Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte

Ein Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte ist in Deutschland die Bezeichnung für staatliche Bildungseinrichtungen bzw. Förderschulen für Schüler mit einer Hörbehinderung. Diese Bezeichnung wird sowohl für einen Schulverbund in Niedersachsen, als auch für die beiden staatlichen Schulen in Sachsen-Anhalt verwendet. Landesbildungszentren stehen in direkter Trägerschaft des Landes und sind überregional tätig. Sie bieten vorschulische, schulische, außerschulische und teils berufsschulische Angebote bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl für gehörlose als schwerhörige Kinder und Jugendliche an.

Niedersachsen

Berufsschule des Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim

In Niedersachsen gibt es ein Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) als staatliche Bildungseinrichtung mit Schulstandorten in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück. In Hildesheim und Osnabrück werden zusätzlich berufsschulische Angebote für Erwachsene vorgehalten.

Fachaufsicht und Schulträger ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Zum Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte gehören folgende Bereiche:

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt unterstehen die beiden Schulen (ebenso wie die anderen Landesbildungszentren) direkt dem Ministerium für Bildung, welcher auch Träger der Einrichtungen ist. Es existieren Landesbildungszentren in Halberstadt (Carl-Kehr-Schule) und Halle (Saale) (Albert-Klotz-Schule). Diese beschulen überregional Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Hören. Dabei werden die Bildungsgänge der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 angeboten. Jeweilige Schulinternate befinden sich auf dem Gelände. In Halberstadt gibt es zusätzlich einen vorschulischen Bereich sowie einen Bereich für Taubblinde.

Einzelnachweise

  1. Organisation der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und des Landesbildungszentrums für Blinde, zuletzt abgerufen am 19. August 2018

Literatur

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