Landesparlament

Landesparlament ist der Sammelbegriff für die Parlamente der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz (Art. 28, Art. 54 Abs. 3 GG) werden die Landesparlamente allgemein als Volksvertretungen der Länder bezeichnet.

Gesamtanzahl der Abgeordneten in den deutschen Landesparlamenten
(nach Parteizugehörigkeit, unabhängig von Fraktionszugehörigkeit)
CDU und CSU
 
 
609 (16)
SPD
 
453 (16)
Grüne
 
313 (15)
AfD
 
253 (14)
Linke
 
116 0(8)
FDP
 
72 (10)
FW und BVB/FW
 
 
048 0(4)
Andere*)
 
16 0(6)
Parteilose
 
14 0(7)
*) 
Andere: Bündnis Deutschland 9 (2), SSW 4 (1), BSW 3 (3).

Insgesamt 1894 Mandate, in Klammern Anzahl der Landesparlamente. Stand: 8. April 2024

Gesamtstimmenanteile der Parteien bei den jeweils letzten Landtagswahlen
Stand: 18. Oktober 2023
 %
40
30
20
10
0
30,8
19,6
16,5
12,3
5,5
4,9
4,5
5,8
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
a CDU 24,2 %, CSU 6,6 %
g FW 4,3 %, BVB/FW 0,2 %
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/KEINFEHLER-Parameter angegeben

In den Flächenländern heißt das Landesparlament Landtag. Die Zusammensetzung der Landtage wird in Landtagswahlen festgelegt, die Wahlperiode liegt bei fünf Jahren (im Stadtstaat Bremen bei nur vier Jahren). In den Stadtstaaten existieren statt Landtag andere Bezeichnungen: Abgeordnetenhaus in Berlin und Bürgerschaft in Bremen und Hamburg. Der gewählte Abgeordnete eines Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages (MdL) bzw. Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA), der Bremischen Bürgerschaft (MdBB) oder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) bezeichnet.

Hierarchie und Aufgaben

Konstitutionell ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bund der deutschen Länder, an den sie freiwillig Kompetenzen abgetreten haben. Die Landesparlamente sind daher Ausdruck des deutschen Föderalismus und bewahren die Tradition der regionalen Gesetzgebungskompetenz. Allerdings darf ein Landesparlament nicht in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen.[1]

Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes.[2]

Landesparlamente in Deutschland

Bundesland Volksvertretung Letzte
Wahl
Legislatur-
periode
Nächste Wahl
(voraussichtlich)
Baden-Württemberg Baden-WürttembergLandtag von Baden-Württemberg14. März 202117.Frühjahr 2026
Bayern BayernBayerischer Landtag8. Oktober 202319.Herbst 2028
Berlin BerlinAbgeordnetenhaus von Berlin12. Februar 202319.Herbst 2026
Brandenburg BrandenburgLandtag Brandenburg1. September 201907.22. September 2024
Bremen BremenBremische Bürgerschaft14. Mai 202321.Frühjahr 2027
Hamburg HamburgHamburgische Bürgerschaft23. Februar 202022.Winter 2025
Hessen HessenHessischer Landtag8. Oktober 202321.Herbst 2028
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-VorpommernLandtag Mecklenburg-Vorpommern26. September 202108.Herbst 2026
Niedersachsen NiedersachsenNiedersächsischer Landtag9. Oktober 202219.Herbst 2027
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-WestfalenLandtag Nordrhein-Westfalen15. Mai 202218.Frühjahr 2027
Rheinland-Pfalz Rheinland-PfalzLandtag Rheinland-Pfalz14. März 202118.Frühjahr 2026
Saarland SaarlandLandtag des Saarlandes27. März 202217.Frühjahr 2027
Sachsen SachsenSächsischer Landtag1. September 201907.1. September 2024
Sachsen-Anhalt Sachsen-AnhaltLandtag von Sachsen-Anhalt6. Juni 202108.Frühjahr 2026
Schleswig-Holstein Schleswig-HolsteinSchleswig-Holsteinischer Landtag8. Mai 202220.Frühjahr 2027
Thüringen ThüringenThüringer Landtag27. Oktober 201907.1. September 2024

Die Dauer einer Legislaturperiode beträgt in Bremen vier Jahre, in allen anderen Landesparlamenten fünf Jahre.

Wahlen

Wahlmodus

Der Wahlmodus hängt im Einzelnen vom jeweiligen Land ab. Alle Landeswahlgesetze sehen jedoch (im Wesentlichen) ein Verhältniswahlsystem vor.

