Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) mit Sitz in Stuttgart ist die öffentliche Berufsvertretung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt die LZK BW Aufgaben der Selbstverwaltung wahr. Diese werden ihr durch das Heilberufe-Kammergesetz zugewiesen. Die LZK BW untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Bundesland Baden-Württemberg
Organisation Berufsständische Selbstverwaltung
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage Baden-Württembergisches Heilberufe-Kammergesetz
Gründung 16. April 1955
Hauptsitz Albstadtweg 9, 70567 Stuttgart
Präsident Torsten Tomppert
Mitglieder 13.251 (Stand 31.12.2022)
Homepage https://lzk-bw.de/

Die LZK BW ist Mitglied in der Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK).

Mitglieder

Pflichtmitglieder der LZK BW sind

  • alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die approbiert sind oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Zahnheilkundegesetz besitzen
  • sowie alle staatlich anerkannten Dentistinnen und Dentisten, die ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder hier ihren Wohnsitz haben.

Mit Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes vom 16. Februar 2021 können auch Studierende der Zahnmedizin in Baden-Württemberg als freiwilliges Mitglied der LZK BW beitreten.

Aufgaben

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Vertretung und Förderung der Berufsinteressen
  • Überwachung und Erfüllung der Berufspflichten
  • Wahrung der Berufsehre
  • Weiterbildung und Fortbildung ihrer Kammermitglieder
  • Förderung der Ausbildung zur Zahnärztin bzw. zum Zahnarzt
  • Behandlung aller Angelegenheiten, die den zahnärztlichen Beruf und die Pflege des Gemeinsinns innerhalb des Berufs betreffen
  • Mitwirkung bei Angelegenheiten auf den in Betracht kommenden Gebieten der öffentlichen Gesundheitspflege und der Volkswirtschaft
  • Durchführung der Berufsausbildung und der beruflichen Fortbildung der zahnärztlichen Helferberufe, vor allem der Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer sowie der Zahnmedizinischen Fachhelferinnen und Fachhelfer
  • Wahrnehmung der Aufgaben der Qualitätssicherung.

Darüber hinaus berät und unterstützt die LZK BW die zuständigen Behörden in Fragen der Gesetzgebung und der Verwaltung. Zusätzlich hat die Kammer die Aufgabe, Dritte über Angelegenheiten zu beraten und zu informieren, die die Berufsausbildung der Kammermitglieder betreffen. Ebenso wirkt die LZK BW laut Kammergesetz bei Förderung und Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mit.

Organe und Struktur

Auf Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes des Landes Baden-Württemberg wurde die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. In Baden-Württemberg sind Körperschaften des öffentlichen Rechts als Institution, als Teil der Staatsorganisation und in ihrer rechtlichen Eigenständigkeit verfassungsrechtlich verankert.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung der LZK BW ist ihr höchstes Entscheidungsgremium. Sie besteht derzeit aus 62 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der wahlberechtigten Kammermitglieder sowie den vier Geschäftsführenden Direktoren der Universitätskliniken für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Freiburg, Universität Heidelberg, Universität Tübingen und Universität Ulm. (Stand: November 2021)

Die Vertreterversammlung wählt und kontrolliert als „Legislative“ den Vorstand. Nach § 4 Heilberufe-Kammergesetz entscheidet die Vertreterversammlung über alle Angelegenheiten der LZK BW.

Vorstand

Der Vorstand bildet die „Exekutive“. Er führt die laufenden Geschäfte in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und besteht aus neun Kammermitgliedern. Die Vertreterversammlung wählt einen Präsidenten und seinen Stellvertreter sowie drei weitere Delegierte als Mitglieder in den Vorstand. Die vier Vorsitzenden der Bezirkszahnärztekammern komplettieren den Vorstand kraft Amtes.

Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss der LZK BW besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern. Der Haushaltsausschuss ist für die Aufstellung des Haushaltsplans, die laufende Rechnungsführung sowie die Prüfung der Jahresrechnung zuständig.

