Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß Art. 68 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Aktuelle Präsidentin ist seit dem 1. Mai 2016 Martina Johannsen.

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

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Staatliche Ebene Land
Stellung Oberste Landesbehörde
Hauptsitz Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern
Präsidentin Martina Johannsen
Bedienstete 93 (2019)
Haushaltsvolumen 7,6 Mio. € (2019)[1]
Netzauftritt http://www.lrh-mv.de/

Aufgaben

Der Landesrechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns. Dabei untersucht er die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung und ist auch zuständig, wenn Stellen oder Personen außerhalb der Landesverwaltung Landesmittel erhalten oder Landesvermögen oder -mittel verwalten. Jährlich übergibt der Rechnungshof einen Bericht über seine Ergebnisse an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern und die Landesregierung.[2]

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Arbeit des Rechnungshofes sind neben der Landesverfassung das Landesrechnungshofgesetz, die Landeshaushaltsordnung und das Kommunalprüfungsgesetz.[3]

Präsidenten

Einzelnachweise

  1. https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1596578
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 25. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lrh-mv.de
  3. Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V). In: Land Mecklenburg-Vorpommern. 6. April 1993, abgerufen am 10. April 2019.
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