Das Land Bremen ist in zwei Wahlbereiche (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) aufgeteilt, auf die die Fünf-Prozent-Hürde getrennt Anwendung findet und zwischen denen kein Verhältnisausgleich stattfindet. In Bayern bildet jeder Regierungsbezirk einen Wahlkreis, der seinerseits in Stimmkreise unterteilt ist; die Ergebnisse der Wahlkreise werden dabei nicht miteinander verrechnet, auch wenn die Fünf-Prozent-Hürde landesweit berechnet wird.

Jedes Land ist in Wahlkreise (nicht identisch mit den Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.

Außer in Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Daneben gibt es noch die Landesliste einer jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist (siehe auch: Überhang- und Ausgleichsmandat). In Berlin kann jede Partei entscheiden, ob sie mit einer Landesliste oder mit Bezirkslisten antritt.

Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg entschied sich der Wähler bis 2021 mit einer Stimme sowohl für einen Kandidaten als auch dessen Landesliste, wobei die Liste nach den Stimmergebnissen der Kandidaten in ihren Wahlkreisen gebildet wurde. Zur Landtagswahl 2026 wurde ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht nach Vorbild des Bundestagswahlrechts eingeführt. Im Saarland gibt es eine reine Listenwahl. In den anderen Bundesländern gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei separate Stimmen für Direktmandat und Landesliste, wobei in Bayern Erst- und Zweitstimmen für die Berechnung der Sitzverteilung zusammengezählt werden.

Ein Volksentscheid vom 14. Juni 2004 in Hamburg führte in der Hansestadt zur Ablösung der reinen Listenwahl durch ein neues Wahlsystem. Es wurde erstmals bei der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 verwendet, gibt den Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft und beinhaltet eingeschränkt offene Listen in Mehrmandatswahlkreisen.

Das Wahlrecht in Bremen sieht für die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven jeweils die Möglichkeit vor, fünf Stimmen auf die Listen für den Wahlbereich oder konkrete Kandidierende zu verteilen.

Wahlmodi in den deutschen Ländern[3]
LandWahl­periode in JahrenWahl­alter
aktiv/
passiv
WahlsystemListenformStim­men­zahlMandate
(davon in Wahl­kreisen)
Sperr­klauselGrund­mandats­klauselAus­gleichs­mandateSitz­zuteilungs­verfahren
Baden-Württemberg Baden-Württemberg516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02120 (70)landesweitneinjaSainte-Laguë
Bayern Bayern518/18Personalisierte Verhältniswahloffen02180 (91)landesweitneingetrennt nach Regierungs­bezirkenSainte-Laguë[4]
Berlin Berlin518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02130 (78)landesweit inkl. ungültigeein MandatjaHare/Niemeyer
Brandenburg Brandenburg516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02088 (44)landesweit; nicht für Sorbenein MandatjaHare/Niemeyer
Bremen Bremen416/18Verhältniswahl m. offenen Listenoffen05083 (0)getrennt in Bremen und BremerhavenSainte-Laguë
Hamburg Hamburg516/18Verhältniswahl m. offenen Listenoffen10121 (71)landesweitneinjaSainte-Laguë
Hessen Hessen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02110 (55)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02071 (36)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Niedersachsen Niedersachsen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02135 (87)landesweitneinjad’Hondt
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02181 (128)landesweitneinjaSainte-Laguë
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02101 (51)landesweitneinjaSainte-Laguë
Saarland Saarland518/18Verhältniswahlgeschlossen01051 (0)landesweitd’Hondt
Sachsen Sachsen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02120 (60)landesweitzwei MandatejaSainte-Laguë[5]
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02091 (45)landesweitneinjaHare/Niemeyer
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein516/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02069 (35)landesweit; nicht für SSWein MandatjaSainte-Laguë
Thüringen Thüringen518/18Personalisierte Verhältniswahlgeschlossen02088 (44)landesweitneinjaHare/Niemeyer

    Wahlergebnisse

    Stärkste und zweitstärkste Parteien in den Landesparlamenten. Die Farbe des Landes entspricht jeweils der Farbe der stärksten Partei der letzten Wahl, die Farbe des Punktes der zweitstärksten (Stand 27. März 2022).
  1. CDU
  2. CSU
  3. SPD
  4. Grüne
  5. Linke
  6. AfD
  7. Letzte Landtagswahlergebnisse

    Die Tabelle listet die prozentualen Anteile an den gültigen Stimmen, die für die landesweite proportionale Verteilung der Mandate ausschlaggebend sind (z. B. Landesstimmen oder Zweitstimmen). Gelistet sind alle Ergebnisse, die 1 Prozent überschreiten, sowie alle Ergebnisse von Parteien, die im Bundesdurchschnitt mindestens 0,5 Prozent oder in mindestens vier Ländern 1 Prozent erreichten. Wahlergebnisse, die zum Überschreiten einer Sperrklausel führten, sind fettgedruckt.

