Lößnitz (Landschaftsschutzgebiet)
Das vormals separat geführte Landschaftsschutzgebiet Lößnitz (d33) liegt hauptsächlich in der sächsischen Stadt Radebeul. Es hat eine Größe von 586 Hektar,[1] somit ein gutes Fünftel der Radebeuler Stadtfläche von insgesamt 2606 Hektar (Stand: 2010). Um 2014 wurde es mit dem nordwestlich gelegenen Schutzgebiet zusammengelegt und ist heute ein Teil des erweitert benamten Gebiets Friedewald, Moritzburger Teichgebiet und Lößnitz (d17).
Das Landschaftsschutzgebiet wurde am 4. Juli 1974 durch den Bezirkstag Dresden beschlossen.[2] Es umfasst den rechtselbischen Steilhangbereich der Lausitzer Verwerfung innerhalb der Landschaft Lößnitz einschließlich einiger Bereiche am Hangfuß und auf der Hochfläche. Dazu gehören insbesondere große Teile der die Lößnitz prägenden Weinbergsflur (siehe auch die Großlage Radebeuler Lößnitz sowie das Denkmalschutzgebiet Historische Weinberglandschaft Radebeul), der Rietzschkegrund, der Himmelsbusch, der Waldpark Radebeul-West sowie der Lößnitzgrund mit seinen Seitentälern wie Dorfgrund und Rieselgrund. Hinzu kommt das Quellgebiet des Strakener Quellsystems. Außerhalb Radebeuls gehört dazu im Osten die Verlängerung des dazugehörenden Fiedlergrunds bis nach Neureichenberg hinein sowie das gesamte weiter nördlich gelegene Tal des Lößnitzbachs bis nach Dippelsdorf zur Großenhainer Straße, einschließlich des dortigen Bahnhofs der Lößnitzgrundbahn (Friedewald [Dresden] Bad).[3]
Zu großen Teilen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets liegt das 115 Hektar große Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Lößnitzgrund und Lößnitzhänge (Natura-2000-Gebiet, EU-Meldenr.: DE4847304, Landesinterne Nr.: 159).[4][5]
Literatur
- Frank Andert (Red.): Stadtlexikon Radebeul. Historisches Handbuch für die Lößnitz. Hrsg.: Stadtarchiv Radebeul. 2., leicht geänderte Auflage. Stadtarchiv, Radebeul 2006, ISBN 3-938460-05-9, S. 118.
Weblinks
Einzelnachweise
- Schutzgebietsverzeichnis des Freistaates Sachsen (Stand 1. Januar 2012) (Memento vom 7. April 2014 im Internet Archive) (MS Excel; 57 kB), abgerufen am 12. Juni 2012.
- „Beschluss 92-14/74 des BT Dresden vom 04.07.1974 (Mitt. Staatsorgane Nr. 4/74)“. Nach Schutzgebietsverzeichnis des Freistaates Sachsen (Stand 1. Januar 2012) (Memento vom 7. April 2014 im Internet Archive) (MS Excel; 57 kB), abgerufen am 12. Juni 2012.
- Sächsische Schutzgebiete beim SMUL, abgerufen am 12. Juni 2012.
- Verordnung der Landesdirektion Dresden zur Bestimmung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Lößnitzgrund und Lößnitzhänge“ (Memento des vom 26. August 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , abgerufen am 8. Juni 2012.
- Übersichtskarte zur FFH-Verordnung mit der Einzeichnung des Gebiets, abgerufen am 8. Juni 2012.