Landesdefension

Die Landesdefension war zu Beginn der frühen Neuzeit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation das von den einzelnen Landesherren zur Verteidigung des Territoriums aufgebotene bürgerliche und bäuerliche Militär (vgl. auch Miliz, Wehrbauern). Üblicherweise wurde ein qualifizierter Teil der Untertanen militärisch ausgebildet und eingeübt, um machtpolitisch eingesetzte Söldnerheere und die damit verbundenen Belästigungen abwehren zu können.[1] Im Gegensatz zum stehenden Heer wurde die Landesdefension in der Regel nicht für offensive militärische Zwecke eingesetzt.

Beispiele

  • 1492 wurden in ganz Oberbayern Musterungen der zur Landesverteidigung tauglichen wehrfähigen Männer durchgeführt und eine Landesdefension aufgebaut. Diese bewährte sich 1632 bis 1648 auch bei der Verteidigung des Oberlandes gegen schwedische Truppen.
  • Das Landlibell Maximilians I. von 1511 für Tirol legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Das Aufgebot und der Landsturm mussten im Gegenzug aber nur innerhalb der Landesgrenzen Tirols diesen Dienst leisten.

Teilweise waren die Landesdefensionen auch eigenständig aktiv:

In der Tradition der Landesdefensionen Bayerns bzw. Tirols stehen die Gebirgsschützen und die Tiroler Schützen.

Literatur

  • Helmut Schnitter: Volk und Landesdefension: Volksaufgebote, Defensionswerke, Landmilizen in den deutschen Territorien vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1977.
  • Werner Robl, Christian Steingruber: „Mit sovil Seufzen und Trenen des Unterthans“. Die kurbayerische und österreichische Landesdefension von 1702 bis 1704 zwischen Donau und Hausruck. Version März 2016, Linz 2016 (PDF, 15,5 MB).
  • Winfried Schulze: Die deutschen Landesdefensionen im 16. und 17. Jahrhundert. S. 129–149 (PDF, 1,9 MB).

Einzelnachweise

  1. Schulze, S. 129 und 132.
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