Berufsgerichte

Nach dem Heilberufe-Kammergesetz hat jede Kammer ein Landesberufsgericht und Bezirksberufsgerichte zu bilden, um die Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen. Die Berufsgerichte sind Organe der LZK BW und gehören nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zu den ordentlichen (staatlichen) Gerichten.

Verwaltung

Die Verwaltung mit Sitz in Stuttgart ist Ansprech- und Servicepartner der Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie der Öffentlichkeit. Das offizielle Veröffentlichungsorgan der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist das Zahnärzteblatt Baden-Württemberg.[1]

Bezirkszahnärztekammern

Die LZK BW hat rechtlich unselbständige Untergliederungen, die Bezirkszahnärztekammern (BZK). Sie umfassen die Bereiche der Regierungsbezirke des Landes und heißen entsprechend ihrem Sitz BZK Freiburg (Südbaden), BZK Karlsruhe (Nordbaden), BZK Stuttgart (Nordwürttemberg) und BZK Tübingen (Südwürttemberg).[2]

Weitere Einrichtungen der LZK BW

Die LZK BW hat zwei kammereigene Fortbildungsinstitute:

  • Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe
  • Zahnmedizinisches FortbildungsZentrum Stuttgart

Zusammen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unterhält die LZK BW das Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit (IZZ).[3] Das IZZ nimmt im Auftrag der Zahnärzteschaft Aufgaben der externen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wahr.

Eine weitere gemeinsame Einrichtung ist die Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg. Diese führt die Allgemeine und die Individuelle Patientenberatung in Baden-Württemberg durch.[4] Die Inanspruchnahme der zahnmedizinischen Patientenberatung ist für Patienten kostenfrei.

Geschichte

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg wurde am 16. April 1955 gegründet. In ihr schlossen sich die zahnärztlichen und dentistischen Berufsvertretungen zusammen, die auf dem Gebiet des 1952 gegründeten Bundeslands Baden-Württemberg existierten. Anlässlich ihres 50-jährigen Bestehens veröffentlichte die LZK BW 2005 eine Festschrift.[5]

Präsidenten der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
1955 – 1960 Raimund Gaertner
1960 – 1968 Richard Merz
1969 – 1970 Günther Schäfer
1970 – 1976 Ulrich Rheinwald
1976 – 1992 Hans-Dieter Schwieder
1993 – 2000 Rüdiger Engel
2001 – 2016 Udo Lenke
Seit 2017 Torsten Tomppert

Soziales Engagement

Engagement für Menschen mit Behinderungen

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und Special Olympics Baden-Württemberg sind seit Ende 2017 durch eine Kooperationsvereinbarung verbunden. Die LZK BW leistet so einen Beitrag zur Finanzierung des Zahn- und Mundgesundheitsprogramms „Special Smiles“ für Menschen mit geistiger und Mehrfach-Behinderung. Zudem stellt die LZK BW ihre Webseite auch in leichter Sprache zur Verfügung.[6]

Klimaneutrales Unternehmen

Die LZK BW hat ihre Treibhausgas-Emissionen erfassen lassen und für das Jahr 2021 und 2022 durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten ausgeglichen. Mit diesen Zertifikaten wird ein Photovoltaikprojekt in Indien unterstützt.

Mitgliedschaften

Die LZK BW ist Mitglied in diesen Organisationen:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Zahnärzteblatt Baden-Württemberg, auf izzbw.de
  2. Bezirkszahnärztekammern, auf lzk-bw.de
  3. Willkommen im IZZ, auf izzbw.de
  4. Zahnmedizinische Patientenberatungsstelle Baden-Württemberg, auf zahnmedizinische-patientenberatung-bw.de
  5. Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg 50 Jahre (PDF; 3,2 MB), auf lzk-bw.de
  6. Special Smiles - Gesund im Mund, auf specialolympics.de, abgerufen am 21. November 2021

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