Landgericht Berlin I

Das Landgericht Berlin I ist seit Anfang 2024 das für Strafsachen zuständige Landgericht für das Gebiet des Bundeslandes Berlin. Es ist im sogenannten Kriminalgericht Moabit untergebracht. Ihm ist das Kammergericht übergeordnet. Das einzige nachgeordnete Amtsgericht ist das Amtsgericht Tiergarten.

Ansicht des Gebäudekomplexes vom Kriminalgericht Moabit in der Turmstraße in Berlin-Moabit

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde das bisherige Landgericht Berlin aufgeteilt; das Landgericht Berlin II ist für Zivilsachen zuständig.[1]

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur, das §2 JustG Bln geändert hat
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