Landgericht Görlitz

Das Landgericht Görlitz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden. Es bestand von 1879 bis 1951 und wurde 1993 wiedererrichtet. Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Görlitz der Kreisstadt des sächsischen Landkreises Görlitz. Ihm ist das Oberlandesgericht Dresden, diesem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet.

Sitz des Amts- und Landgerichtes am Postplatz

Präsident des Gerichts ist seit 1. Januar 2008 Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg-Stolberg.[1]

Zum Bezirk des Landgerichts Görlitz gehören die Amtsgerichte Bautzen, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Weißwasser und Zittau.[2]

Geschichte

Das königlich preußische Landgericht Görlitz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Görlitz. Das Landgericht war danach für die Kreise Görlitz (Stadt), Görlitz (Land), Lauban, Rothenburg und Hoyerswerda zuständig.[3] Ihm waren 10 Amtsgerichte zugeordnet: Görlitz, Hoyerswerda, Lauban, Marklissa, Muskau, Niesky. Reichenbach/O.L., Rothenburg/O.L., Ruhland und Seidenberg.[4]

1945 wurden die östlichen Teile des Landgerichtsbezirks unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Ein Jahr später wurde das Land Preußen durch die Siegermächte auch formal aufgelöst. Der in der sowjetischen Besatzungszone verbliebene Teil der Provinz Schlesiwn und des Landgerichtsbezirks Görlitz wurde Teil des Landes Sachsen. Da Breslau nun auch in Polen lag, wurde das Landgericht Görlitz dem Oberlandesgericht Dresden zugeordnet. Im Laufe des Krieges waren zudem einige Amtsgerichte aufgehoben oder in Zweigstellen umgewandelt worden. Damit bestanden im Gerichtsbezirk zum 1. Juli 1947 folgende Amtsgerichte: Görlitz, Niesky, Rothenburg (Lausitz) (G) und Weißwasser (Z = Zweigstelle, G = auf Gerichtstage begrenzt).[5]

Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurden die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. In diesem Zusammenhang wurde das Landgericht Görlitz aufgehoben.[6] Nach der Wende wurde es 1993 wiedererrichtet.

Gemäß dem Sächsischen Standortegesetz (SächsStOG) vom 27. Januar 2012 gehören seit dem 1. Januar 2013 auch die Amtsgerichte Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz zum Landgerichtsbezirk Görlitz. Das ehemalige Landgericht Bautzen wird als Außenkammer weiter unterhalten.[7] Die Aufgaben des ehemaligen Amtsgerichts Löbau, das ebenfalls dem Landgericht Görlitz unterstellt war, übernahm das Amtsgericht Zittau.

Richter

Siehe auch

Literatur

  • Landgericht Görlitz : Festschrift zur Wiedererrichtung; 1. Januar 1993 / Freistaat Sachsen, Staatsministerium der Justiz, Körperschaft: Sachsen / Landgericht <Görlitz>, Sachsen / Staatsministerium der Justiz, Erschienen:, [Dresden], 1993.

Einzelnachweise

  1. Neuer Präsident für das Landgericht Görlitz. In: Görlitzer Anzeiger. 3. März 2008, abgerufen am 17. November 2021.
  2. Aufgaben, Zuständigkeit. Landgericht Görlitz mit Außenkammern Bautzen, abgerufen am 17. November 2021.
  3. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  4. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 459, Digitalisat
  5. A. Vössing, NJ 1947, 141143
  6. Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951; GBl. DDR 1951, S. 404
  7. Sächsisches Standortegesetz. (PDF; 151 kB) In: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 4/2012. 22. Februar 2012, abgerufen am 17. November 2021.

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