Lagergeld (KZ)

Der Begriff des Lagergeldes bezogen auf Konzentrationslager (KZ) wird vom allgemeinen Begriff des Lagergeldes abgegrenzt, der sich auf Internierungs- oder Kriegsgefangenenlager bezieht.

Prämienschein im KZ Mauthausen

Er ist nicht zu verwechseln mit Produkten des Fälscherkommandos im KZ Sachsenhausen (das SS-Unternehmen Bernhard, einer Geldfälschungsaktion des SD) oder dem Betrag, der beim Einspeichern (Logistik) von Waren oder Paketen dem Vermieter eines Lagerhauses dafür zu zahlen ist.

Verwendung

In einigen deutschen, von der SS betriebenen KZ wurde von der SS so genanntes Lagergeld in Papierform an KZ-Häftlinge ausgegeben. Damit wurden in den Lagern zum Teil unterschiedliche Ziele verfolgt. Es ging immer darum, dass den KZ-Häftlingen keine echte Währung in die Hände kommen sollte, welche für Fluchtversuche außerhalb des Lagers hätte verwendet werden können. Auch die Eindämmung der offiziell geächteten, in der Realität aber verbreiteten Bestechlichkeit des SS-Wachpersonals mag hierbei ein Ziel gewesen sein, da das Lagergeld für die Mitglieder der SS uninteressant war und sie daher auf entsprechende Versuche der Häftlinge weniger eingingen.

Zum Teil diente das Lagergeld als Tauschwährung, mit der mitgebrachtes Geld oder Zuwendungen von Angehörigen an die Gefangenen für die SS nutzbar gemacht werden konnte. Dazu wurde dieses Lagergeld in einem deutlich schlechteren Währungskurs als der erreichbare Warenwert eingetauscht und nur damit konnten danach Lebensmittel oder Waren von den KZ-Häftlingen in lagerinternen Verkaufsstellen, z. B. in der „Kantine“, erworben werden. Es gab Vorschriften über maximale Mengen und Zeiträume der Gültigkeit der Wertscheine.

Es war nie so, dass einzelne KZ-Häftlinge für ihre Arbeit (Lohn) selbst bezahlt wurden, sondern einzelne erhielten hin und wieder „Prämienscheine“ (z. B. im KZ Dachau, KZ Herzogenbusch), „Gutscheine“ oder „Kupons“ über geringfügige Nennbeträge (5, 10, 50 oder 100 Pfennige bzw. Gulden oder Kronen) als Anreiz oder Belohnung. Eine Bezahlung im Sinne eines regelmäßigen Lohns gab es in Konzentrationslagern prinzipiell nicht.

Die Belegexemplare der Wertscheine finden sich heute in Katalogen von Münz- und Geldscheinsammlern (Numismatik) unter Begriffen/Überschriften wie Not- und Lagergeld, Concentration camp scrip.

Ghettogeld

Ghettogeld 50 Mark Vorderseite
Ghettogeld 10 Mark Vorderseite
Ghettogeld „10 Mark“ (Rückseite)

Eine vergleichbare Funktion hatte auch das Ghettogeld, das im Ghetto Litzmannstadt im Umlauf war. Seit dem 8. April 1940 war im Ghetto nicht mehr die Mark oder der polnische Złoty offizielles Zahlungsmittel, sondern die Scheine und Münzen des Ghettogeldes. Diese wurden offiziell durch den „Ältesten der Juden in Litzmannstadt“, also den Leiter der jüdischen Selbstverwaltung Chaim Rumkowski, ausgegeben. Die eigentliche Kontrolle über das Ghetto übten aber die nationalsozialistischen Machthaber aus, die über die Ausgabe des Geldes verfügten.

Es gab Geldscheine im Wert von 0,50, ein, zwei, fünf, zehn, zwanzig und fünfzig Mark. An Münzgeld wurden Entitäten zu zehn Pfennig sowie fünf, zehn und zwanzig Mark aus Aluminium und Aluminium-Magnesium ausgegeben.

