Landeschüler*innenvertretung NRW
Die Landeschüler*innenvertretung NRW (kurz LSV NRW) ist die 1971 gegründete Interessenvertretung der etwa drei Millionen Schüler in Nordrhein-Westfalen. Grundlage ihrer Arbeit sind das nordrhein-westfälische Schulgesetz, die Satzung der LSV NRW[1] sowie ihr Grundsatzprogramm.[2]
Aufgaben
Vorrangige Aufgabe der landesweiten Schülervertretungsarbeit (durch die LSV) ist die Unterstützung und Vernetzung der regionalen Schülervertretungsarbeit (durch die BSVen). Nebst diesem Wirkungsbereich trägt die LSV als schulpolitische Interessenvertretung gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und Förderin der Basisarbeit zur Erfüllung der ihr durch das Schulgesetz anvertrauten Aufgaben bei.
Struktur und Organe
Die LSV Nordrhein-Westfalen ist eine Vertretung für fast alle Schularten, also von 3267 Grundschulen, 704 Hauptschulen, 557 Realschulen, 629 Gymnasien, 220 Gesamtschulen, 414 Weiterbildungs- und Berufskollegs, 730 Förderschulen und 36 Schulen für Kranke, also insgesamt von 6521 Schulen.
Sie besteht aus folgenden Organen:
- Landesdelegiertenkonferenz
- Landesvorstand
- Landessekretariat
- Landesverbindungslehrer
- Finanzausschuss
Die Landesdelegiertenkonferenz (kurz: LDK) ist das oberste beschlussfassende Gremium der LSV Nordrhein-Westfalen. Sie beschließt die Richtlinien der LSV und entscheidet endgültig über alle ihre Angelegenheiten. Auf der LDK sind die Delegierten der Bezirksschülervertretungen (BSV) stimmberechtigt, wobei jeder BSV pro angefangene 15.000 Schüler im Bezirk ein Mandat übertragen wird. Die LDK tagt i. d. R. dreimal im Jahr für jeweils drei Tage.
Die Bezirksschülervertretungen sind die Zusammenschlüsse der Schüler in den Kreisen oder kreisfreien Städten. Bei den Sitzungen der Bezirksschülervertretungen, auch als Bezirksdelegiertenkonferenz genannt, haben die einzelnen Schulen i. d. R. je angefangene 250 Schüler einen Delegierten. Die BDKen wählen einen Vorstand und eine Landesdelegation, die die BSV auf Landesebene vertritt.
Der Landesvorstand besteht aus bis zu zehn von der LDK gewählten Schülern, wovon mindestens fünf weiblich sein müssen. Dazu kann der Landesvorstand weitere Schüler zur Unterstützung seiner Arbeit kooptieren.[3]
Das Landessekretariat unterstützt den Landesvorstand bei seiner Arbeit und betreut die Geschäftsstelle der LSV NRW. Die Landesverbindungslehrer (Anke Venohr, Johannes Heck, Felix von Hatzfeld) haben innerhalb des Verbandes beratende Funktion.
Der Finanzausschuss (Eigenname: LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen – Der Finanzausschuß e.V.) ist ein eigenständiger Verein, der die Finanzen der Landesschülervertretung NRW verwaltet. Mitglied im Finanzausschuss sind die 10 Landesvorstandsmitglieder, bis zu vier Landesverbindungslehrer und bis zu zwei weitere, von der LDK gewählte, Schüler. Der Finanzausschuss wählt eine Geschäftsführung (Vorstand des Vereins im Sinne des Vereinsrechts). Diese besteht aus zwei Schülern und zwei Lehrern.
Die LandesschülerInnenvertretung Nordrhein-Westfalen ist kein Mitgliedsland der Bundesschülerkonferenz.
Weblinks
Einzelnachweise
- Satzung der LSV NRW (Memento vom 10. September 2010 im Internet Archive)
- Grundsatzprogramm der LSV NRW (Memento vom 10. September 2010 im Internet Archive)
- Landesvorstand der LSV NRW. In: lsvnrw.de. Abgerufen am 1. April 2016.