Kurschwert
Das Kurschwert (von mhd. kueren für ‚erwählen‘, entwickelt aus ahd. kuri ‚Überlegung, Prüfung, Wahl‘) ist grundlegend als ein – meistens besonderes prunkvolles – Schwert zu verstehen, das einem Amtsträger bei der Amtseinführung in ein hohes geistliches oder auch weltliches Amt übergeben wird. Bei der Ausübung der gerichtlichen Vollmacht eines solchen Amtsträgers wird das Schwert oft demonstrativ präsentiert. Die Übergabe eines solchen Schwertes ist für Krönungsordines schon für das frühe Mittelalter nachgewiesen[1]. Im Zusammenspiel mit Lanze, Zepter, Reichsapfel und Krone bildete das Kurschwert ein Ensemble, in dem es für die Legitimation der Ausübung der herrscherlichen Gewalt steht. Tatsächlich in Gebrauch befindliche Schwerter lassen sich erst für das späte Mittelalter nachweisen[2].
In Gebrauch eines Kurfürsten ist es als ein Würdezeichen eines solchen zu verstehen. Dazu gehören Kurhut und Kurmantel, letztere meistens mit Hermelinkragen. In Kursachsen beispielsweise ist das Schwert als Zeichen des Erzmarschallamtes verwendet worden, das die Herzöge bekleideten.[3] Es wird auch als Erzmarschallschwert oder Reichsrennfahne bezeichnet. Viele Darstellungen zeigen den Herrscher, das Schwert mit der rechten Hand führend und auch den Kurhut tragend. So auf den Grabplatten der Kurfürsten Ernst († 1486) und Friedrich II. († 1464)[4]. Das Brandenburger Kurschwert (Entstehungszeit etwa 1467 bis 1538 ist noch nicht restlos geklärt) hat die Bezeichnung erst durch den Großen Kurfürsten erhalten[5].
Das brandenburgische Kurschwert gehört zu den Preußischen Kronjuwelen. In den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wird das sächsische Kurschwert von 1425 aufbewahrt. Das Kurschwert des Kurfürsten Moritz von Sachsen und das von Friedrich I., der auch der Streitbare genannt wurde, werden dort verwahrt. Friedrich I. wurde vom römisch-deutschen König Sigismund mit der Kurwürde belehnt.
Heraldik
In der Heraldik werden zwei gekreuzte Schwerter dargestellt und so im Amtswappen des Marschalls verwendet. Die ernestinische Linie führte auf schwarz-weißem Wappenschild rote gekreuzte Schwerter. 1547 (Schmalkaldischer Krieg) wechselte die Kurwürde zu der albertinischen Linie des Hauses Wettin. Sie bevorzugten die Schwertdarstellung im Mittelschild. Im Pappenheimer Wappen verwendete man einen gevierten Schild. Die Pappenheimer waren zu Reichserbmarschällen[6] aufgestiegen.
Die Ausführung in anderen Wappen erfolgt nach den Regeln für das Schwert als gemeine Figur.
Der Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt führt die Kurschwerter auf schwarz-weißem Schild noch heute als sein Wappen.
- Kurschwerter in der Heraldik (Reichsrennfahne)
- Ernst von Sachsen mit dem Kurschwertwappen
- Gedenktaler 1630, auf das Jubelfest der Übergabe der Augsburger Konfession. Vs. Johann Georg I., Rs. Johann der Beständige, Münzstätte Dresden. Beide Kurfürsten sind im Kurornat mit geschultertem Kurschwert dargestellt.
- Der Schwertgroschen Friedrichs des Sanftmütigen hat seinen Namen vom Kurschild mit den Kurschwertern.
Trivia
Zwei gekreuzte Kurschwerter haben sich ab 1731 als Logo für die Meissener-Porzellan-Manufaktur etabliert.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Eduard Eichmann: Die Kaiserkrönung im Abendland. Ein Beitrag zur Geistesgeschichte des Mittelalters mit besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Rechts, der Liturgie und der Kirchenpolitik. 2 Bände. (Bd. 1: Gesamtbild. Bd. 2: Einzeluntersuchungen.). Echter, Würzburg 1942.
- Zusammenfassende Darstellung in: Marcel Moning: Kur- und Ehrenschwerter. In: Werner Paravicini (Hrsg.): Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Band 2: Bilder und Begriffe. Teilband 1: Begriffe (= Residenzenforschung. Bd. 15, 2, 1). Thorbecke, Ostfildern 2005, ISBN 3-7995-4519-0, S. 287–289.
- Heinz Machatscheck: Unterhaltsame Wappenkunde. Verlag Neues Leben, Berlin 1981.
- Matthias Donath (Hrsg.): Die Grabmonumente im Dom zu Meissen (= Quellen und Materialien zur sächsischen Geschichte und Volkskunde. Bd. 1). Leipziger Universitäts-Verlag, Leipzig 2004, ISBN 3-937209-45-X.
- Traugott Märcker: Das Brandenburgische Kurschwert. In: Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. 1860, ZDB-ID 500020-8, Sp. 327–328.
- Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984 (Auch: Bibliographisches Institut, Mannheim u. a. 1985, ISBN 3-411-02149-7).