Landgericht Freiburg

Das Landgericht Freiburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.

Palais Sickingen
Karte des Landgerichtsbezirks Freiburg in Baden-Württemberg
Ehemalige Deutschordenskommende
Die Terrakotta-Gruppe von Walter Schelenz

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau. Zum Gerichtsbezirk gehören die zehn Amtsgerichte Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg im Breisgau, Kenzingen, Lörrach, Müllheim, Staufen, Titisee-Neustadt und Waldkirch. Damit leben in seinem Bezirk etwa 780.000 Menschen.

Zuständigkeit

Das Landgericht ist für alle den Landgerichten gesetzlich übertragenen Aufgaben zuständig.

Gerichtsgebäude

Das Landgericht Freiburg ist sehr zentral in der Freiburger Salzstraße gelegen. Es ist teils im Palais Sickingen und teils gemeinsam mit Außensenaten des OLG Karlsruhe in der gegenüber liegenden ehemaligen Deutschordenskommende untergebracht. Für den Bau des Landgerichtsgebäudes wurde auch der Gasthof zum Wilden Mann abgerissen, der im Gegensatz zu den genannten Gebäuden den Bombenangriff vom 27. November 1944 überstanden hatte.[1]

Übergeordnete Gerichte

Dem Gericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe übergeordnet. Oberstes Gericht ist der Bundesgerichtshof.

Geschichte

Das Landgericht Freiburg ging aus dem Hofgericht des Oberrheinkreises hervor, das 1807 im Großherzogtum Baden mit Sitz in Freiburg gegründet wurde. Es war für die Ämter Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg Stadt, Freiburg Land, Hornberg, Jestetten, Kenzingen, Lörrach, Müllheim, Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim, Staufen, Triberg, Waldkirch und Waldshut und die zugehörigen Amtsgerichte zuständig.

Große Badische Justizreform 1864

Anlässlich der großen badischen Justizreform im Jahr 1864 wurde es Kreis- und Hofgericht, gleichzeitig entstanden die Kreisgerichte Lörrach mit den Amtsgerichten Lörrach, Müllheim, Schönau sowie Schopfheim, Waldshut mit den Amtsgerichten Waldshut, Jestetten, Säckingen sowie St. Blasien und Villingen, zu dem das Amtsgericht Triberg gehörte, das wiederum das aufgelöste Amtsgericht Hornberg umfasste. Die Amtsgerichte Freiburg Stadt und Freiburg Land wurden zusammengelegt.

Bereits 1872 wurde das Kreisgericht Lörrach aus Kostengründen wieder geschlossen, wobei die Amtsgerichte Lörrach und Müllheim dem Kreis- und Hofgericht Freiburg zugeschlagen wurden. Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze im Jahr 1879 wurde das Kreis- und Hofgericht Freiburg in Landgericht Freiburg umbenannt.

Jüngere Geschichte

Eine 2016 veröffentlichte Untersuchung eines Wissenschaftlers des in Freiburg angesiedelten Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zeigte, dass von den Richtern im Landgerichtsbezirk Freiburg im Durchschnitt die bundesweit mildesten Urteile gefällt werden.[2][3][4]

Von Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 fand hier der bundesweit beachtete Prozess im Mordfall Maria Ladenburger statt.

Anlässlich der Prozesse um die Gruppenvergewaltigung in Freiburg mussten im denkmalgeschützten Schwurgerichtssaal IV drei Zuschauerreihen herausgesägt werden. Noch nie hat es dort einen Prozess mit acht Angeklagten gegeben. Außer diesen müssen Verteidiger, Dolmetscher und Staatsanwaltschaft dort Platz finden. Außerdem wurde im Innenhof der Ententeich überbaut, damit dort acht Gefangenentransporter Platz finden.[5]

Siehe auch

Commons: Landgericht Freiburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hans Schadek: Freiburg, ehemals – gestern – heute, Die Stadt im Wandel der letzten 100 Jahre. Steinkopf Verlag, 2004, S. 71 ff.
  2. Justiz in Baden-Württemberg: Gerichte im Südwesten fällen besonders milde Urteile. In: Stuttgarter Nachrichten, Stuttgart. Abgerufen am 4. April 2020.
  3. Volker Grundies: Gleiches Recht für alle? – Eine empirische Analyse lokaler Unterschiede in der Sanktionspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. In: Frank Neubacher, Nicole Bögelein (Hrsg.): Krise – Kriminalität – Kriminologie. Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach 2016, S. 511–525. (Volltext) (Memento des Originals vom 24. März 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.krimg.de
  4. Volker Grundies: Regionale Unterschiede in der gerichtlichen Sanktionspraxis in der Bundesrepublik Deutschland. Eine empirische Analyse. In: Dieter Hermann, Andreas Pöge (Hrsg.): Kriminalsoziologie. Handbuch für Wissenschaft und Praxis. 1. Auflage. 2018, ISBN 978-3-8487-2806-0, S. 295–316. doi:10.5771/9783845271842-294
  5. Joachim Röderer: Großprozess um Gruppenvergewaltigung in Freiburg soll noch im Mai beginnen. In: Badische Zeitung. 27. März 2019, abgerufen am 28. März 2019.

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