Landgericht Breslau

Das Landgericht Breslau war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau mit Sitz in Breslau.

Geschichte

Das königlich preußische Landgericht Breslau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Es ersetzte damit das Appellationsgericht Breslau. Der Sitz des Gerichts war Breslau. Das Landgericht war danach für die Kreise Breslau (Stadt), Breslau (Land), Wohlau und Neumarkt zuständig.[1] Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

AmtsgerichtSitzBezirk
Amtsgericht BreslauBreslauStadtkreis Breslau und Landkreis Breslau ohne die Teile, die dem Amtsgericht Canth zugeordnet waren
Amtsgericht CanthCanthAus dem Landkreis Breslau: Amtsbezirke Albrechtsdorf, Gnischwitz, Sadewitz und Schoßnitz. Aus dem Landkreis Neumark: Stadtbezirk Canth und die Amtsbezirke Beilau, Fürstenau, Jacobsdorf, Kostenblut, Landau, Lorzendorf, Mettkau, Groß-Peterwitz, Pohlsdorf, Puschwitz, Schimmelwitz und Wilkau.
Amtsgericht Neumarkt in SchlesienNeumarktLandkreis Neumarkt ohne die Teile, die dem Amtsgericht Canth zugeordnet waren
Amtsgericht WinzigWinzigAus dem Landkreis Wohlau: Stadtbezirk Winzig und die Amtsbezirke Dittersbach, Gimmel, Hühnern, Krehlau, Lahse, Leubel, Mönchmotschelnitz, Piskorsine, Pluskau, Rayschen, Schlaup, Schmograu, Tschiesen, Tschuber und Wischütz
Amtsgericht WohlauWohlauLandkreis Wohlau ohne die Teile, die dem Amtsgericht Winzig zugeordnet waren

[2]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 417.433 Einwohner. Dem Landgericht waren zwei Kammern für Handelssachen mit 8 Handelsrichtern eingerichtet. Am Gericht waren ein Präsident, 5 Direktoren und 20 Richter tätig.[3]

1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Breslau.

Richter

Einzelnachweise

  1. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 459, Digitalisat
  3. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 400 online
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