    Bundesland letzte
    Wahl
    Wahl­beteiligung CDU/
    CSUa
    SPD Grüne AfD FDP Linke Freie
    Wähler
    /
    BVB/FWb
    Tier-
    schutz-
    partei
    PARTEI Basis ÖDP weitere Parteiend Sonst.
    bad
    Baden-Württemberg
    2021 63,8 24,1 11,0 32,6 09,7 10,5 03,6 03,0 1,2 1,0 0,8 4,3
    bay
    Bayern
    2023 73,1 a37,0a 08,4 14,4 14,6 03,0 01,5 15,8 0,5 0,5 0,9 1,8 1,6
    ber
    Berlin
    2023 62,9 28,2 18,4 18,4 09,1 04,6 12,2 00,3 2,4 1,4 0,5 0,1 4,3
    bra
    Brandenburg
    2019 61,3 15,6 26,2 10,8 23,5 04,1 10,7 0b5,0b 2,6 0,6 1,5
    Bremen
    Bremen
    2023 56,8 26,2 29,8 11,9 0 05,1 10,9 1,1 1,0 0,8 0,4 BIW 9,4; Volt 2,0 1,5
    ham
    Hamburg
    2020 63,2 11,2 39,2 24,2 05,3 04,97 09,1 00,6 0,7 1,4 0,7 Volt 1,3 2,1
    hes
    Hessen
    2023 66,0 34,6 15,1 14,8 18,4 05,0 03,1 03,5 1,5 0,8 0,5 0,2 4,0
    mev
    Mecklenburg-Vorpommern
    2021 70,8 13,3 39,6 06,3 16,7 05,8 09,9 01,1 1,7 0,8 1,7 0,1 3,1
    nie
    Niedersachsen
    2022 60,3 28,1 33,4 14,5 11,0 04,7 02,7 00,8 1,5 0,9 1,0 1,4
    nor
    Nordrhein-Westfalen
    2022 55,5 35,7 26,7 18,2 05,4 05,9 02,1 00,7 1,1 1,1 0,8 0,1 2,1
    rhe
    Rheinland-Pfalz
    2021 64,4 27,7 35,7 09,3 08,3 05,5 02,5 05,4 1,7 1,1 0,7 2,9
    saa
    Saarland
    2022 61,4 28,5 43,5 004,99 05,7 04,8 02,6 01,7 2,3 1,0 1,4 0,1 bunt.saar 1,4 1,8
    sac
    Sachsen
    2019 66,5 32,1 07,7 08,6 27,5 04,5 10,4 03,4 1,5 1,6 0,3 2,7
    san
    Sachsen-Anhalt
    2021 60,3 37,1 08,4 05,9 20,8 06,4 11,0 03,1 1,4 0,7 1,5 0,1 3,6
    sch
    Schleswig-Holstein
    2022 60,3 43,4 16,0 18,3 04,4 06,4 01,7 00,6 0,7 0,7 1,1 SSW 5,7 0,9
    thu
    Thüringen
    2019 64,9 21,7 08,2 05,2 23,4 05,0 31,0 1,1 0,4 Tierschutz hier 1,1 3,2
    Gesamtc e30,8e 19,6 16,5 12,3 05,5 04,9 0f4,5f 1,1 0,9 0,7 0,6 2,5
    * 
    Vorläufiges amtliches Endergebnis
    a 
    CSU nur in Bayern
    b 
    BVB/FW nur in Brandenburg
    c 
    Stand: 18. Oktober 2023. Anteil in Prozent an erhaltenen Wählerstimmen von allen gültig abgegebenen Stimmen der letzten 16 Wahlen zu Landtagen, Bürgerschaften oder Abgeordnetenhäusern; bei Zwei-Stimmen-System wurde die Landes- bzw. Zweitstimme der Wählers gezählt; in Bayern werden beide Stimmen für die proportionale Sitzverteilung zusammengezählt, die Summe wurde durch zwei geteilt; in Bremen und Hamburg hat jeder Wähler fünf Stimmen für die Landesliste, hier wurde die Zahl der gültigen Wahlzettel proportional nach der Anzahl der Stimmen aufgeteilt.[6]
    d 
    Andere Parteien mit mindestens 1 % bei der Wahl.
    e 
    CDU 24,2 %, CSU 6,6 %
    f 
    Freie Wähler 4,3 %, BVB/FW 0,2 %

