordnung für die Rheinprovinz erhielten 1845 alle Gebietseinheiten, für die ein eigener Haushalt geführt wurde, den Status einer Gemeinde.[8][9] Die Städte Barmen, Elberfeld, Kronenberg, Mettmann, Velbert und Wülfrath erhielten 1856 außerdem die Rheinische Städteordnung. Die Bürgermeisterei Hardenberg erhielt als Langenberg mit Hardenberg 1856 ebenfalls die Rheinische Städteordnung[10] und wurde 1859 in die Landbürgermeisterei Hardenberg, bestehend aus der Landgemeinde Hardenberg, und die Stadtbürgermeisterei Langenberg geteilt.[11] Der Kreis Elberfeld umfasste danach insgesamt sieben Städte und acht Landgemeinden:
Bürgermeisterei | Städte und Gemeinden (1861) |
---|---|
Barmen | Barmen (Stadt) |
Elberfeld | Elberfeld (Stadt) |
Haan | Ellscheid, Gruiten, Haan, Millrath, Obgruiten, Schöller, Sonnborn |
Hardenberg | Hardenberg |
Kronenberg | Kronenberg (Stadt) |
Langenberg | Langenberg (Stadt) |
Mettmann | Mettmann (Stadt) |
Velbert | Velbert (Stadt) |
Wülfrath | Wülfrath (Stadt) |
Am 1. Juni 1861 schieden Barmen und Elberfeld als neue Stadtkreise aus dem Kreis Elberfeld aus. Gleichzeitig wurde aus dem verbleibenden Teil des Kreises ein neuer Kreis Mettmann mit Sitz in der Stadt Mettmann gebildet.[12]
Landräte
- 1814–1816 Heinrich Ferdinand Philipp von Sybel (kommissarisch im Generalgouvernement Berg)
- 1816–1847 Carl Theodor von Seyssel d’Aix
- 1847–1848 Wilhelm August Bredt (auftragsweise)
- 1848Albert Jung (auftragsweise)
- 1848–1851 Karl Friedrich Melbeck (auftragsweise)
- 1851–1859 Otto von Diest
- 1859Karl Friedrich Favreau (auftragsweise)
- 1859–1861 Hermann Hirsch (auftragsweise)
Siehe auch
Literatur
- Uebersicht der Verwaltung des Kreises Elberfeld im Jahre 1842, mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse des Jahres 1816. Sam. Lucas, Elberfeld 1843. (Digitalisat)
- Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XXXV), Droste Verlag, Düsseldorf 1998 (Zweiter Nachdruck der Ausgabe Bonn 1919), ISBN 3-7700-7600-1, S. 244.
- Horst Romeyk: Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945 (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. Band 69). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-7585-4, S. 292 f.
Einzelnachweise
- Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1816, S. 15.
- Landschaftsverband Rheinland: Portal Rheinische Geschichte (Memento des vom 9. April 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1819, S. 18.
- Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1820, S. 468.
- Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf. 1836, S. 28 ff., abgerufen am 5. Mai 2014 (Digitalisat).
- Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf. 1836, S. 95 ff., abgerufen am 5. Mai 2014 (Digitalisat).
- Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf. 1836, S. 45, abgerufen am 5. Mai 2014 (Digitalisat).
- Beilage zum Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf. (pdf) 1850, S. CVI ff., abgerufen am 6. Juni 2014 (Bürgermeistereien und Gemeinden der Kreise Elberfeld und Lennep).
- Gemeindeordnung für die Rheinprovinz 1845, § 1
- Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1856, S. 497
- Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1859, S. 231
- Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1861, S. 251.
- Johann Georg von Viebahn: Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf. 1836, abgerufen am 5. Mai 2014 (Digitalisat).
- Statistisches Bureau zu Berlin (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des preußischen Staats. Duncker & Humblot, Berlin 1821 (Digitalisat).