Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß Art. 68 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Aktuelle Präsidentin ist seit dem 1. Mai 2016 Martina Johannsen.
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Oberste Landesbehörde |
Hauptsitz | Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern |
Präsidentin | Martina Johannsen |
Bedienstete | 93 (2019) |
Haushaltsvolumen | 7,6 Mio. € (2019)[1] |
Netzauftritt | http://www.lrh-mv.de/ |
Aufgaben
Der Landesrechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns. Dabei untersucht er die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung und ist auch zuständig, wenn Stellen oder Personen außerhalb der Landesverwaltung Landesmittel erhalten oder Landesvermögen oder -mittel verwalten. Jährlich übergibt der Rechnungshof einen Bericht über seine Ergebnisse an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern und die Landesregierung.[2]
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Arbeit des Rechnungshofes sind neben der Landesverfassung das Landesrechnungshofgesetz, die Landeshaushaltsordnung und das Kommunalprüfungsgesetz.[3]
Präsidenten
- 1992–2004: Uwe Tanneberg
- 2004–2016: Tilmann Schweisfurth
- seit 2016: Martina Johannsen
Weblinks
Einzelnachweise
- https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1596578
- Archivierte Kopie (Memento des vom 25. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V). In: Land Mecklenburg-Vorpommern. 6. April 1993, abgerufen am 10. April 2019.