    Wahltermine

    Die Wahltermine werden vom Landtag oder vom Landesinnenministerium festgelegt. Dafür gibt es bei regulären Neuwahlen ein vorgegebenes Zeitfenster. Für vorgezogene Neuwahlen wird ein Beschluss des Landtages, des Landtagspräsidenten oder des Ministerpräsidenten auf Auflösung des Landtages bzw. vorzeitige Beendigung der Wahlperiode benötigt. Gewählt wird regelmäßig an einem Sonntag; häufig sehen die Wahlgesetze auch allgemeine Feiertage als Möglichkeit vor.

    Kritik an Wahlterminen

    Vereinzelt wird Kritik an der Anzahl der Wahltermine in Deutschland und der Dauer der Wahlperioden laut, da der Bundesrat in einem hohen Maß auch an der Gestaltung der Bundespolitik beteiligt ist. Häufige Wahlen führen in den Augen der Kritiker zu einem Dauerwahlkampf, der die Politik lahmlege. Als Lösung wurde häufig gefordert, die Wahlperioden zu verlängern. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern mit Ausnahme Bremens eine fünfjährige Wahlperiode, lediglich dort wird alle vier Jahre gewählt. Ein anderer Vorschlag ist die Gleichtaktung der Wahltermine aller deutschen Länder mit außerplanmäßigen Wahlterminen nur bei Koalitionsbrüchen. Dies würde zu verkürzten Wahlperioden in den betroffenen Ländern führen, die nur bis zum nächsten Takt reichen würden. Dazu müsste der verfassungsmäßige Status der Länder geändert werden. Man spricht hier von der horizontal simultanen Variante der Wahlterminierung innerhalb eines Mehrebenensystems, während derzeit auf beiden Ebenen konsekutiv gewählt wird.

    Derzeit wird in folgenden Ländern zumindest annähernd gleichzeitig gewählt:

    • Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (März der durch fünf mit Rest eins teilbaren Jahre: 2021, 2026, …)
    • Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (September der durch fünf mit Rest eins teilbaren Jahre: 2021, 2026, …)
    • Bayern und Hessen (September der durch fünf mit Rest drei teilbaren Jahre: 2023, 2028, …)
    • Brandenburg, Sachsen und Thüringen (August bzw. September der durch fünf mit Rest vier teilbaren Jahre: 2019, 2024, …)
    • Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein (Frühjahr der durch fünf mit Rest zwei teilbaren Jahre: 2022, 2027, …)

    Statistiken deutscher Landesparlamente

    Aktuelle Sitzverteilungen

    Folgende Übersicht listet die Anzahl der Abgeordneten pro Fraktion bzw. Gruppe und die fraktionslosen Abgeordneten nach Partei auf.