Literatur

  • Yasha L. Beresiner: Theresienstadt : a monetary system that never was. In: The Shekel. März–April 1983, S. 23ff.
  • Eric Brothers: Currency of the Lodz Ghetto : the story of these Holocaust issues is at once intriguing, heart-wrenching and malevolent. 2009.
  • Lance K. Campbell: Dachau concentration camp scrip. 1991.
  • Lance K. Campbell: Prisoner-of-war and concentration camp money of the twentieth century. 1993.
  • Steven Feller: Concentration camp money of the Nazi holocaust : symbol of survival. In: The Shekel. März–April 1983, S. 39ff.
  • Joel J. Forman: Holocaust Numismatics. Verlegt beim Simon Wiesenthal Center, LA. 2008 (engl.)
  • Guy M. Y. Ph. Franquinet, Peter Hammer, Hartmut Schoenawa, Lothar Schoenawa: Litzmannstadt … ein Kapitel deutscher Geldgeschichte. Selbstverlag Franquinet, Crailsheim 1994, ISBN 3-9804071-0-1.
  • Hans-Ludwig Grabowski: Das Geld des Terrors : Geld und Geldersatz in deutschen Konzentrationslagern und Gettos 1933 bis 1945 : Dokumentation und Katalog basierend auf Belegen der zeitgeschichtlichen Sammlung Wolfgang Haney sowie aus weiteren Sammlungen und Archiven. Regenstauf 2008, ISBN 978-3-86646-040-9.
  • Peter Hammer: Zur Echtheitsbestimmung der Münzen des Ghettos von Litzmannstadt. 1992.
  • P. Lauerwald: Das Lagergeld des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora bei Nordhausen. In: Beiträge zur Heimatkunde aus Stadt und Kreis Nordhausen. Band 4, Nordhausen 1979, S. 38–44.
  • Albert Pick, Carl Siemsen: Das Lagergeld der Konzentrationslager und D.P.-Lager 1933–1947. Das Geld, die Dienstvorschriften, über Ausgabe und Wert. 2. Auflage. Heinrich Gietl Verlag, Regenstauf 1993, ISBN 3-924861-09-9.
  • Andrzej Podczaski: Katalog Papierowych Pieniedzy Zastepczych z Ziem Polskich. Tom V: Okres 1939–1960. Selbstverlag, Warszawa 2008. (Das Buch stellt u- a. das Getto- und Lagergeld, Kriegsgefangenenlagergeld, das Geld der Psychiatrischen Anstalten sowie die Scheine des Winterhilfswerkes im Generalgouvernement vor; polnisch)
  • Rudolf Richter: Notgeld Oesterreich : Lagergeld. H. Gietl Verlag, Regenstauf 1997, ISBN 3-924861-21-8. (Katalog des österreichischen Lagergeldes. Untertitel: Kriegsgefangenen-, Konzentrations-, Flüchtlings- und Interniertenlager in Österreich und der ehemaligen Donaumonarchie im 1. und 2. Weltkrieg sowie 1957 und Nebengebiete)
  • Manfred Schulze, Stefan Petriuk: Unsere Arbeit – unsere Hoffnung. Getto Lodz 1940–1945. Eine zeitgeschichtliche Dokumentation des Post- und Geldwesens im Lager Litzmannstadt. Postabteilung des Aeltesten der Juden in Litzmannstadt-Getto. Phil-Creativ Verlag, Schwalmtal 1995, ISBN 3-928277-65-0, S. 105–119. (Geldwesen im Getto)
  • Zvi Stahl: Jewish ghettos' and concentration camps' money. Übersetzung aus dem Ivrit/Neu-Hebr. durch Rebecca Sternberg. D. Richman Books, London/ Robert Deutsch, Old Jaffa 1990, ISBN 1-852-64071-5.
  • Alan York: Fraudulent, counterfeit, forged, spurious and controversial: bank note issues of concentration camps and ghettos. In: The Shekel. März–April 1983, S. 47ff.
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