    Parlament von Wahl Sitze gesamt
    (abs. Mehrheit)
    Regierungs­fraktionen CDU/
    CSU
    SPD Grüne AfD Linke FDP FW/
    BVB/FW
    Andere Fraktions­lose
    Sitze %
    bad
    Baden-Württemberg[7][8]
    2021154 0(78) 100 64,94219581718
    bay
    Bayern[9][10]
    2023203 (102) 127 62,6CSU
    85
    17323237
    ber
    Berlin[11]
    2023159 0(80) 086 54,15234341621(FL)2 (BSW 1, parteilos 1)
    bra
    Brandenburg[12]
    2019088 0(45) 050 56,81525102410BVB/FW
    G04G
    Bremen
    Bremen[13][14]
    2023087 0(44) 048 55,22428101005BD 82 (parteilos)
    ham
    Hamburg[15]
    2020123 0(62) 086 69,91553330611(FL)(FL)5 (FDP 2, BSW 1, parteilos 2)
    hes
    Hessen[16]
    2023133 0(67) 075 56,45223222682 (parteilos)
    mev
    Mecklenburg-Vorpommern[17]
    2021079 0(40) 043 54,41234051309051 (AfD)
    nie
    Niedersachsen[18]
    2022146 0(74) 081 55,5475724171 (AfD)
    nor
    Nordrhein-Westfalen[19][20]
    2022195 0(98) 115 59,07656391212
    rhe
    Rheinland-Pfalz[21]
    2021101 0(51) 054 53,5313909060606(FL)4 (AfD 2, BSW 1, parteilos 1)
    saa
    Saarland[22]
    2022051 0(26) 029 56,9192903
    sac
    Sachsen[23]
    2019119 0(60) 066 55,54410123414(FL)(FL)5 (AfD 1, BD 1, FW 1, parteilos 2)
    san
    Sachsen-Anhalt[24]
    2021097 0(49) 056 57,7400906231207
    sch
    Schleswig-Holstein[25]
    2022069 0(35) 048 69,634121405SSW 4
    thu
    Thüringen[26]
    2019090 0(46) 042 46,72108051929G04G4 (parteilos)
    Gesamt1.894 609
    (524+85)
    453 313 248 116 70 47
    (43+4)
    12 26+
    Gesamt einschließlich Fraktionslosen 609
    (524+85)
    453 313 253 116 72 48
    (44+4)
    18* Parteilos
    12
    Anteil in %100,032,223,916,513,16,13,72,50,61,4
    Fraktionen (Gruppen) in Landesparlamenten15+116151488 (1)2 (1)2
    Regierungsbeteiligungen91210321
    Ministerpräsidenten7711

    Die Sitzanzahlen der Parteien mit den jeweils meisten Sitzen sind fett geschrieben. Parteien, die an der Landesregierung beteiligt sind, sind durch grauen Hintergrund hervorgehoben. Die Partei, die den Ministerpräsidenten stellt, ist dunkelgrau hervorgehoben. Die Sitzanzahlen geschäftsführender Regierungsparteien sind kursiv geschrieben.

    (FL) 
    Nur fraktionslose Abgeordnete, siehe Spalte Fraktionslose.
    + 
    Davon parteilos 14, AfD 5, BSW 3, FDP je 2, BD und FW je 1
    * 
    BD 9, SSW 4, BSW 3

    Frauenanteil

    Die folgende Liste zeigt die Anteile der weiblichen Landtagsabgeordneten in den einzelnen Landesparlamenten (vergleiche Entwicklung ab 2015):

    Land Stand Anteil siehe auch:
    Abschnitt im Hauptartikel des Parlaments
    Baden-Württemberg Baden-WürttembergMai 202329,9 %[27]
    Bayern BayernMai 202327,3 %[28]Frauenanteil im Bayerischen Landtag
    Berlin BerlinMai 202337,7 %[28]
    Brandenburg BrandenburgMai 202331,8 %[28]
    Bremen BremenJuli 202337,9 %[29]
    Hamburg HamburgMai 202343,9 %[28]
    Hessen HessenMai 202334,3 %[28]
    Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-VorpommernMai 202336,7 %[28]
    Niedersachsen NiedersachsenMai 202334,2 %[28]
    Nordrhein-Westfalen Nordrhein-WestfalenMai 202333,8 %[30]Frauenanteil im Landtag Nordrhein-Westfalen
    Rheinland-Pfalz Rheinland-PfalzMai 202331,7 %[28]
    Saarland SaarlandMai 202337,3 %[28]
    Sachsen SachsenMai 202327,7 %[28]
    Sachsen-Anhalt Sachsen-AnhaltMai 202327,8 %[28]
    Schleswig-Holstein Schleswig-HolsteinMai 202337,7 %[28]
    Thüringen ThüringenMai 202331,0 %[28]

    Alterspräsidentschaft

    Der Alterspräsident ist der in der Regel an Lebensjahren älteste Teilnehmer einer Versammlung, insbesondere eines Parlaments. Seine hauptsächliche Funktion besteht darin, die erste Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Gremiums so lange zu leiten, bis ein Vorsitzender oder Präsident gewählt worden ist. Abweichend vom lebensältesten Mitglied kann der Alterspräsident auch das dienstälteste Mitglied sein, also das Mitglied mit der längsten (ununterbrochenen) Mitgliedschaft; dies ist beispielsweise in den Landtagen von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

    Liste der Alterspräsidenten (Stand: 18. Januar 2024)
    VolksvertretungAlterspräsident/-in Jahr Fraktion
    Landtag von Baden-WürttembergWinfried Kretschmann 2021 Bündnis 90/Die Grünen
    Bayerischer LandtagPaul Knoblach 2023 Bündnis 90/Die Grünen
    Abgeordnetenhaus von BerlinKurt Wansner 2021 CDU
    Landtag BrandenburgMarianne Spring-Räumschüssel 2019 AfD
    Bremische BürgerschaftFrank Imhoffa 2023 CDU
    Hamburgische BürgerschaftDagmar Wiedemann 2020 SPD
    Hessischer LandtagBernd-Erich Vohl 2024 AfD
    Landtag Mecklenburg-VorpommernHorst Förster 2021 AfD
    Niedersächsischer LandtagJozef Rakicky 2022 AfD
    Landtag Nordrhein-WestfalenHerbert Reul 2022 CDU
    Landtag Rheinland-PfalzCornelia Willius-Senzer 2016 FDP
    Landtag des SaarlandesJosef Dörr 2017 AfD
    Sächsischer LandtagSvend-Gunnar Kirmes 2014 CDU
    Landtag von Sachsen-AnhaltDetlef Gürthb 2016 CDU
    Schleswig-Holsteinischer LandtagPeter Lehnertb 2022 CDU
    Thüringer LandtagKarlheinz Frosch 2019 AfD
    a 
    Die konstituierende Sitzung wurde durch den scheidenden Präsidenten geleitet.
    b 
    Die konstituierende Sitzung wurde durch den dienstältesten Abgeordneten geleitet.

    Siehe auch

    Literatur

    • Franz Greß, Ronald Huth: Die Landesparlamente. Gesetzgebungsorgane in den deutschen Ländern (= Heidelberger Wegweiser: Wegweiser Parlament und Regierung). Hüthig, Heidelberg 1998, ISBN 3-7785-2332-5.
    • Siegfried Mielke, Werner Reutter: Länderparlamentarismus in Deutschland. Geschichte – Struktur – Funktionen, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8252-8255-4, ISBN 3-8100-3893-8.
     Wikinews: Deutsche Landtagswahl – in den Nachrichten

    Einzelnachweise

    1. Roland Sturm: Demokratie als „Leitgedanke“ des deutschen Föderalismus. Bundeszentrale für politische Bildung, 3. Mai 2013, abgerufen am 13. Januar 2022.
    2. Landesparlamente. Abgerufen am 30. November 2020.
    3. Wilko Zicht: Das Wahlrecht bei Landtagswahlen. In: Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme. 27. Oktober 2019, abgerufen am 4. März 2020.
    4. Bürgerservice - LWG: Art. 42 Feststellung des Wahlergebnisses für den Wahlkreis. Abgerufen am 1. September 2023.
    5. REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG. Abgerufen am 1. September 2023.
    6. siehe: Deutscher Bundestag – Summe der Wählerstimmen der Länder (Wählerstimmenkonto) in Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2016 (PDF; 132 kB); siehe auch Quelle: Komplette Liste der Wählerstimmen bei Landtagswahlen in Deutschland
    7. landtag-bw.de - Abgeordnetenprofile
    8. landtag-bw.de - Sitzplan
    9. bayern.landtag.de - Abgeordnete
    10. bayern.landtag.de - Fraktionen
    11. parlament-berlin.de - Fraktionen
    12. landtag.brandenburg.de - Plenarsitzordnung
    13. bremische-buergerschaft.de - Mitglieder
    14. bremische-buergerschaft.de - Sitzplan
    15. hamburgische-buergerschaft.de
    16. Abgeordnete des Hessischen Landtags
    17. landtag-mv.de
    18. Landtag Niedersachsen – Sitzverteilung 19. Wahlperiode
    19. Landtag Nordrhein-Westfalen – Die Fraktionen
    20. Landtag Nordrhein-Westfalen – Sitzplan
    21. landtag.rlp.de
    22. landtag-saar.de
    23. landtag.sachsen.de
    24. landtag.sachsen-anhalt.de
    25. landtag.ltsh.de
    26. thueringer-landtag.de
    27. Auswertung Stand 2023-05-01.pdf Landtag von Baden-Württemberg, 17. Wahlperiode: Altersstruktur und Geschlecht der Abgeordneten., landtag-bw.de. Abgerufen am 10. Mai 2023.
    28. Frauenanteil in den Länderparlamenten, lpd-bw.de, abgerufen am 11. Mai 2023.
    29. Bremische Bürgerschaft: Frauenanteil in der Bremischen Bürgerschaft stagniert
    30. Landtag Nordrhein-Westfalen: Landtag NRW: Verteilung der Geschlechter im 18. Landtag NRW. Abgerufen am 7. April 2023.
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